Datenschutzerklärung
1. Allgemeine Angaben
Diese Datenschutzerklärung bezieht sich auf Verarbeitungen durch die Verantwortliche
- Name: Agrarmarkt Austria (AMA)
- Anschrift: Dresdner Straße 70, 1200 Wien
- E-Mail-Adresse: office@ama.gv.at
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:
- Name: Mag. Herwig Bauer
- Anschrift: Dresdner Straße 70, 1200 Wien
- E-Mail-Adresse: datenschutz@ama.gv.at
Gemäß § 27 Abs. 1 Marktordnungsgesetz 2021 sind die AMA und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bezüglich der im GAP-Strategie-Plan enthaltenen Fördermaßnahmen gemeinsame Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO.
2. Wozu dient diese Datenschutzerklärung?
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, wie mit Ihren personenbezogenen Daten, die die AMA verarbeitet, verfahren wird und welche Rechte Sie im Hinblick auf die Verarbeitung haben. Diese Datenschutzerklärung wird gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Verordnung (EU) 2016/679 erstellt.
3. Welche mich betreffenden Kategorien von personenbezogenen Daten werden verarbeitet? Woher stammen diese Daten?
Die AMA verarbeitet grundsätzlich jene Daten, die Sie in Ihren Anträgen und/oder Meldungen bzw. im Kontaktformular bekannt gegeben haben.
Dabei handelt es sich um Ihre Stammdaten (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Betriebs- bzw. Klientennummer, E-Mail-Adresse) und um Daten Ihres Betriebes (z. B. beantragte Fördermaßnahmen, Flächenangaben, Tierbestand, Bewirtschaftungsform, Betriebsinvestitionen, Absatzmeldungen, Härtefallfonds) sowie die IP-Adresse.
In bestimmten Bereichen im Internetserviceportal eAMA und in der AMA MFA Fotos App kann der Benutzer Dokumente hochladen. Nicht erforderliche, aber trotzdem vom Benutzer hochgeladene Dokumente (z. B. nicht angeforderte Pachtverträge, Gesundheitsatteste, Fotos etc.) werden unter Umständen gemeinsam mit anderen Unterlagen gespeichert.
Tierdaten werden mit dem VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) abgeglichen.
Zudem ist die AMA verpflichtet, die Kunden oder Klienten/Betriebe auf Einhaltung der Förderbestimmungen, der Abgabepflichten (Agrarmarketingbeitrag) und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren. Die Daten, die im Zuge der Vor-Ort-Kontrollen erhoben werden, werden ebenfalls verarbeitet.
Kontrollen werden entsprechend der gesetzlichen Zuständigkeiten auch von anderen Behörden durchgeführt: So werden Daten z. B. von Veterinärbehörden im Rahmen der „Konditionalität“ erhoben und bei Regelverstößen an die AMA weitergeleitet.
Im Rahmen des ÖPUL (Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft) werden folgende Daten an die AMA übermittelt und verarbeitet:
- Bestätigung über die Teilnahme an Kursen von im ÖPUL anerkannten Bildungsanbietern
- Bestätigung über die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst von den Veterinärabteilungen der Länder
- Bestätigung über die Teilnahme am Qualitätsprogramm QPlus Rind von der AMA-Marketing GmbH
- Bestätigung über die Teilnahme am Regionalen Naturschutzplan von den Naturschutzabteilungen der Länder
- Bestätigung über die Teilnahme am Naturschutz-Monitoring vom Österreichischen Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung
- Bestätigung über einen durchgehenden Bio-Kontrollvertrag und Meldung von Verstößen der Bio-Kontrollstellen von den Lebensmittelbehörden
- Bewilligung zu erhöhten Stickstoffdüngergaben im Rahmen des Grundwasserschutzprogramms Graz bis Bad Radkersburg 2018 von den Bezirksbehörden
- Bestätigung/Erfassung von Mehrnutzenhecken von den zuständigen Stellen der Länder
- Projektbestätigungen von den Naturschutzabteilungen der Länder
- Bestätigungen über die förderbaren Tiere von den verantwortlichen Zuchtorganisationen
Von Seiten der Molkereien werden an die AMA für jeden Milchlieferanten folgende Daten gemeldet: Betriebsnummer, Milchmenge, Fettanteil der Milch. Zur Überwachung der Probenahme und Untersuchung der Rohmilch werden Daten auf Grund der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung, BGBL II Nr. 326 /2015, herangezogen.
