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19.03.2025

ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

In den ÖPUL-Maßnahmen UBB und BIO können Pheromonfallen bei Zuckerrüben gefördert werden

Ab dem Antragsjahr 2025 wird das Aufstellen von Pheromonfallen zur Bekämpfung des Rübenderbrüsslers (Asproparthenis punctiventris) bei Zuckerrüben als optionaler Zuschlag in den ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) und „Biologische Wirtschaftsweise“ (BIO) gefördert.

Beantragung des Zuschlages im Mehrfachantrag

Die Beantragung des optionalen Zuschlages „Pheromonfallen bei Zuckerrüben“ setzt eine gültige Teilnahme an den ÖPUL-Maßnahmen UBB oder BIO voraus. Bis spätestens am 15. April 2025 kann der Zuschlag mittels Code für den entsprechenden Schlag im Mehrfachantrag 2025 prämienfähig beantragt werden. Dazu sind die Schläge, auf denen die Pheromonfallen aufgestellt werden, in der Feldstücksliste des Mehrfachantrages mit dem Code PZR zu kennzeichnen. Dies ist auf den Schlagnutzungsarten „Zuckerrüben“ und „Rübenvermehrung“ möglich, sowie auf Flächen, wo diese Schlagnutzungsarten im Vorjahr beantragt wurden. Es muss nicht mit allen Zuckerrübenschlägen oder Zuckerrübenschlägen des Vorjahres am Zuschlag teilgenommen werden.

Mindestens 15 Pheromonfallen pro Hektar

Es hat eine Anlage und der Betrieb von mindestens 15 Pheromonfallen je Hektar zu erfolgen. Die Anzahl der Fallen muss aufgerundet werden, beispielsweise müssen auf einem Schlag mit 1,02 ha 16 Fallen eingegraben werden. Eine Pheromonfalle muss zumindest aus einem Fangbehälter sowie aus darin ausgelegten Pheromon-Lockstoffen bestehen. Die Verteilung der mindestens 15 Pheromonfallen pro Hektar muss nicht gleichmäßig erfolgen, sondern kann sich auch auf Einwanderungsrouten des Käfers konzentrieren.

Anlage maximal 14 Tage nach Anbau der Zuckerrüben

Die Anlage hat spätestens 14 Kalendertage nach dem Anbau der Zuckerrübe oder spätestens zu einem vergleichbaren Zeitpunkt bei einer auf Zuckerrüben des Vorjahres nachfolgenden Kultur zu erfolgen. Die Pheromonfallen sind jedenfalls 5 Wochen am Feld zu belassen und regelmäßig – zumindest zweimal im Mindestanlagezeitraum – zu leeren und spätestens vor der Ernte zu entfernen. Die regelmäßige Kontrolle, die Instandhaltung des Fangbehälters, erforderlichenfalls die Erneuerung des Lockstoffs und das regelmäßige Entleeren ist bis zum Entfernen der Fallen durchzuführen.

Aufzeichnungsverpflichtungen

Es sind Aufzeichnungen über die Anlage und den Betrieb der Pheromonfallen (Schlag und Anlagedatum, Anzahl je Schlag sowie Datum des Entleerens sowie Entfernen der Fallen) zu führen sowie Belege über den Bezug der Pheromone am Betrieb aufzubewahren. Die verwendeten Pheromonfallen sind zumindest bis 30. September jeden Jahres aufzubewahren und im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan vorzuweisen.

Eine Aufzeichnungsvorlage steht online unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Auch andere Aufzeichnungen werden anerkannt, sofern diese die notwendigen Angaben enthalten.

Vorzeitiger Umbruch ist zu dokumentieren

Sollte ein Umbruch auf Schlägen mit angelegten Pheromonfallen erforderlich sein, so hat eine entsprechende Dokumentation (Vermerk in den Aufzeichnungen mit Begründung) zu erfolgen. Bei Nachbau von Zuckerrüben sind die Pheromonfallen entweder zu belassen oder unmittelbar nach dem Nachbau wieder anzulegen. Werden keine Zuckerrüben nachgebaut, darf der Zuschlag für Pheromonfallen nicht beantragt werden.

Weitere detaillierte Informationen zum Zuschlag für „Pheromonfallen bei Zuckerrüben“ können in den ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter nachgelesen werden.

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Aktuelle News

  • 08.10.2025
    Verpflichtende Weiterbildung bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen bis Ende des Jahres 2025 abschließen

    Die Teilnahmebestätigungen werden von den Bildungsanbietern bei vorliegender Einverständniserklärung automatisch an die AMA übermittelt

  • 26.09.2025
    Einreichtermin für die Begrünungsvarianten 4 bis 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Die Beantragungsfrist endet am 30. September

  • 16.09.2025
    Meldung des Almabtriebs und Meldepflichten bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“

    Bei Tierbewegungen sind Meldefristen zu beachten

  • 02.09.2025
    Aufzeichnungsverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

    Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen

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