Erstregistrierung von nicht land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen
Die Agrarmarkt Austria bietet nicht land- und forstwirtschaftlichen Kunden die Möglichkeit, sich oder ihr Unternehmen selbständig über die Plattform eAMA zu registrieren.
Bitte beachten Sie!
Folgende Voraussetzungen für die Online-Registrierung müssen erfüllt sein:
- Sie müssen eine gültige ID Austria besitzen!
- Das Unternehmen darf noch nicht in der AMA registriert sein!
- Das Unternehmen muss beabsichtigen, Förderungen, Lizenzen, etc. zu beantragen!
- Das Unternehmen übt keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aus!
Falls das Unternehmen bereits früher bei der AMA registriert wurde (z.B. im Rahmen eines Antrags der Gemeinsamen Agrarpolitik oder des Härtefallfonds), kann die vertretungsbefugte Person bereits jetzt mit der ID Austria bei www.eama.at einsteigen. Eine neuerliche Registrierung ist nicht nötig und nicht erwünscht.
Ablauf der Registrierung
- Rufen Sie die Registrierungsstartseite auf .
- Drücken Sie den Button "Zur Anmeldung".
- Wählen Sie "Anmelden mit ID Austria"
- Wählen Sie immer "Mich anmelden", auch wenn Sie jemand anderen registrieren möchten.
- Identifizieren Sie sich.
- Lesen Sie die Informationen sorgfältig durch. Sollten Sie eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, brechen Sie die Registrierung ab und wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Landwirtschaftskammer (siehe auch Erstregistrierung (l.u.f.))
- Bestätigen Sie, dass Sie die Informationen zur Registrierung gelesen und zur Kenntnis genommen haben.
- Falls Sie nicht sofort zu den Registrierungsformularen weitergeleitet werden, sondern zwischen NEUKUNDENREGISTRIERUNG und KUNDE wählen können, haben Sie bereits einen gültigen eAMA-Einstieg. Klicken Sie auf KUNDE und überprüfen Sie, ob Sie bereits die gewünschten Kundendaten auswählen können.
- Ist der gewünschte Eintrag vorhanden, wählen Sie ihn aus. Sie können unmittelbar mit der Antragstellung, Kundendatenwartung, etc. fortfahren.
- Ist der gewünschte Eintrag nicht vorhanden, wiederholen Sie die ersten 6 Schritte und wählen Sie NEUKUNDENREGISTRIERUNG.
- Sie gelangen nun automatisch zu den "Kundendaten-Eingaben", wo Ihnen 6 verschiedene Registrierungsformulare angeboten werden. Wählen Sie das passende Formular aus. Beispiele finden Sie hier:
- Sie wollen sich selbst registrieren, weil Sie persönlich einen Antrag stellen wollen? → Wählen Sie "Kundenregistrierung für mich selbst"!
- Sie wollen eine andere Einzelperson wählen, die später selbst einen Förderantrag stellen will? → Wählen Sie "Kundenregistrierung für eine andere Person"!
- Sie wollen ein Firmenbuchunternehmen registrieren, weil die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer einen Förderantrag für die Firma stellen will? → Wählen Sie "Kundenregistrierung für Firmenbuchunternehmen" (trifft auch zu, wenn Sie selbst Geschäftsführerin/Geschäftsführer sind)!
- Sie wollen einen Verein registrieren, weil die Obfrau/der Obmann einen Förderantrag für den Verein stellen will? → Wählen Sie "Kundenregistrierung für Vereine" (trifft auch zu, wenn Sie selbst Obfrau/Obmann sind)!
- Sie wollen Ihre oder eine andere Ehegemeinschaft registrieren, weil die Ehegemeinschaft einen Förderantrag stellen will? → Wählen Sie "Kundenregistrierung für Ehegemeinschaften"!
- Sie wollen ein anderes Unternehmen registrieren, das einen Förderantrag stellen will, aber in keine der oberen Kategorien fällt (Personengemeinschaft, Körperschaft, kirchliche Einrichtung, ...)? → Wählen Sie "Kundenregistrierung Sonstige"!
- Zum Öffnen des Formulars klicken Sie beim gewünschten Fomular in die letzte Spalte "Aktion" auf "Eingabe".
- Füllen Sie nun die Felder aus und beachten Sie dabei folgendes:
- Felder, die mit * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
- Hilfetexte können angezeigt werden, indem man mit der Maus über (?) fährt.
- Die ersten Angaben beziehen sich auf den Melder und nicht auf die eigentlichen Kundendaten.
- Name (inklusive Vorname), Vorname und Geburtsdatum wird aus der ID Austria ausgelesen und kann nicht abgeändert werden. Das Geburtsdatum des Melders wird am späteren Ausdruck nicht aufscheinen.
- Die "E-Mail-Adresse für Rückfragen und Berechtigungen" wird für Korrespondenz rund um die Registrierung verwendet. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse bekannt. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise, damit wir Sie bei Rückfragen verlässlich kontaktieren können.
- Bestätigen Sie, dass Sie volljährig und voll geschäftsfähig sind (= eigenberechtigt), nur dann ist die Registrierung gültig.
