eAMA.at Kontakt Newsletter Karriere Presse Über die AMA AACS Veröffentlichungen
Fachliche Informationen
Marktinformationen
Formulare & Merkblätter
Sektor- und Projektmaßnahmen
eAMA.at Kontakt Newsletter Karriere Presse Über die AMA AACS Veröffentlichungen
  • AMA Startseite
  • Fachliche Informationen
  • ÖPUL
  • Aktuelle Informationen
  • 2024
  • „Tierwohl – Weide“ – Vereinfachungen bei Schafen und Ziegen

2024

  • 2025
  • 2024
  • 2023
27.05.2024

„Tierwohl – Weide“ – Vereinfachungen bei Schafen und Ziegen

Bei Auftrieb auf Fremd-, Alm-, oder Gemeinschaftsweiden ist keine Abmeldung von Schafen und Ziegen am Heimbetrieb notwendig

Die Meldungen von Schafen und Ziegen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“ sind bei Auftrieb auf Zinsweiden, Almweideflächen oder Gemeinschaftsweiden ab 2024 vereinfacht worden. Der vorübergehende Aufenthalt auf solchen Flächen stellt keinen Abgang vom Betrieb dar, sofern die Verfügungsgewalt über die Tiere beim antragstellenden Heimbetrieb verbleibt oder die Tiere bei Auftrieb auf Almen oder Gemeinschaftsweiden nur vorübergehend an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb zur Betreuung abgegeben werden. Dieser Umstand darf daher nicht mehr als Abgang am Heimbetrieb gemeldet werden, sondern ist lediglich im Weidetagebuch zu dokumentieren.

Ein Abgang von Schafen und Ziegen am Heimbetrieb ist nur mehr im Fall von Verkauf, Verendung oder Schlachtung innerhalb von 7 Tagen zu melden. Diese Meldung bewirkt außerdem eine automatische Meldung des tatsächlichen Abtriebs der betroffenen Tiere in der Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ des Alm-/Gemeinschaftsweidebetriebes.

Die Meldungen an das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) sind nach wie vor unabhängig von den neuen Festlegungen durchzuführen.

Sämtliche Neuerungen sowie weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Tierwohl – Weide“ können auch dem Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter und der Internetmeldung „Änderungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2024/aenderungen-bei-der-oepul-massnahme-tierwohl-weide entnommen werden.

Aktuelle News

  • 02.12.2025
    Maßnahmenneueinstieg, Maßnahmenwechsel und Flächenzugangsregelungen im ÖPUL 2023

    Ein Umstieg in die Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ ist nur mehr bis 31. Dezember 2025 möglich

  • 18.11.2025
    Mengenangaben bei der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ überprüfen

    Die heuer bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2025 anzugeben

  • 08.10.2025
    Verpflichtende Weiterbildung bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen bis Ende des Jahres 2025 abschließen

    Die Teilnahmebestätigungen werden von den Bildungsanbietern bei vorliegender Einverständniserklärung automatisch an die AMA übermittelt

  • 26.09.2025
    Einreichtermin für die Begrünungsvarianten 4 bis 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Die Beantragungsfrist endet am 30. September

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

Interessante Links

  • Auszahlungstermine
  • Fachliche Informationen
  • Marktinformationen

Weitere Webseiten

  • eAMA - das Serviceportal
  • AMA - Karriereportal
  • Sektor- & Projektmaßnahmen
  • AMA - Marketing amainfo.at
Impressum Datenschutzerklärung Barrierefreiheitserklärung Sitemap