Mehrfachantrag 2023 – Antragsfrist 17.04.2023

04.04.2023 Es gibt keine Nachfrist

Die Einreichung des Mehrfachantrages 2023 kann entweder durch die antragstellende Person selbst unter www.eama.at im Register „Flächen“ oder durch Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe erfolgen. Das Absenden des Mehrfachantrages 2023 ist nur mehr mittels Handy-Signatur möglich.

Antragsfrist bis spätestens am 17. April 2023

Bis spätestens am 17. April 2023 muss der Mehrfachantrag vollständig für folgende Maßnahmen eingereicht werden:

  • Antrag auf Direktzahlungen (einschließlich Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Almauftriebsprämien…)
  • Antrag auf Ausgleichszulage (einschließlich Angaben zu den Erschwernispunkten und zur erschwerten Erreichbarkeit…)
  • Antrag auf Forstförderung
  • Antrag auf Rückvergütung CO2-Bepreisung

Darüber hinaus endet die Frist bis spätestens am 17. April 2023 für:

  • Feldstücksliste (Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes)
  • Tierliste
  • Beilage Tierwohl – Weide/Stallhaltung im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Tierwohl – Weide“ (inklusive der Beantragung von mindestens 150 Weidetagen), „Tierwohl – Stallhaltung Rinder“ und „Tierwohl – Schweinehaltung“
  • Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“
  • Anzahl der Bio-Bienenstöcke im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“
  • Verzicht auf Mähaufbereiter im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Heuwirtschaft“
  • Angaben zur Konditionalität
  • Angaben zum Saatgutnachweis für Hanf
  • Referenzänderungsantrag (RAA)

Anträge, die ab Dienstag, den 18. April 2023 an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und lösen keine Prämienzahlung für das Antragsjahr 2023 aus. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt „Mehrfachantrag 2023“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter.

Korrekturen

Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrages 2023 können Änderungen der Schlagnutzungsart bis spätestens am 15. Juli 2023 ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht im Rahmen einer Verwaltungskontrolle oder einer Vor-Ort-Kontrolle ein Verstoß festgestellt wurde beziehungsweise eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.

Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen beziehungsweise prämienrelevanter Codes (z.B. SLK) können nur bis spätestens am 17. April 2023 prämienfähig berücksichtigt werden.

Korrekturen, die sich als Folge des Flächenmonitorings oder von Vorabprüfungen ergeben, sind vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA durchzuführen.

Weitere Informationen zum Flächenmonitoring sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter beim Punkt „AMA MFA Fotos APP“ abrufbar.

ÖPUL-Maßnahmenübernahme

Flächenbezogene ÖPUL-Maßnahmen können bis spätestens am 17. April 2023 von einem anderen, bisher nicht an der Maßnahme oder Option teilnehmenden Betrieb für die Restlaufzeit mit der Fläche übernommen werden. Für die Maßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl – Behirtung“ endet die Frist am 17. Juli 2023.

Weitere Informationen dazu sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter im Informationsblatt „Allgemeine Teilnahmebedingungen“ oder in Punkt 2.2.3 Block „ÖPUL-Maßnahmen“ des Benutzerhandbuchs Online-Erfassung Mehrfachantrag unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter abrufbar.

ÖPUL-Maßnahmenantrag

Die Frist für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen und bestimmten Optionen im Mehrfachantrag 2023 endete bereits am 31. Dezember 2022. Wurde diese Frist versäumt, ist der prämienfähige Einstieg erst wieder ab dem Antragsjahr 2024 möglich. Hierzu muss bis spätestens am 31. Dezember 2023 der Mehrfachantrag 2024 mit der Beantragung der entsprechenden ÖPUL 2023-Maßnahmen eingereicht werden.

Sollten nicht kombinierbare ÖPUL-Maßnahmen beantragt worden sein, müssen diese so rasch wie möglich behoben werden. Wichtig ist, dass bis zur Abmeldung alle Förderverpflichtungen eingehalten werden.

Antragsfrist bis spätestens am 17. Juli 2023

  • Alm-/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste 2023
  • ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Behirtung“

Antragsfrist bis spätestens am 31. August 2023

  • Variante 1, 2 und 3 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

Antragsfrist bis spätestens am 30. September 2023

  • Variante 4, 5, 6 und 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

Antragsfrist bis spätestens am 30. November 2023

  • Mengenangaben zur ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“

Weitere Informationen

Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung für den Mehrfachantrag 2023, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen sind online unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter abrufbar.

Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 und der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at gerne zur Verfügung.