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31.05.2023

Meldeverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“

Der Abgang von beantragten Tieren muss unmittelbar bekannt gegeben werden

Bei der Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ müssen alle prämienfähigen Tiere zumindest von 1. April bis 31. Dezember des Förderjahres am Betrieb gehalten werden. Kann die Haltedauer bei Pferden, Schafen, Ziegen und Schweinen auf Grund eines Abgangs während der Haltedauer nicht erfüllt werden, muss dies der AMA gemeldet werden. Die Weitergabe von Tieren während der Haltedauer ist nur als vorübergehender Aufenthalt der Tiere

  • auf einer Zuchtstation für Züchtungszwecke für maximal sechs Monate sowie
  • bei vorübergehendem Zuchteinsatz von männlichen Zuchttieren auf einem landwirtschaftlichen Betrieb für maximal drei Monate zulässig.

Die Zuchteinsätze müssen der AMA gesondert gemeldet werden.

Meldung von Abgang und Nachbesetzung

Jeder Abgang von beantragten Pferden, Schafen, Ziegen oder Schweinen während der vorgeschriebenen Haltedauer ist unmittelbar ab Abgang online an die AMA zu melden. Reservetiere können in der Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ nicht mehr im Vorhinein beantragt werden, um abgegangene Pferde, Schafe, Ziegen und Schweine zu ersetzen. Die erforderliche Abgangsmeldung ist als Korrektur zum Mehrfachantrag in der Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ unter www.eama.at vorzunehmen. Bei Auftrieb auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide ist keine Abgangsmeldung in der Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ durchzuführen.

Eine Nachbesetzung ist innerhalb von fünf Wochen mit förderbaren Tieren der gleichen Rasse (Ersatztiere) möglich. In diesem Fall bleibt der Prämienanspruch erhalten. Die Frist gilt auch über den 31. Dezember eines Teilnahmejahres hinaus. Die Nachbesetzung ist innerhalb von sieben Kalendertagen ab Nachbesetzung als Korrektur zum Mehrfachantrag in der Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ unter www.eama.at online zu erfassen.

Die nachbesetzten Tiere müssen zumindest ab dem Zeitpunkt der Nachbesetzung alle Förderverpflichtungen erfüllen.

Meldung von Zuchteinsätzen

Vor der Weitergabe von beantragten Pferden, Schafen, Ziegen oder Schweinen ist eine Meldung (Meldung Zuchteinsatz) an die AMA notwendig. Die Meldung muss online über www.eama.at unter dem Reiter „Eingaben“, im Menüpunkt „Andere Eingaben“ in dem dafür vorgesehenen Eingabeformular ausgefüllt und abgesendet werden.

Nicht meldepflichtig ist die vorübergehende Abwesenheit von diesen Tieren im Ausmaß von maximal zehn Tagen (z.B. Zuchtstation, Tierschau, Reitveranstaltung). 

Diese kurzzeitige Abwesenheit ist jedoch beim antragstellenden Betrieb formlos zu dokumentieren und im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle durch Unterlagen zu belegen.

Beantragung von Pferden

Bei Pferden ist in der Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ die 15-stellige UELN-Kennzeichnung (Unique Equine Life Number – universelle Equiden-Lebensnummer) anzugeben.

Die Angabe einer alten Pferde-Kennzeichnung hat im Antragsjahr 2023 noch keine prämienrelevante Auswirkung. Ab dem Mehrfachantrag 2024 ist die verpflichtende Angabe der UELN-Kennzeichnung vorgesehen.

Entfall der Meldepflichten bei Rindern

Bei Rindern entfallen aufgrund der Meldungen an die Rinderdatenbank nicht nur die einzeltierbezogene Beantragung, sondern auch sämtliche erforderliche Meldepflichten (Abgang und Nachbesetzung sowie Weitergabe zwecks Zuchteinsatz). Diese werden automatisch aus der Rinderdatenbank übernommen. Abgänge und die dazugehörigen Ersatztiere können allerdings aus technischen Gründen erst nach circa drei Monaten im Mehrfachantrag in der Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ online angezeigt werden.

Unabhängig von den erforderlichen Meldungen zur Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ sind auch die gesetzlich erforderlichen Meldungen an das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) von den antragstellenden Betrieben zu berücksichtigen.

Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ sind im gleichnamigen ÖPUL 2023-Informationsblatt unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter zu finden.

 

Aktuelle News

  • 02.09.2025
    Aufzeichnungsverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

    Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen

  • 14.08.2025
    Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

    Der Abgang von beantragten Tieren muss innerhalb vorgegebener Fristen bekannt gegeben werden

  • 22.07.2025
    Terminüberblick zu der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Auf die Fristen für die Anlage und die Beantragung der Begrünungsvarianten achten

  • 07.07.2025
    Informationen zu den ÖPUL-Maßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl – Behirtung“

    Bis spätestens am 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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