Mehrfachantrag 2026 – Einreichung bis 15. April ohne Nachfrist
Die Einreichung des Mehrfachantrags 2026 kann entweder direkt durch die antragstellende Person selbst über die Webseite www.eama.at im Register "Flächen" erfolgen oder durch Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe. Das Absenden des Mehrfachantrags 2026 ist ausschließlich mittels ID-Austria möglich.
Was muss bis spätestens am 15. April 2026 eingereicht werden?
Bis spätestens am 15. April 2026 muss der Mehrfachantrag für folgende Maßnahmen und Beilagen eingereicht werden:
- Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes (Feldstücksliste)
- Tierliste
- Beilage „Tierwohl – Weide / Stallhaltung“
- Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“
- ÖPUL-Angaben wie z. B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsantrag
Anträge und Beilagen, die ab Donnerstag, den 16. April 2026 an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und lösen keine Prämienzahlung für das Antragsjahr 2026 aus. Weiterführende Informationen sind im Merkblatt „Mehrfachantrag 2026“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter zu finden.
Korrekturen
Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrags 2026 können erforderliche Änderungen der Schlagnutzungsart bis Anfang Dezember ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht ein Verstoß festgestellt wurde oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.
Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen oder prämienrelevanter Codes (z. B. SLK) können allerdings nur bis spätestens am 15. April 2026 prämienfähig berücksichtigt werden.
Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Flächenmonitoring sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter beim Punkt „AMA MFA Fotos APP“ abrufbar.
ÖPUL-Maßnahmenantrag
Die Frist für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen und bestimmten Optionen im Mehrfachantrag 2026 endete bereits am 31. Dezember 2025. Wurde diese Frist versäumt, ist der Einstieg in einjährige Maßnahmen oder Optionen erst wieder ab dem Antragsjahr 2027 möglich. Hierzu muss bis spätestens am 31. Dezember 2026 der Mehrfachantrag 2027 mit Beantragung der entsprechenden ÖPUL 2023-Maßnahmen eingereicht werden. Der Einstieg oder Umstieg in mehrjährige Maßnahmen ist nicht mehr möglich.
Sollten nicht kombinierbare ÖPUL-Maßnahmen beantragt worden sein, müssen diese so rasch wie möglich behoben werden. Wichtig ist, dass bis zur Abmeldung alle Förderverpflichtungen eingehalten werden.
Antragsfrist bis spätestens am 15. Juli 2026
- Alm-/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste 2026
- Angaben zur ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Behirtung“
Antragsfrist bis spätestens am 31. August 2026
- Variante 1, 2 und 3 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
Antragsfrist bis spätestens am 30. September 2026
- Variante 4, 5, 6 und 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
Antragsfrist bis spätestens am 30. November 2026
- Mengenangaben zur ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“
Weitere Informationen
Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026, Hinweise zur Programmbedienung, sowie Videoanleitungen, sind online unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter abrufbar.
Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 und der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at gerne zur Verfügung.