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26.09.2025

Einreichtermin für die Begrünungsvarianten 4 bis 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

Die Beantragungsfrist endet am 30. September

Für Betriebe, die an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen, besteht noch bis spätestens am 30. September 2025 die Möglichkeit, die Begrünungsvarianten 4 bis 7 im Mehrfachantrag 2025 zu beantragen oder zu ändern. Es gibt keine Nachfrist. Für die Beantragung der Begrünungsvarianten 1 bis 3 endete die Frist bereits am 31. August 2025.

Wurden Begrünungsvarianten bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Mehrfachantrag 2025 beantragt und ergeben sich notwendige Anpassungen, sind diese mittels Korrektur zum Mehrfachantrag durchzuführen.

Nach der Beantragungsfrist sind nur mehr Abmeldungen oder Verringerungen von Begrünungsflächen möglich. Streichungen oder Reduzierungen sind umgehend vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Bedingungen nicht erfüllt werden können.

Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ finden Sie in unserer Internetmeldung unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2025/terminueberblick-zu-der-oepul-massnahme-begruenung-von-ackerflaechen-zwischenfruchtanbau/ und im entsprechenden Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter.

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Aktuelle News

  • 16.09.2025
    Meldung des Almabtriebs und Meldepflichten bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“

    Bei Tierbewegungen sind Meldefristen zu beachten

  • 02.09.2025
    Aufzeichnungsverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

    Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen

  • 14.08.2025
    Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

    Der Abgang von beantragten Tieren muss innerhalb vorgegebener Fristen bekannt gegeben werden

  • 22.07.2025
    Terminüberblick zu der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Auf die Fristen für die Anlage und die Beantragung der Begrünungsvarianten achten

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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