Häufige Fragen (FAQ) zum eAMA-Login mit Handy-Signatur (ID Austria) oder eAMA-PIN-Code

Fragen zur Handy-Signatur (ID Austria)

Warum bietet die AMA eine Handy-Signatur für den Login bei eAMA an?

In allen Verwaltungsbereichen und auch in der Privatwirtschaft bestehen bereits jetzt eine Vielzahl von Anwendungen und Services, die mit der Handy-Signatur verwendet werden können. Auch zukünftig wird die Anzahl dieser Anwendungen und Services stetig steigen (Arbeitnehmerveranlagung, Versicherungsdatenabfrage, Pensionskonto Online, PDF-Dokumente online signieren, Elektronische Zustellung, Online-Services der Österreichischen Sozialversicherung, usw.).

Muss ich die Handy-Signatur verwenden?

Gemäß § 3 Abs. 6 Horizontale GAP-Verordnung, BGBl. II Nr. 100/2015, ist der Online-Antrag-Flächen nur mehr nach eindeutiger elektronischer Identifizierung des Betriebsinhabers gemäß § 4 E-Governmentgesetz (E-GovG, BGBl. II Nr. 10/2004) zu stellen. Dazu ist die Handy-Signatur notwendig.

Wo muss ich mich hinwenden, wenn trotz aktivierter Handy-Signatur mein Login bei eAMA nicht funktioniert?

In diesem Fall wird um Kontaktaufnahme mit der AMA unter Telefonnummer 050 3151 99 (Mo-Fr 07:00 -20:00 Uhr) bzw. unter der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at gebeten.

Wo kann ich meine Handy-Signatur freischalten lassen?

Eine Auflistung aller Möglichkeiten zur Aktivierung der Handy-Signatur ist unter www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.html ersichtlich.

Ich habe keinen Wohnsitz in Österreich, wie komme ich trotzdem zu einer Handysignatur?

Um sich eine Handysignatur ohne Wohnsitz in Österreich freischalten lassen zu können, müssen Sie sich freiwillig in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eintragen lassen. Eine Anleitung dazu finden Sie unter Handy-Signatur ohne Wohnsitz in Österreich

Was kostet die Handy-Signatur?

Die Handy-Signatur ist kostenlos. Sowohl die Freischaltung/Aktivierung der Handy-Signatur als auch die Nutzung der Handy-Signatur ist kostenlos. 
HINWEIS: Bei einigen elektronischen Verfahren/Services der öffentlichen Verwaltung fallen, unabhängig von der Nutzung durch die Handy-Signatur, Gebühren, Verwaltungsabgaben oder Kostenersätze an.

Was muss ich machen, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Hierzu muss die Handy-Signatur erneut aktiviert/freigeschalten werden. Im Zuge der neuerlichen Freischaltung müssen Sie erneut ein Signaturpasswort vergeben.

Was passiert, wenn ich mein Handy verliere/es gestohlen wird/ich eine neue Nummer bekomme?

In solchen Fällen ist eine sofortige Kontaktaufnahme bei der Fa. A-Trust www.a-trust.at/support/ erforderlich. Über den dortigen Support müssen Sie Ihre Handy-Signatur widerrufen bzw. sperren. Hierzu ist Ihr Widerrufspasswort erforderlich. Die Freischaltung Ihres neuen Handys können Sie, wie beschrieben, bei vielen Stellen durchführen: www.buergerkarte.at/aktivieren-handy.html

Benötigt meine Ehefrau/Ehemann eine eigene Handy-Signatur oder genügt ein Einstieg wie mit dem PIN-Code?

Wenn Ihr/e Ehefrau/Ehemann mit der Handy-Signatur bei www.eama.at einsteigen möchte, dann benötigt sie/er ebenfalls eine Handy-Signatur. Die Handy-Signatur ist personen-bezogen und darf nur von der-/demjenigen verwendet werden, für den sie ausgestellt/freigeschalten wurde. Eine Weitergabe der Handy-Signatur ist nicht erlaubt. Die/der zeichnungsberechtigte AntragstellerIn kann jedoch eine elektronische AMA-Vollmacht über das Vollmachtservice Österreich - Stammzahlenregisterbehörde erteilen. Nähere Informationen dazu hier.

Muss ich die Handy-Signatur App verwenden?

Für die Handy-Signatur gibt es auch eine App, welche alternativ verwendet werden kann. Diese ist aber keine Voraussetzung zur Nutzung der Handy-Signatur, sie vereinfacht lediglich die Bedienung bzw. die Nutzung der Handy-Signatur. Ein Eintippen des per SMS erhaltenen TAN, ist bei der Verwendung der Handy-Signatur App nicht mehr erforderlich. Die Handy-Signatur APP kann über die Seite www.handy-signatur.at kostenlos installiert werden. Auch können mit der Handy-Signatur App Smartphones mit Kamera und/oder Smartphones die biometrische Merkmale (zB. Fingerprint, Gesichtsfelderkennung, etc.) unterstützen, auf einfache Weise genützt werden. Ungeachtet der Handy-Signatur App kann die Handy-Signatur auch mit dem bestehenden SMS-Verfahren verwendet werden.

Warum kann ich nur die Handy-Signatur verwenden und nicht meine klassische Bürgerkarte?

Die Handy-Signatur hat sich in den letzten Jahren sehr stark verbreitet. Sie bietet den Vorteil, überall (kein PC/Laptop mit Kartenlesegerät erforderlich) bei gleichzeitig höchster Sicherheit einsatzbereit zu sein. Wenn Sie bereits eine klassische Bürgerkarte (z.B. eCARD) besitzen, können Sie sich über www.handy-signatur.at (Schaltfläche „Jetzt Handy-Signatur aktivieren“) auf sehr einfache Art und Weise, Ihre Handy-Signatur zusätzlich aktivieren/freischalten.
 


Fragen zum eAMA PIN-Code

Benötige ich einen neuen eAMA-PIN-Code, wenn ich die Handy-Signatur verwende?

Nein, der bisherige eAMA-PIN-Code bleibt erhalten und ist weiter (unabhängig von Ihrer Handy-Signatur) gültig.

Kann ich abwechselnd den eAMA-PIN-Code und die Handy-Signatur verwenden?

Ja, es kann aber Anwendungen geben, für welche die Handy-Signatur als Voraussetzung verpflichtend zu verwenden ist.

Wenn ich nur mehr die Handy-Signatur verwende, wird dann der eAMA-PIN-Code gesperrt?

Ja, generell gilt, dass wenn der eAMA-PIN-Code 425 Tage nicht verwendet wird, dieser automatisch gesperrt wird.

Nach einem Bewirtschafterwechsel habe ich einen neuen eAMA-PIN-Code bekommen, kann der alte Bewirtschafter auch noch die Daten einsehen?

Mit dem eAMA-PIN-Code ist es nicht möglich, auf Daten eines Vorbewirtschafters zuzugreifen. 
HINWEIS: Bei einem eAMA-Login mit der Handy-Signatur kann der Vorbewirtschafter auf seine Archiv-Daten zurückgreifen.

Nach einem Bewirtschafterwechsel kann ich plötzlich nicht mehr mit meinem eAMA-PIN-Code einsteigen, warum?

Mit einem Bewirtschafterwechsel wird dem neuen Bewirtschafter automatisch, zeitgleich ein neuer eAMA PIN-Code generiert und per Post zugesandt. Damit wird der alte eAMA PIN-Code zeitgleich gesperrt.

Wo muss ich mich hinwenden, wenn mein Login bei www.eama.at nicht funktioniert?

In diesem Fall wird um Kontaktaufnahme mit der AMA unter der Telefonnnummer 050 3151 99 bzw. unter der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at gebeten.