- Geben Sie den Grund bekannt, warum Sie sich oder jemand anderen registrieren möchten.
- Füllen Sie die Kundendaten aus. Wenn Sie sich selbst registrieren, erfassen Sie hier Ihre Daten. Registrieren Sie jemand anderen, achten Sie darauf, hier ausschließlich die Daten des Kunden einzutragen.
- Lesen Sie die Erläuterungstexte im Formular sorgfältig durch, sie helfen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars. Hier finden Sie auch die Vorgaben, welche Dokumente hochgeladen werden müssen.
- Klicken Sie an, welche Dokumente Sie hochladen und wählen Sie die Dokumente unter der Schaltfläche "Ein Dokument hochladen" aus. Für mehrere Dokumente wiederholen Sie den Schritt so oft wie nötig.
- Über die Schaltfläche "Weiter" gelangen Sie zur Zusammenfassung Ihrer Eingaben.
- Sollten Fehler in den Eingaben vorliegen, wird Ihnen angezeigt, was Sie beheben müssen. Korrigieren Sie die Eingaben und drücken Sie erneut auf "Weiter".
- Können Sie die fehlenden Angaben nicht vervollständigen oder fehlen Ihnen Dokumente zum Hochladen, löschen Sie das Formular (Schaltfläche "Löschen") und registrieren Sie sich später. Wollen Sie die Registrierung sofort neu starten, klicken Sie auf "Kundendaten-Eingaben" um zur Formularauswahl zu gelangen.
- Liegen keine Fehler in der Eingabe vor, kontrollieren Sie die Daten in der Übersichtsseite. Mit "Zurück zum Bearbeiten" können Sie die Daten weiter korrigieren oder ergänzen.
- Sollten Fehler in den Eingaben vorliegen, wird Ihnen angezeigt, was Sie beheben müssen. Korrigieren Sie die Eingaben und drücken Sie erneut auf "Weiter".
- Sind die Daten vollständig und korrekt, schicken Sie das Formular ab, indem Sie auf die Schaltfläche "Endgültig senden" drücken.
- Das Registrierungsformular ist nun in der AMA eingebracht und wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kontrolliert und eingearbeitet. Wiederholen Sie in dieser Zeit die Registrierung nicht. Die Prüfung kann mehrere Werktage in Anspruch nehmen.
- So lange der Registrierungsvorgang in der AMA nicht abgeschlossen ist, können Sie Ihr Formular unter "Abfragen" → "Gesendete Eingaben" einsehen.
- Sie werden von der AMA über die "E-Mail-Adresse für Rückfragen und Berechtigungen" (Melder-Bereich) kontaktiert, sobald die Registrierung abgeschlossen ist und der Kunde in eAMA einsteigen kann oder falls Unterlagen nachgereicht werden müssen. In dieser E-Mail wird Ihnen die Klientennummer mitgeteilt.
- Sollte die Registrierung nicht zulässig sein (z.B. weil Kunde bereits einen eAMA-Zugang hat), werden Sie ebenfalls von der AMA per E-Mail verständigt.
- Wenn Sie jemand anderen registriert haben, informieren Sie den neuen AMA-Kunden und geben Sie ihm die Klientennummer bekannt.
Fragen und Antwortensammlung (FAQ)
NEIN, Sie können mit Ihrer ID Austria und Ihrer landwirtschaftlichen Betriebsnummer auf www.eama.at sofort den Antrag stellen, falls Sie schon in der AMA-Datenbank registriert sind. Falls nicht, registrieren Sie sich bitte im Wege der zuständigen Landwirtschaftskammer bei der AMA.
Falls Sie schon in der AMA-Datenbank mit Ihrer Betriebsnummer registriert sind, können Sie sofort auf www.eama.at einsteigen und einen Antrag stellen. Falls nicht, registrieren Sie sich hier und laden Sie vor dem Absenden Ihren VIS-Auszug mit der VIS-Nummer hoch.
Der erste Schritt der Antragstellung für Fördermaßnahmen, die über die digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria abgewickelt werden, ist die Registrierung bei der AMA.
Alle persönlichen Daten, die für eine sichere und rasche Abwicklung Ihres Antrags notwendig sind.
Nachdem Sie ihre persönlichen Daten bei der AMA bekannt gegeben haben, werden diese Daten in der AMA erfasst. Die Kundennummer wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Mit Ihrer ID Austria können Sie im Anschluss in eAMA einen Antrag über die digitale Förderplattform stellen.
NEIN, die einmalige Bekanntgabe Ihrer persönlichen Daten bei der AMA ist ausreichend. Mit Ihrer ID Austria können Sie unter Ihrer Kundennummer auch alle weiteren Ansuchen bei der AMA stellen.
Grundsätzlich ja, vorausgesetzt diese Person/dieses Unternehmen ist nicht in der AMA registriert und Sie besitzen eine Vollmacht zur Registrierung. Beachten Sie: die Vollmacht muss von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben sein. Die Zeichnungsberechtigung muss durch weitere Dokumente nachgewiesen werden (siehe vertretungsbefugte Person).
