Fragen und Antworten zur Auszahlung im April 2020

Wann erfolgt die Auszahlung?

 

Die Restzahlungen für das Antragsjahr 2019 betreffend ÖPUL, DIZA und AZ sowie die Auszahlungen für projektbezogene Maßnahmen des ländlichen Raumes für April und Mai 2020 erfolgt mit Fälligkeit 29. April 2020 durch die AMA.

Was wird ausbezahlt?

Für das Antragsjahr 2019 erfolgt bei den Direktzahlungen die Überweisung an jene Betriebe, die bei der Dezember-Auszahlung noch keine Zahlung erhalten haben, sowie Zahlungen aufgrund von Nachberechnungen (z. B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Beschwerden).

Bei ÖPUL und AZ werden die restlichen 25 % der Maßnahmenprämien ausbezahlt. Zudem wurden auch Nachberechnungen für die Vorjahre durchgeführt (z.B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Einsprüche). Auch die restlichen 25 % für die optionalen Top-Ups der Bundesländer bei der AZ (Oberösterreich und Vorarlberg) und für ÖPUL (Vorarlberg und Burgenland) werden ausbezahlt.

Ebenso werden die Auszahlungen für projektbezogene Maßnahmen des ländlichen Raumes für April und Mai 2020 angewiesen.

Wer bekommt eine Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt an jene Betriebe, die fristgerecht im Frühjahr 2019 einen Mehrfachantrag-Flächen – im Falle von ÖPUL zusätzlich auch einen gültigen Herbstantrag – gestellt und die jeweiligen Voraussetzungen für den Erhalt von Zahlungen erfüllt haben. Die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt nun auch an jene Betriebe, die bei der Dezember-Auszahlung noch keine Zahlungen erhalten haben.

Wie viel wird insgesamt im April 2020 ausgezahlt?

Der April-Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2019 beträgt insgesamt rund 243,5 Mio. Euro, davon rund 4,1 Mio. Euro Direktzahlungen, rund 65,3 Mio. Euro Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und rund 113 Mio. Euro ÖPUL-Leistungsabgeltungen. Projektbezogene Zahlungen werden in der Höhe von 61,1 Mio. Euro überwiesen, davon rund 26,3 Mio. Euro als vorgezogene Zahlungen des Mai 2020.

Wann erfolgt der Mitteilungsversand?

Die Bescheide (Direktzahlungen) bzw. Mitteilungen (ÖPUL, AZ und Projetmaßnahmen) werden am 5. Mai 2020 versandt.

Was kann auf www.eama.at eingesehen werden?

Die Auszahlungsbescheide bzw. Mitteilungen sind nach dem Versand betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich "eArchiv" einsehbar. Ebenso kann im Register „Flächen“ der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen beziehungsweise im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Welche rechtlichen Mittel stehen bei Einwänden gegen die Abrechnung zur Verfügung?

Einwände gegen Bescheide/Mitteilungen können bei der AMA, vorzugsweise online unter www.eama.at im Register „Eingaben“, eingebracht werden. Details zu Fristen und die zuständigen Stellen sind auf den Bescheiden bzw. Mitteilungen angegeben.

Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen?

Für Fragen zur Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA zur Verfügung.

  • Rufnummern der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99

Es wird empfohlen, den Erhalt des Bescheides/der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen.