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Konditionalität

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Die Vorgaben im Zusammenhang mit der Konditionalität sind von allen antragstellenden Personen einzuhalten, für die einer der nachstehenden Punkte gilt:

  • Direktzahlungen beziehen
  • Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (Ausgleichszulage) beziehen
  • an einer Maßnahme des ÖPUL 2023 teilnehmen

Bei Betrieben mit mehr als 10 ha landwirtschaftlicher Fläche ist die vollumfängliche Gewährung der Förderungen an die Bedingung geknüpft, dass die grundlegenden Normen in Bezug auf folgende Themen eingehalten werden:

  • Umwelt
  • Klimawandel
  • öffentliche Gesundheit
  • Pflanzengesundheit
  • Tierwohl

So besteht im Rahmen der Konditionalität folgende Verpflichtung:

  • bestimmte Grundanforderungen (GAB - Grundanforderungen an die Betriebsführung) zu erfüllen
  • die Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) zu erhalten

Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)

  • GAB 1: Wasserbewirtschaftung und Bewässerung (WAB)
  • GAB 2: Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat (NIT)
  • GAB 3: Vogelschutz (VS)
  • GAB 4: Fauna-Flora-Habitat (FFH)
  • GAB 5: Lebensmittel- (LMS) und Futtermittelsicherheit (FM)
  • GAB 6: Hormonanwendungsverbot (HOR) und Tierarzneimittelanwendung (TAM)
  • GAB 7 & 8: Inverkehrbringen und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM)
  • GAB 9: Schutz von Kälbern (TSKAE)
  • GAB 10: Schutz von Schweinen (TSSW)
  • GAB 11: Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren (TSNT)

Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ)

  • GLÖZ 1: Erhaltung von Dauergrünland
  • GLÖZ 2: Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen
  • GLÖZ 3: Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
  • GLÖZ 4: Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen
  • GLÖZ 5: Bodenbearbeitung, Verringerung des Risikos der Bodenschädigung und -erosion
  • GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung
  • GLÖZ 7: Anbaudiversifizierung und Fruchtwechsel
  • GLÖZ 8: Erhalt von Landschaftselementen / Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen
  • GLÖZ 9: Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von umweltsensiblem Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten
  • GLÖZ 10: Kontrolle diffuser Quellen auf Phosphate

Darüber hinaus ist auch die „Soziale Konditionalität“ und somit die Verknüpfung von Beschäftigungs- und Sozialstandards an die vollständige Auszahlung der Förderungen ein Teil der Konditionalität.

Die genauen Ausführungen zu den einzuhaltenden Konditionalitäts-Vorschriften sind im Merkblatt der Konditionalität zu finden.

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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