Barrierefreiheitserklärung - www.eama.at

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Agrarmarkt Austria berücksichtigt bei ihren Websites die Bestimmungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.eama.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Wir planen, jene Mängel, deren Behebung redaktionell durchführbar ist, sukzessive zu beheben. Mängel, deren Beseitigung Programmieraufwand nach sich zieht, beabsichtigen wir nach Maßgabe personeller und budgetärer Verfügbarkeit zu beheben.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut, VoiceOver liest daher den Bildpfad vor (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
  • WAI ARIA Markup wird zum Teil nicht korrekt verwendet (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
  • Nicht alle Links, Buttons sind mittels Tastatur (Tab-Taste) fokussierbar (WCAG 2.4.1 Tastatur und 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
  • Angabe der Seitensprache nicht auf allen Seiten verfügbar (lang).

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Inhalte nach dem Login, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind und die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Website grundlegend überarbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetzes zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA. Überprüft wurden die verschiedenen Seiteninhalte. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@ama.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website eama.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URLs der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Agrarmarkt Austria
Dresdner Straße 70
1200 Wien
E-Mail: office@ama.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren