eAMA.at Kontakt Newsletter Karriere Presse Über die AMA AACS Veröffentlichungen
Fachliche Informationen
Marktinformationen
Formulare & Merkblätter
Sektor- und Projektmaßnahmen
eAMA.at Kontakt Newsletter Karriere Presse Über die AMA AACS Veröffentlichungen
  • AMA Startseite
  • Fachliche Informationen
  • ÖPUL
  • Aktuelle Informationen
  • 2025
  • Meldung des Almabtriebs und Meldepflichten bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“

2025

  • 2025
  • 2024
  • 2023
16.09.2025

Meldung des Almabtriebs und Meldepflichten bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“

Bei Tierbewegungen sind Meldefristen zu beachten

Angabe des Almabtriebs bei der Maßnahme „Almbewirtschaftung“

Almabtrieb von Rindern

Bei Rindern muss das tatsächliche Abtriebsdatum von der für die Alm zuständigen Person im RinderNET bestätigt, oder – wenn es vom bereits bekannt gegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum abweicht – auf das richtige Datum korrigiert werden. Die Angabe des tatsächlichen Abtriebsdatums hat innerhalb der Meldefrist von 14 Kalendertagen zu erfolgen.

Almabtrieb von Schafen und Ziegen

Das tatsächliche Abtriebsdatum der Schafe und Ziegen muss von der für die Alm zuständigen Person mittels Korrektur zum Mehrfachantrag auf www.eama.at in der Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ erfasst werden, auch wenn es mit dem bereits bekannt gegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt. Die Bekanntgabe des Abtriebsdatums hat innerhalb der Meldefrist von 7 Kalendertagen zu erfolgen.

Almabtrieb von Equiden und Neuweltkamelen

Bei Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamelen (Lamas, Alpakas…) muss das bereits bekannt gegebene voraussichtliche Abtriebsdatum nicht nochmals bestätigt werden, wenn es mit dem tatsächlichen Abtriebsdatum übereinstimmt. Andernfalls muss eine Korrektur des Mehrfachantrags auf www.eama.at in der Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ innerhalb der Meldefrist von 7 Kalendertagen erfolgen.

Die Meldefristen beginnen ab dem Tag des tatsächlichen Abtriebs von der Alm. Werden die Meldungen nicht fristgerecht durchgeführt, kann dies im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen zu Beanstandungen führen. Detaillierte Informationen und Videoanleitungen zur Meldung des tatsächlichen Abtriebsdatums stehen unter www.ama.at/fachliche-informationen/almen-gemeinschaftsweiden/formulare-merkblaetter zur Verfügung.

Meldepflichten bei der Maßnahme „Tierwohl – Weide“

Bei Rindern werden die förderbaren Tiere für die jeweilige Tierkategorie automatisch aus der Rinderdatenbank entnommen. Wird für einzelne Tiere die Weideverpflichtung nicht erfüllt, weil sie im Stall gehalten werden, sind die betroffenen Tiere von der Maßnahme abzumelden. Bei Equiden und Neuweltkamelen darf nur jene Tieranzahl beantragt werden, für die die Weideverpflichtung eingehalten wird. Gegebenenfalls ist eine Korrektur des Mehrfachantrags auf www.eama.at in der Beilage „Tierwohl – Weide/Stallhaltung“ vorzunehmen.

Meldevorschriften für Schafe und Ziegen

Bei Schafen und Ziegen sind sämtliche Tierzugänge und Tierabgänge für die Maßnahme von 1. April bis einschließlich 31. Oktober innerhalb von 7 Tagen zu melden. Für den Almauftrieb und Almabtrieb sind am Heimbetrieb keine gesonderten Meldungen erforderlich, da die Angaben in der Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste automatisch berücksichtigt werden.

Detaillierte Informationen zu den Meldeverpflichtungen können in der Internetmeldung unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2025/meldeverpflichtungen-zu-tierbezogenen-oepul-massnahmen/ nachgelesen werden, zusätzliche Erläuterungen sind in den Informationsblättern zu den Maßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl – Weide“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.

Möchten Sie diese und ähnliche aktuelle Informationen zum ÖPUL automatisch per E-Mail erhalten? Abonnieren Sie unseren Newsletter unter www.ama.at/allgemein/newsletter!

Aktuelle News

  • 02.09.2025
    Aufzeichnungsverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

    Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen

  • 14.08.2025
    Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

    Der Abgang von beantragten Tieren muss innerhalb vorgegebener Fristen bekannt gegeben werden

  • 22.07.2025
    Terminüberblick zu der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Auf die Fristen für die Anlage und die Beantragung der Begrünungsvarianten achten

  • 07.07.2025
    Informationen zu den ÖPUL-Maßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl – Behirtung“

    Bis spätestens am 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

Interessante Links

  • Auszahlungstermine
  • Fachliche Informationen
  • Marktinformationen

Weitere Webseiten

  • eAMA - das Serviceportal
  • AMA - Karriereportal
  • Sektor- & Projektmaßnahmen
  • AMA - Marketing amainfo.at
Impressum Datenschutzerklärung Barrierefreiheitserklärung Sitemap