Fragen und Antworten zur Auszahlung im April 2018

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Restzahlung für das Antragsjahr 2017 erfolgt mit Fälligkeit 26. April 2018 durch die AMA.

Was wird ausbezahlt?

Für das Antragsjahr 2017 erfolgt die Auszahlung bei den Direktzahlungen für jene Betriebe, die bei der Auszahlung im Dezember 2017 aufgrund nicht abgeschlossener Vor-Ort-kontrolle noch keine Zahlungen bekommen haben, sowie aufgrund weiterer Nachberechnungen aufgrund eingearbeiteter Prüfberichte bzw. Stellungnahmen. Bei ÖPUL und AZ werden die restlichen 25% der Maßnahmenprämien ausbezahlt. Zudem werden auch Nachberechnungen für die Vorjahre durchgeführt (z. B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Beschwerden, Rückforderungen aufgrund eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrollergebnisse). Auch die optionalen Top-Ups der Bundesländer bei der AZ (Ktn, Oö und Vbg) und für ÖPUL (Vbg) werden zu 25% ausbezahlt.

Wer bekommt eine Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt an jene Betriebe, die fristgerecht im Frühjahr 2017 einen Mehrfachantrag Flächen – im Falle von ÖPUL zusätzlich auch einen gültigen Herbstantrag 2014, 2015 oder 2016 – gestellt und die jeweiligen Voraussetzungen für den Erhalt von Zahlungen erfüllt haben. Die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt nun auch an jene Betriebe, die bei der Dezember-Auszahlung aufgrund noch nicht abgeschlossener bzw. noch nicht eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrollergebnisse keine Zahlungen erhalten haben.

Wie viel wird insgesamt im April 2018 ausgezahlt?

Der April-Auszahlungsbetrag für flächenbezogene Zahlungen für das Antragsjahr 2017 beträgt insgesamt rund 186 Mio. Euro, davon rund 12 Mio. Euro Direktzahlungen, rund 65 Mio. Euro Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und rund 109 Mio. Euro ÖPUL-Leistungsabgeltungen. Insgesamt wurden für das Antragsjahr 2017 damit bereits 1.382,2 Mio. Euro ausbezahlt, davon 681,2 Mio. Euro Direktzahlungen, 264,4 Mio. Euro Ausgleichszulage und 436,6 Mio. Euro ÖPUL-Leistungsabgeltungen.

Welche ÖPUL-Maßnahmen werden ausgezahlt?

Es wurden grundsätzlich alle beantragten Maßnahmen berechnet und die diesbezüglichen Beträge gelangen auch zur Auszahlung. Aufgrund einer Programmerweiterung werden für 2017 erstmals Prämien für das "Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien", für "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Grünlandflächen in Oberösterreich", für „Naturschutzfachlich wertvolle Pflegeflächen“ und für "Tierschutz – Stallhaltung" gewährt. Die Maßnahme "Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft" sowie die Prämienerhöhung bei den Landschaftselementen sind erst ab 2018 gültig und gelangen erst mit der Berechnung des Antragsjahres 2018 zur Auszahlung.

Wann erfolgt der Bescheid-Versand?

Die Bescheide (Direktzahlungen) bzw. Mitteilungen (ÖPUL und AZ) werden am 14. Mai 2018 (Bgld, Ktn, NÖ, OÖ, Wien) bzw. am 17. Mai 2018 (Sbg, Stmk, Tirol, Vbg) versandt.

Was kann auf www.eama.at eingesehen werden?

Die Auszahlungsbescheide bzw. Mitteilungen sind ab dem jeweiligen Versanddatum betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich "ePostkasten" einsehbar. Ebenso kann der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen werden.

Welche rechtlichen Mittel stehen bei Einwänden gegen die Abrechnung zur Verfügung?

Einwände gegen Bescheide / Mitteilungen können bei der AMA eingebracht werden. Details zu Fristen und die zuständigen Stellen sind auf den Bescheiden / Mitteilungen abgedruckt. Einwände können unter www.eama.at auch online erfasst werden.

Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen?

Für Fragen zur Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA zur Verfügung (Direktzahlungen 01/333 7116, AZ 01/337 59, ÖPUL 01/331 29). Es wird empfohlen, den Erhalt des Bescheides / der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen.