ÖPUL 2023: Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für „Pheromonfallen bei Zuckerrüben“ aufgrund des Rübenderbrüsslers
20.05.2025 Die Prämie für 2025 kann unter bestimmten Bedingungen auch bei Umbruch der Zuckerrüben und Nachbau einer anderen Ackerkultur gewährt werdenAb dem Antragsjahr 2025 wird das Aufstellen von Pheromonfallen zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers (Asproparthenis punctiventris) bei Zuckerrüben als optionaler Zuschlag in den ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und „Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) gefördert.
Der Zuschlag wird grundsätzlich nur auf aktuellen Zuckerrübenflächen und auf Schlägen, auf denen im Vorjahr Zuckerrüben angebaut wurden, gewährt. Aufgrund der Entwicklung der Rübenderbrüsslerpopulation im Frühjahr 2025 und des damit verbundenen großen Schädlingsdrucks wird in einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft klargestellt, dass betroffene Flächen auch bei Umbruch der Zuckerrüben und Nachbau einer anderen Ackerkultur förderfähig sein können.
Voraussetzungen für die Prämiengewährung 2025
Für die Gewährung des Zuschlags musste jedenfalls zum Stichtag 15. April 2025 die Schlagnutzungsart Zuckerrüben und der Code PZR im Mehrfachantrag 2025 beantragt gewesen sein. Weitere Voraussetzungen sind die ordnungsgemäße Anlage und der ordnungsgemäße Betrieb der Pheromonfallen gemäß den vorgegebenen Förderverpflichtungen. Insbesondere ist auf die Mindestanlagedauer von fünf Wochen hinzuweisen.
Die Förderverpflichtungen im Rahmen der Konditionalität und im Rahmen der Maßnahmen UBB und BIO, wie beispielsweise die Anbaudiversifizierung (max. 75 % Getreide/Mais, max. 55 % einer Kultur) müssen weiterhin eingehalten werden.
Wenn die Prämie bei Umbruch der Zuckerrüben und Nachbau einer anderen Ackerkultur gewährt werden soll, muss unter www.eama.at im Register „Eingaben“, im Menüpunkt „Andere Eingaben“ unter „Nachricht Allgemein“ und dem Punkt „ÖPUL“ ein diesbezüglicher formloser Antrag an die AMA bis spätestens am Freitag, den 13. Juni 2025, gestellt werden. Im Online-Antrag sind die betroffenen Flächen anzuführen und die schlagbezogenen Aufzeichnungen für die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen hochzuladen.
Die Beantragung der Nachfolgekultur für die umgebrochene Zuckerrübenfläche wurde entweder bereits vorgenommen oder ist zusätzlich als Korrektur zum Mehrfachantrag 2025 unter www.eama.at durchzuführen. Der Code PZR muss dabei gesetzt bleiben. Der bei den betroffenen Schlägen auftretende Plausibilitätsfehler 20976 („Die Schlagnutzungsart passt ganz oder teilweise nicht zum Code PZR“) ist in diesem Fall zu ignorieren. Bei bereits durchgeführten Schlagnutzungsänderungen ist keine weitere Korrektur zur Wiedervergabe des Codes PZR erforderlich.
Die Überprüfung der Online-Anträge erfolgt durch die AMA. Bei positiver Beurteilung wird gegebenenfalls der Code PZR amtswegig wieder beantragt und die Prämie kann in weiterer Folge zur Auszahlung gelangen.
Die detaillierten Förderverpflichtungen zum Zuschlag für „Pheromonfallen bei Zuckerrüben“ für das Antragsjahr 2025 können in den ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter und in unserer Internetmeldung vom März 2025 unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2025/oepul-2023-optionaler-zuschlag-fuer-pheromonfallen-bei-zuckerrueben nachgelesen werden.
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