Bei Förderungen gemäß der Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse, BGBl II Nr. 219/2017 meldet der Antragsteller Daten der teilnehmenden Einrichtung sowie der teilnehmenden Kinder dieser Einrichtung.
Jeder anerkannte Verkäuferverband im Zuckersektor hat der AMA gemäß § 36 Abs. 1 der Agrarmarkttransparenzverordnung, BGBl. II Nr. 312/2021, ein aktuelles Mitgliederverzeichnis zu übermitteln.
Im Rahmen der Ernteerhebungen für die Markt- und Preisberichterstattung wird die Erntemenge bei zufällig ausgewählten Feldstücken durch Organe der AMA vor Ort erhoben.
4. Zu welchem Zweck / welchen Zwecken werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?
Zentrale Aufgabe der AMA ist es, die Agrarsubventionen der Europäischen Union nach den Verordnungen (EU) 2021/2115 (Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung), 2021/2116 (Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der gemeinsamen Agrarpolitik) und 1308/2013 (Gemeinsame Marktorganisation) sowie deren nachgeordneten Rechtsakten rechtskonform abzuwickeln. Daher ist der wichtigste Zweck der Datenverarbeitung die Bestimmung der korrekten Förderhöhe für Ihren Betrieb und deren Auszahlung.
Weiters sind die Daten für die gesetzlichen Aufgaben der AMA gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 AMA-Gesetz 1992, der Zentralen Markt- und Preisberichterstattung heranzuziehen.
Zur Erfüllung der Förderung des Agrarmarketings (AMA-Aufgabe gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 AMA-Gesetz 1992) werden die Daten der Agrarmarketingbeiträge zur Bestimmung der Abgabepflicht verwendet.
Im Bereich der Nachhaltigkeit gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 124/2018 liegt der Zweck der Datenverarbeitung in der Dokumentation, dass die landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnisse aus nachhaltiger Produktion stammen.
Im Bereich der Import- und Exportlizenzen liegt der Zweck der Datenverarbeitung in der Ausstellung und Verwaltung der Import- und Exportlizenzen inklusive der Verwaltung der hierfür erforderlichen Sicherheitsleistungen.
Weiters werden Daten zum Zweck der Erfüllung der Vorgaben der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021, BGBl. II Nr. 174/2021, verarbeitet.
Die IP-Adresse wird für die Nachvollziehbarkeit verarbeitet bzgl. ev. Fehlersuchen und Datenintegrität.
5. Wieso dürfen meine personenbezogenen Daten verarbeitet werden?
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO sowie zur Wahrnehmung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen, oder aber in Ausübung öffentlicher Gewalt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Die Aufgaben der AMA sind in § 3 AMA-Gesetz 1992 geregelt.
6. Bin ich zur Bereitstellung meiner personenbezogenen Daten verpflichtet? Was sind die Folgen einer Nichtbereitstellung?
Ihre Daten werden in aller Regel dazu verwendet, die korrekte Beihilfenhöhe, die Ihnen zusteht, zu bestimmen. Eine Nichtbereitstellung der Daten hat zur Folge, dass Sie Beihilfen nicht erhalten bzw. Beihilfen zurück zu zahlen haben.
Manche Daten haben Sie aufgrund einer Meldepflicht bereit zu stellen. Wenn Sie dies unterlassen, kann es zu einer Verwaltungssanktion nach § 30 Marktordnungsgesetz 2021 oder nach § 42a AMA-Gesetz 1992 kommen. Im Bereich des Agrarmarketingbeitrages kann die Nichtbereitstellung der Daten zu einer Strafe nach § 21l AMA-Gesetz 1992 führen.
7. Werden meine personenbezogenen Daten an andere Empfänger übermittelt?
Ihre personenbezogenen Daten werden auf Grund gesetzlicher Verpflichtung oder im Anlassfall auf Grund der unten angeführten Rechtsgrundlagen an folgende Empfänger übermittelt:
- Bankinstitute
- BML – Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
- Europäische Kommission
- Europäischer Rechnungshof
- Österreichischer Rechnungshof
- Gericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Verwaltungsgerichtshof,
- Verfassungsgerichtshof
- Staatsanwaltschaft
- BMF – Bundesministerium für Finanzen
- BMK – Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- Bundesländer bzw. Landesregierungen
- Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate)
- Zugelassene Klassifizierungsdienste
- Umweltbundesamt
- Statistik Austria
- AWS – Austria Wirtschaftsservice GmbH
- ecoplus. Niederösterreichs Wirtschaftsagentur GmbH
- KLIEN – Klima- und Energiefonds
- LK – Landwirtschaftskammern Österreichs
- AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
- ZAR – Zentrale Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Rinderzüchter
- SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
- BMSPGK – Bundesministerium für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz
Die Weitergabe der Daten erfolgt aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen in folgenden Gesetzen bzw. Verordnungen jeweils in der geltenden Fassung:
- §§ 20a, 21k Abs. 3, 29 Abs. 3, 40 und 42a AMA-Gesetz 1992, BGBl Nr. 376/1992
- §§ 17 und 18 Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021, BGBl II Nr. 174/2021
- § 6 Abs. 4 Vermarktungsnormengesetz, BGBl II Nr. 68/2007
- §§ 27 und 30 Marktordnungsgesetz 2021 – MOG 2021, BGBl I Nr. 55/2007
- § 35 und § 80 Bewertungsgesetz 1955, BGBl I Nr. 148/1955
- § 10 und Anhang II Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl II Nr. 163/1999
- § 8 Abs. 5 Gesetz vom 6. August 1909, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen (Tierseuchengesetz – TSG); StF: RGBl. Nr. 177/1909
- § 4 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 der Verordnung betreffend die Statistik für den Viehbestand, BGBl II Nr. 163/2012
- § 4 Abs. 2 Z 3 und § 10 Agrarstrukturstatistik-Verordnung 2020, BGBl. II Nr. 279/2019
- § 1 Abs. 1 Z 3, § 6 Abs. 2 der Verordnung über nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe (Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung – NLAV), BGBl II Nr. 124/2018
- § 8 und § 23 Abs. 2 Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl I Nr. 99/2012
- § 44 Agrarmarkttransparenzverordnung, BGBl. II Nr. 312/2021
- § 217 Abs. 2c und § 182 Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG), BGBl Nr. 559/1978
- § 360 ASVG, BGBl Nr. 189/1955
- § 27 Abs. 4 lit. b Stmk Landwirtschaftskammergesetz, LGBL Nr. 14/1970
- §§ 10 und 12 EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, BGBl I Nr. 130/2015
- Art. 98 bis 101 der Verordnung (EU) 2021/2116
- Art. 49 bis 52 der Verordnung (EU) 2021/2116
- Art. 121, 130, 133, 139 Bundesverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930
- Art. 287 und 337 Vertrag der Europäischen Union (EUV)
Datenübermittlungen erfolgen auch aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Die AMA schließt mit Datenempfängern Vereinbarungen ab und übermittelt die festgelegten Daten zu dem in der Einwilligungserklärung definierten Zweck. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Nähere Informationen über Ihre Einwilligungserklärungen finden Sie im Internetserviceportal eAMA (www.eama.at) unter Kundendaten\Datenfreigabe.
8. Werden meine personenbezogenen Daten an Staaten oder internationale Organisationen außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt?
Nein, es werden keine Daten außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt.
9. Werden meine Daten veröffentlicht?
Im Rahmen der europarechtlichen Transparenzbestimmungen gemäß Artikel 98 bis 101 der Verordnung (EU) 2021/2116 müssen insbesondere folgende Daten veröffentlicht werden:
- Name (Vor- und Nachname bzw. Name der juristischen Person),
- Gemeinde,
- Zahlungen je Haushaltsjahr,
- Art und Beschreibung der geförderten Maßnahme.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Seite www.transparenzdatenbank.at.
Auf der Seite www.ama.at werden die im Rahmen der Nachhaltigkeit registrierten Unternehmen und deren Status (Registrierung gültig bis) sowie ein zusammenfassender Prüfbericht (Summary Audit Report) veröffentlicht.
Andere Veröffentlichungen wie z. B. im Rahmen der Markt- und Preisberichterstattung erfolgen in anonymisierter Form.
10. Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?
Die AMA ist gesetzlich gemäß § 33 AMA-Gesetz 1992 sowie weiteren Gesetzen zur zeitlich befristeten Aufbewahrung verpflichtet. In gewissen Fällen ist auch eine dauerhafte Aufbewahrungspflicht vorgesehen, d. h., dass bestimmte Daten überhaupt nicht gelöscht werden dürfen.
Zumindest jährlich wird überprüft, welche Daten nach dem ausgearbeiteten Löschkonzept zu löschen/zu entsorgen sind. Dementsprechend wird die Datenlöschung bzw. Entsorgung veranlasst und durchgeführt.
11. Werde ich einer automatisierten Entscheidungsfindung unterworfen? Wenn ja, wie werden diese Entscheidungen getroffen (involvierte Logik) und welche Tragweite/Auswirkungen hat dies für/auf mich?
Ihre personenbezogenen Daten werden dazu verwendet, um automatisierte Entscheidungen zur Bestimmung der korrekten Förderhöhe sowie zur Bestimmung des Agrarmarketingbeitrages zu treffen.
Dabei wird auf die Möglichkeiten einer relationalen Datenbank zurückgegriffen. Im Rahmen dieser Datenbank wird auf Grundlage der festgestellten Fakten zur Einhaltung der Fördervoraussetzungen automatisiert die konkrete Förderhöhe, die Ihnen zusteht, berechnet. Am Ende dieser automatisierten Entscheidungsfindung steht grundsätzlich die Auszahlung des Ihnen zustehenden Förderbetrages sowie in manchen Fällen die Rückforderung einer Förderung, wenn sie Ihnen nicht zusteht. Im Bereich des Agrarmarketings steht am Ende der automatisierten Entscheidungsfindung die Bestimmung des Agrarmarketingbeitrags, den Sie leisten müssen.
Die automatisierte Entscheidung wird Ihnen in Form eines Bescheides oder einer Mitteilung bekannt gegeben. Dagegen können Sie das im Bescheid bzw. der Mitteilung vorgesehene Rechtsmittel ergreifen (Beschwerde bzw. Einspruch erheben).
12. Cookies, Tracking-Tools und Newsletter auf den Websites der AMA (www.ama.at, www.eama.at, www.transparenzdatenbank.at)
Cookies
Unsere Website verwendet sogenannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Details über diese Einstellung erhalten Sie auf der Website Ihres jeweiligen Browseranbieters. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website allerdings eingeschränkt sein.
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Auf der AMA-Website werden mit Hilfe von Analyse-Tools allgemeine Informationen über das Nutzungsverhalten der Besucher erfasst. Diese umfassen beispielsweise aufgerufene Seiten, Verweildauer, verweisende Seiten sowie allgemeine Informationen zu Ihrem Computersystem wie Betriebssystem, Bildschirmauflösung, verwendeter Browser, etc. Alle erhobenen Daten werden anonymisiert gespeichert und ermöglichen keine Zuordnung zu Ihrer Person.
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13. Welche Rechte habe ich im Hinblick auf die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten?
Im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie (im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen) das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Zudem haben Sie (im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen) das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anfrage an unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@ama.gv.at.
Liegt für die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten eine schriftliche Einwilligungserklärung von Ihnen vor, können Sie diese jederzeit widerrufen. Der Widerruf führt dazu, dass die personenbezogenen Daten ab diesem Zeitpunkt von der AMA nicht mehr übermittelt werden, vom Datenempfänger nicht mehr verwendet werden dürfen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu löschen sind. Wo und wie der Widerruf eingebracht werden kann, ist der Einwilligungserklärung zu entnehmen. Jedenfalls ist ein Widerruf auch im Internetserviceportal eAMA (www.eama.at) unter Kundendaten\Datenfreigabe möglich.
14. Wie kann ich mich gegen die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten beschweren?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at einreichen.
Version 4 (gültig ab 01.08.2023)