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27.05.2024

„Tierwohl – Weide“ – Vereinfachungen bei Schafen und Ziegen

Bei Auftrieb auf Fremd-, Alm-, oder Gemeinschaftsweiden ist keine Abmeldung von Schafen und Ziegen am Heimbetrieb notwendig

Die Meldungen von Schafen und Ziegen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“ sind bei Auftrieb auf Zinsweiden, Almweideflächen oder Gemeinschaftsweiden ab 2024 vereinfacht worden. Der vorübergehende Aufenthalt auf solchen Flächen stellt keinen Abgang vom Betrieb dar, sofern die Verfügungsgewalt über die Tiere beim antragstellenden Heimbetrieb verbleibt oder die Tiere bei Auftrieb auf Almen oder Gemeinschaftsweiden nur vorübergehend an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb zur Betreuung abgegeben werden. Dieser Umstand darf daher nicht mehr als Abgang am Heimbetrieb gemeldet werden, sondern ist lediglich im Weidetagebuch zu dokumentieren.

Ein Abgang von Schafen und Ziegen am Heimbetrieb ist nur mehr im Fall von Verkauf, Verendung oder Schlachtung innerhalb von 7 Tagen zu melden. Diese Meldung bewirkt außerdem eine automatische Meldung des tatsächlichen Abtriebs der betroffenen Tiere in der Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ des Alm-/Gemeinschaftsweidebetriebes.

Die Meldungen an das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) sind nach wie vor unabhängig von den neuen Festlegungen durchzuführen.

Sämtliche Neuerungen sowie weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Tierwohl – Weide“ können auch dem Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter und der Internetmeldung „Änderungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2024/aenderungen-bei-der-oepul-massnahme-tierwohl-weide entnommen werden.

Aktuelle News

  • 16.09.2025
    Meldung des Almabtriebs und Meldepflichten bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“

    Bei Tierbewegungen sind Meldefristen zu beachten

  • 02.09.2025
    Aufzeichnungsverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

    Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen

  • 14.08.2025
    Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

    Der Abgang von beantragten Tieren muss innerhalb vorgegebener Fristen bekannt gegeben werden

  • 22.07.2025
    Terminüberblick zu der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Auf die Fristen für die Anlage und die Beantragung der Begrünungsvarianten achten

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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