Elektronische Vollmacht

Sollten Sie persönlich an einer Antragsabgabe oder Meldung verhindert sein, bevollmächtigen Sie bitte rechtzeitig eine andere Person.

Beachten Sie

Vollmachten in Papierform berechtigen - wie bisher - ausschließlich zur händischen Unterschriftsleistung. Sie berechtigen die Vollmachtnehmerin oder den Vollmachtnehmer nicht zum Einstieg und zum digitalen Signieren im eAMA. Auch dann nicht, wenn dies ausdrücklich auf der Vollmacht vermerkt wurde.

Um eine Person zum Arbeiten im eAMA zu bevollmächtigen, stellen Sie eine elektronische Vollmacht aus!

Für die Ausstellung einer elektronischen Vollmacht stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Elektronische AMA-Vollmacht über das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde
  • Elektronische Vollmacht über das Unternehmensservice Portal (USP)

AMA-Vollmacht über das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde

  • berechtigt zum Einstieg ins eAMA und allen dort vorgesehenen, elektronischen Tätigkeiten wie sie der Vollmachtgeberin bzw. dem Vollmachtgeber zustehen. 
  • berechtigt nicht zur handschriftlichen Unterfertigung auf Papier.
  • gilt für alle Betriebe über die die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber zeichnungsberechtigt/vertretungsbefugt ist, da keine betriebsindividuelle Einschränkung möglich ist.
  • kann jederzeit über das Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde widerrufen werden.

Beachten Sie bitte, dass nur jene Personen zum Einstieg und zum Unterzeichnen mittels ID Austria im eAMA berechtigt sind, denen von zeichnungsberechtigten Antragstellerinnen oder Antragstellern eine elektronische AMA-Vollmacht erteilt wurde.

Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen muss die vertretungsbefugte Person eine Vollmacht ausstellen, damit die Vollmachtnehmerin oder der Vollmachtnehmer im eAMA arbeiten darf. Vollmachten von nicht zeichnungsberechtigten Personen bleiben für die bevollmächtigte Person ohne Auswirkung.

So gehen Sie vor, um eine elektronische AMA-Vollmacht einzurichten:

  1. Sowohl Vollmachtgeberin bzw. Vollmachtgeber (= Antragstellerin oder Antragsteller) als auch Vollmachtnehmerin bzw. Vollmachtnehmer benötigen eine gültige ID Austria.
    Eine Auflistung aller Möglichkeiten zur Aktivierung der ID Austria ist unter https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/registrierungsbehoerden.html  ersichtlich.
  2. Die vollmachtgebende Person erteilt auf der Website der Stammzahlenregisterbehörde der vollmachtnehmenden Person eine AMA-Vollmacht.
    • Rufen Sie die Website https://vollmachten.stammzahlenregister.gv.at/ auf.
    • Melden Sie sich mit Ihrer ID Austria an.
    • Treffen Sie die Auswahl: Vollmacht eintragen für natürliche Personen.
    • Tragen Sie Namen, Geburtsdatum, PLZ, E-Mail-Adresse der zu bevollmächtigenden Person und den Gültigkeitsbereich der Vollmacht ein (wird kein gültig bis-Datum eingetragen, dann vergeben Sie eine unbefristete Vollmacht. Das Datum kann aber nachträglich jederzeit von Ihnen ergänzt werden)
    • Mit "Fortfahren" wechseln Sie auf eine Übersichtsseite mit verschiedenen Vollmachtsarten. Wählen Sie "AMA Vollmacht" aus und drücken Sie "Vollmacht erteilen".
    • Nach der endgültigen Bestätigung können Sie sich wieder abmelden.
  3. Die bevollmächtigte Person steigt bei www.eama.at ein. Dazu wählt sie beim Login "ID Austria" aus und aktiviert "Person vertreten".

Vollmacht über das Unternehmensservice Portal (USP)

  • berechtigt zum Einstieg ins eAMA und definierten elektronischen Tätigkeiten. Achtung: Eine elektronische Signatur des Mehrfachantrags ist mit einer USP-Vollmacht nicht möglich!
  • berechtigt nicht zur handschriftlichen Unterfertigung auf Papier.
  • gilt für bestimmte Betriebe/Klienten.
  • kann jederzeit über das USP widerrufen werden.

Das Unternehmensserviceportal bietet unter anderem die Vergabe von Berechtigungen an. 

Anders als beim Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde - ist es im USP möglich, Berechtigungen gezielt für einen Betrieb/Klienten bzw. für ein AMA Verfahrensrecht zu vergeben (zB AMA-Marketingbeitrag, AMA-Rindernet, Digitale Förderplattform). Im USP ist nach Registrierung des Unternehmens/der Organisation die Anlage der bevollmächtigten Person als „Benutzer“ und die Zuteilung sog. „Verfahrensrechte“ erforderlich. 

Ausführliche Informationen zur Registrierung, Anlage von Benutzern und Vergabe von Verfahrensrechten über das USP erhalten Sie beim USP Service-Center bzw. der USP-Website.

So gehen Sie vor, um über das Unternehmensservice Portal (USP) eine Vollmacht einzurichten:

  1. Unternehmen bzw. die Organisation welche(s) durch die bevollmächtigte Person vertreten wird, muss im USP registriert sein und es muss ein „Administrator“ benannt sein. https://www.usp.gv.at/ueber-das-usp/index/Erste-Schritte-am-USP.html 
  2. „Administrator“ legt im USP die bevollmächtigte Person als „Benutzer“ an (Benutzer-Zugangsdaten herunterladen) https://www.usp.gv.at/dam/jcr:7386cd29-fe91-44d1-9198-7e6cd33eacf3/Neue_Benutzer_anlegen.pdf
  3. „Administrator“ teilt dem „Benutzer“ das jeweilige Verfahrensrecht zu.  https://www.usp.gv.at/dam/jcr:04e6e6fb-51a5-4c66-9b82-2555ff2ad1f4/Verfahrensrechte_zuweisen.pdf (AMA-Verfahrensrechte in der Kategorie „Laufender Betrieb“)
  4. „Administrator“ übergibt die Zugangsdaten dem „Benutzer“. 
  5. „Benutzer“ meldet sich erstmalig mit diesen Zugangsdaten im USP an. Der „Benutzer“ hat sich (z.B. mittels ID Austria) einmalig zu personifizieren. (Detailinformationen siehe Dokument mit Zugangsdaten)
  6. Bevollmächtigte Person („Benutzer“) muss sich - um im jeweiligen eAMA-Bereich arbeiten zu können - mittels ID Austria im USP anmelden und über „meine Services“ im USP in eAMA einsteigen. (nicht über www.eama.at

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