Auszahlung Ländliche Entwicklung, Direktzahlungen und Stufe 1 Stromkostenzuschuss - Pauschalmodell

25.04.2023

Am 26. April 2023 erfolgen planmäßig die Zahlungen von rund 140 Mio. EUR für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015, rund 63 Mio. EUR für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und rund 1,5 Mio. EUR für Direktzahlungen. Die Hauptauszahlung für das Österreichische Agrarumweltprogramm (75 %), die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (75 %) und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2022 fand bereits am 21. Dezember 2022 statt. 

Die Zahlungen für das ÖPUL 2015 und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sind im Wesentlichen auf die Restzahlung in Höhe von 25 % für das Antragsjahr 2022 zurückzuführen. Darüber hinaus wird auch die Einarbeitung von diversen Korrekturen und Einsprüchen in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt. Ebenso erfolgt die Auszahlung der Prämie für die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau – Sommer/Herbst 2022“ im Ausmaß von 75 %. Die Auszahlung der restlichen 25 % für diese Maßnahme erfolgt voraussichtlich im Dezember. 

Stufe 1 Stromkostenzuschuss - Pauschalmodell

„In Summe werden für die Stufe 1 „Pauschalmodell“ des Stromkostenzuschuss Landwirtschaft, der nach den flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten (Hektar und Großvieheinheiten) berechnet wurde, rund 90,3 Mio. EUR an rund 106.000 Betriebe überwiesen. Die Antragstellung erfolgte automatisch und unbürokratisch über den Mehrfachantrag Flächen“, informiert DI Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.

29,2 Mio. EUR für Projektförderung – 3,4 Mio. EUR Waldfonds

Am 26. April 2023 erhalten Betriebe im Rahmen der "Ländlichen Entwicklung - Projektförderung" rund 29,2 Mio. EUR. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme "Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung" mit einer Auszahlungssumme von rund 10,1 Mio. Weiters werden aus dem Waldfonds 3,4 Mio. EUR ausbezahlt.

Arbeiten im Bundesministerium für Finanzen zur Auszahlung vom temporären Agrardiesel und der Rückvergütung C02-Bepreisung im Laufen

Aufgrund haushaltsrechtlicher Gründe kann die Auszahlung des temporären Agrardiesels (7 Cent/l) nicht, wie ursprünglich vorgesehen über die AMA erfolgen, sondern muss vom Bundesministerium für Finanzen (Zollamt Österreich) durchgeführt werden. Die erforderlichen Arbeiten des Finanzministeriums für die Umstellung laufen, eine mögliche Auszahlung durch das Zollamt Österreich ist im August 2023 geplant. 
Aufgrund der Verschiebung des Starts der CO2-Bepreisung in den Oktober 2022 läuft aktuell noch das Notifizierungsverfahren der Rückvergütung für die Land- und Forstwirtschaft durch das Finanzministerium bei der Europäischen Kommission. Nach Abschluss der Notifizierung soll die Auszahlung voraussichtlich im Herbst/Winter 2023 über die AMA erfolgen.

Mitteilungen und Bescheide

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden am 5. Mai 2023 versendet. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.

Informationen unter www.eama.at

Die Auszahlungsbescheide und Mitteilungen sind zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich "eArchiv" einsehbar. Ebenso kann im Register „Flächen“ der detaillierte ÖPUL 2015-Abrechnungsreport abgerufen beziehungsweise im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an, darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern für Auskünfte gerne zur Verfügung.

  • Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99