ÖPUL 2023 – Begrünungsvarianten 4 bis 7 der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

25.09.2023 Beantragungsfrist endet am 30. September

Für Betriebe, die im Antragsjahr 2023 gültig in die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ eingestiegen sind, besteht bis spätestens am 30. September 2023 die Möglichkeit, die Begrünungsvarianten 4 bis 7 im Mehrfachantrag 2023 noch prämienfähig zu beantragen (Angabe der entsprechenden Variante je Schlag). Es besteht keine Nachfrist. Für die Beantragung der Begrünungsvarianten 1 bis 3 endete die Frist bereits am 31. August 2023.

Wurden Begrünungsvarianten bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Mehrfachantrag 2023 beantragt und ergeben sich notwendige Änderungen, sind diese mittels Korrektur zu ändern oder zu löschen. Bis spätestens 30. September können noch Neuanmeldungen der Begrünungsvarianten 4 bis 7 oder Ummeldungen anderer Begrünungsvarianten auf die Begrünungsvarianten 4 bis 7 vorgenommen werden, sofern sämtliche Auflagen bezüglich Anlagefrist, Mischungspartner etc. eingehalten werden.

Nach der Beantragungsfrist sind nur mehr Abmeldungen oder Verringerungen von Begrünungsvarianten möglich. Streichungen oder Reduzierungen von Begrünungsvarianten sind vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Bedingungen (z.B. zeitgerechte Anlage) nicht erfüllt werden können.

Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ finden Sie in unserer Internetmeldung vom 28. Juli 2023 unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2023/terminueberblick-begruenung-von-ackerflaechen-zwischenfruchtanbau und im gleichnamigen Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter.