Einreichtermin für die Begrünungsvarianten 4 bis 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
Die Beantragungsfrist endet am 30. September
Für Betriebe, die an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen, besteht noch bis spätestens am 30. September 2025 die Möglichkeit, die Begrünungsvarianten 4 bis 7 im Mehrfachantrag 2025 zu beantragen oder zu ändern. Es gibt keine Nachfrist. Für die Beantragung der Begrünungsvarianten 1 bis 3 endete die Frist bereits am 31. August 2025.
Wurden Begrünungsvarianten bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Mehrfachantrag 2025 beantragt und ergeben sich notwendige Anpassungen, sind diese mittels Korrektur zum Mehrfachantrag durchzuführen.
Nach der Beantragungsfrist sind nur mehr Abmeldungen oder Verringerungen von Begrünungsflächen möglich. Streichungen oder Reduzierungen sind umgehend vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Bedingungen nicht erfüllt werden können.
Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ finden Sie in unserer Internetmeldung unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2025/terminueberblick-zu-der-oepul-massnahme-begruenung-von-ackerflaechen-zwischenfruchtanbau/ und im entsprechenden Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter.
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