JA. Laden Sie die Vollmacht zur Registrierung vor dem Absenden hoch.
NEIN. Die unter „Vertretungsbefugte Person“ angeführte Person mit dokumentierter Organvertretungsbefugnis bzw. Einzelvertretungsbefugnis (bei Personengemeinschaften) muss berechtigt sein, das Unternehmen nach außen zu vertreten.
Diese Vertretungsbefugnis muss bei Vereinen und Firmenbuchunternehmen in den jeweiligen Registern ersichtlich sein (Firmenbuch, Vereinsregister, vergleichbare ausländische Register) oder durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden (Gesellschaftsvertrag, Bestätigung der Behörde, Protokoll der Obmannwahl, Protokoll der Bürgermeisterwahl, ...).
Sollte die Person nicht alleine zeichnungsberechtigt sein, müssen alle gemeinsam Zeichnungsberechtigten schriftlich ihre Zustimmung zur Vertretung der genannten Person gegenüber der AMA erteilen. Bei Personengemeinschaften ist die schriftliche Zustimmung aller Gesellschafter obligatorisch.
Alle Nachweise über die Vertretungsbefugnis (Registerauszüge, Protokolle, Schreiben mit der Zustimmung zur AMA-Vertretung, …) müssen vor dem Absenden hochgeladen werden.
Für Personengemeinschaften oder Körperschaften kann die Vertretungsbefugnis z.B. mit einem unterschriebenen Gesellschaftsvertrag, Protokoll der Obmannwahl, Protokoll der Bürgermeisterwahl, ... nachgewiesen werden.
Diese Vertretungsbefugnis muss bei Vereinen und Firmenbuchunternehmen in den jeweiligen Registern ersichtlich sein (Firmenbuch, Vereinsregister, vergleichbare ausländische Register) oder durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden (Gesellschaftsvertrag, Bestätigung der Behörde, Protokoll der Obmannwahl, Protokoll der Bürgermeisterwahl, ...).
Sollte die Person nicht alleine zeichnungsberechtigt sein, müssen alle gemeinsam Zeichnungsberechtigten schriftlich ihre Zustimmung zur Vertretung der genannten Person gegenüber der AMA erteilen. Bei Personengemeinschaften ist die schriftliche Zustimmung aller Gesellschafter obligatorisch.
Alle Nachweise über die Vertretungsbefugnis (Registerauszüge, Protokolle, Schreiben mit der Zustimmung zur AMA-Vertretung, …) müssen vor dem Absenden hochgeladen werden.
Für Personengemeinschaften oder Körperschaften kann die Vertretungsbefugnis z.B. mit einem unterschriebenen Gesellschaftsvertrag, Protokoll der Obmannwahl, Protokoll der Bürgermeisterwahl, ... nachgewiesen werden.
NEIN. Für Personen mit Wohnsitz in Österreich ist kein Meldenachweis hochzuladen. Achten Sie darauf, dass Nachname, Vorname und Geburtsdatum mit den Daten im Zentralen Melderegister oder mit amtlichen Lichtbildausweisen (Personalausweis, Reisepass, …) übereinstimmen. Die AMA gleicht die Personendaten mit dem Zentralen Melderegister ab.
Für Personen ohne Wohnsitz in Österreich müssen Kopien eines amtlichen Lichtbildausweises vor dem Absenden hochgeladen werden.
Für Personen ohne Wohnsitz in Österreich müssen Kopien eines amtlichen Lichtbildausweises vor dem Absenden hochgeladen werden.
NEIN. In der AMA werden alle Registrierungsansuchen abgelehnt, die unvollständig sind.
In zwei Fällen ist das möglich:
Falls Sie zeichnungsberechtigt sind, sich als vertretungsbefugte Person eingetragen und die Vertretungsbefugnis mit entsprechenden Dokumenten nachgewiesen haben, dann können Sie nach erfolgreicher Registrierung (E-Mail durch AMA abwarten) in eAMA für den neuen Kunden einsteigen und tätig werden.
Falls Ihnen der NEUKUNDE eine elektronische Vollmacht ausgestellt hat, können Sie ebenfalls für den Kunden in eAMA einsteigen und tätig werden.
In allen anderen Fällen endet mit der abgeschlossenen Registrierung Ihre Befugnis.
Falls Sie zeichnungsberechtigt sind, sich als vertretungsbefugte Person eingetragen und die Vertretungsbefugnis mit entsprechenden Dokumenten nachgewiesen haben, dann können Sie nach erfolgreicher Registrierung (E-Mail durch AMA abwarten) in eAMA für den neuen Kunden einsteigen und tätig werden.
Falls Ihnen der NEUKUNDE eine elektronische Vollmacht ausgestellt hat, können Sie ebenfalls für den Kunden in eAMA einsteigen und tätig werden.
In allen anderen Fällen endet mit der abgeschlossenen Registrierung Ihre Befugnis.
Lesen Sie bitte die Informationen auf der Seite Häufige Fragen (FAQ) zum eAMA-Login
Um sich eine ID Austria ohne Wohnsitz in Österreich freischalten zu lassen, müssen sie sich bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen.