73-08-BML Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inklusive Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Wer wird gefördert?

  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
  • Mitglieder eines Haushalts von landwirtschaftlichen Betrieben
  • Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern landwirtschaftlicher Betriebe, auch mit Dritten (insb. Gewerbebetrieben).

Was wird gefördert?

  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe werden bei ihren Bemühungen unterstützt, durch Diversifizierungstätigkeiten ein außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen zu lukrieren. 
  • Ebenfalls unterstützt werden Mitglieder landwirtschaftlicher Haushalte sowie Kooperationen bei der Entfaltung wirtschaftlicher Tätigkeiten im ländlichen Raum mit Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb. 

Gefördert werden bauliche und technische Investitionen einschließlich der dafür notwendigen Einrichtung und Ausstattung in folgenden Bereichen: 

  • Landwirtschaftlicher Tourismus und Aktivitäten der Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung (z.B. Urlaub am Bauernhof, Buschenschenken)
  • Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten (z.B. Hofläden, Verarbeitungsraum)
  • Aktivitäten im kommunalen, sozialen und sonstigen (Dienstleistungs-)Bereichen (z.B. Green Care, Kompostierungsanlangen) 
  • sonstige oder neue Diversifizierungsformen (z.B. Traditionelle Handwerkstätigkeiten, landwirtschaftliche Projekte in Zusammenhang mit Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie).

Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?

  • Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche ab Antragstellung, Einheitswertzuschlag: Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues, die weniger als 3 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften, haben den Nachweis eines diesbezüglichen Einheitswertes oder Einheitswertzuschlages zu erbringen. 
    • Mitglieder eines Haushalts landwirtschaftlicher Betriebe: Der landwirtschaftliche Betrieb, auf den sich das Mitglied bezieht, muss das oben genannte Kriterium erfüllen.
  • Der Bezug des Projekts zum landwirtschaftlichen Betrieb muss gegeben sein, beispielsweise durch die Heranziehung von landwirtschaftlichen Produktionsfaktoren, Betriebsmitteln, durch Kooperationen mit einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben oder durch den Standort (z.B. Hofverband).
  • Ein Diversifizierungskonzept, welches die Ausgangsituation, Ziele, positive Wirtschaftlichkeit sowie Finanzierbarkeit des Projekts zeigt, ist vorzulegen.
  • Es werden nur Projekte gefördert, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen oder die erst auf Grund der getätigten Investition erstmals ein der Gewerbeordnung unterliegendes Ausmaß erreichen
    • Ausnahme: gilt nicht für Projekte der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten sowie landwirtschaftlicher Tourismus

Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?

  • Förderanträge können laufend eingebracht werden
  • Jedes Projekt, welches die Fördervoraussetzungen erfüllt und damit grundsätzlich förderfähig ist, wird zusätzlich anhand von Auswahlkriterien beurteilt und bepunktet. Alle Projekte, die zumindest die Mindestpunkteanzahl erreichen, werden – soweit das für das Auswahlverfahren vorgesehene Förderbudget ausreicht – ausgewählt. 
  • Die Projekte werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.
  • Die Mindestpunkteanzahl beträgt 8 Punkte, von maximal 20 Punkten.
Auswahlkriterium
Punkte

Betriebswirtschaftliches Potenzial
Einzelbetriebliches Projekt
Potenzial der Steigerung des Einkommens (in %) im angesprochenen Diversifizierungszweig
zwischen Ausgangs- und Zieljahr
Projekt eines Zusammenschlusses: potenzieller Zusatzumsatz (in EUR) der Kooperation

Maximal 3

Potenzial hinsichtlich Arbeitsplatzwirksamkeit

Maximal 3 

Grad der Neuheit des Projektes

Maximal 3 

Innovation 

Maximal 2 

Strategische Bedeutung

Maximal 2 

Qualifikation für den Diversifizierungszweig

Maximal 2 

Ressourcenverbrauch

Maximal 3

Qualitätssicherungssystem

Maximal 2

Weitere Informationen und eine Beschreibung der Kriterien sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023 - 2027“ (siehe Informationsportal zu Sektor- und Projektmaßnahmen www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-rechtliche-grundlagen#18723) angeführt.

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss im Ausmaß von 25 % der förderfähigen Investitionskosten; 30 % für Investitionen zur Erbringung von sozialen Dienstleistungen.
  • Für einzelbetriebliche Projekte steht ein Kontingent an förderfähigen Kosten von EUR 400.000 je Betrieb für die gesamte Förderperiode zur Verfügung
  • Für Projekte von Zusammenschlüssen steht ein Kontingent an förderfähigen Kosten EUR 400.000 je Projekt zur Verfügung.
  • Untergrenze: Das Projekt muss mindestens EUR 15.000 förderfähigen Kosten aufweisen, um gefördert werden zu können.

Was muss noch berücksichtigt werden?

  • Bei baulichen und technischen Maßnahmen sind alle behördlichen Genehmigungen vorzulegen.
  • Soweit erforderlich muss die die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung (Gewerbeberechtigung) gegeben sein und vorgelegt werden
    • für Projekte in den Bereichen Pflege und Betreuung, Pädagogik, Therapie sowie Soziale Arbeit sind darüber hinaus Kooperationsstrukturen, gegebenenfalls mit anerkannten sozialen Einrichtungen, nachzuweisen, es sei denn, die förderwerbende Person selbst oder Mitglieder des landwirtschaftlichen Haushalts verfügen über entsprechende Qualifikationen.
  • Für Projekte im Bereich landwirtschaftlicher Tourismus werden maximal 22 Betten gefördert. Die 22-Betten-Grenze ergibt sich aus den bereits am Betrieb vorhandenen fixen Betten und den zusätzlich geplanten fixen Betten. 
  • Zusammenschlüsse ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GsbR z.B. ARGE) müssen einen schriftlichen Kooperationsvertrag vorlegen, welcher auf Dauer, mindestens aber für fünf Jahre, angelegt sein muss. 
  • Es wird nur die Anschaffung von neuwertigen Maschinen und Geräten gefördert. 

Nicht förderfähig (u.a):

  • Die Abrechnung von Eigenleistungen mit Ausnahme von eigenem Bauholz
  • Kosten für den Erwerb von Grund und Boden bzw. damit im Zusammenhang stehende Kosten 
  • Investitionen 
    • in den Neubau von Gebäuden,
    • in technische Anlagen oder Maschinen, 
    • und die Einrichtung und Ausstattung neu errichteter Gebäude,

die mit Energie aus fossilen Brennstoffen versorgt werden

  • Investitionen in die Energie- und Wärmebereitstellung 
  • Die Anschaffung von Maschinen und Geräten, die üblicherweise in der Landwirtschaft genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Es wird empfohlen das Diversifizierungskonzept mit Hilfe der Berater:innen der Landwirtschaftskammern zu erstellen. Die Landwirtschaftskammern verfügen über ein eigenes an die Förderung angepasstes Kalkulationstool („LK-Tool Betriebskonzept Diversifizierung“).
  • Weitere Details sind in der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen des BML sowie im Merkblatt (enthält auch Beispiele) zur Maßnahme dargelegt.

Kontakte

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft (AG3)
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10
Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Landwirtschaftskammer Burgenland
Förderung
Esterházystraße 15, 7000 Eisenstadt
Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9
EU, Gesellschaft und Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt
Landwirtschaftskammer Steiermark
Ländliche Entwicklung
Hamerlinggasse 3, 8010 Graz
Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Agrarwirtschaft
Abteilung Agrarwirtschaft
Innrain 1, 6020 Innsbruck
Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abteilung Va
Landwirtschaft und ländlicher Raum
Josef-Huter-Straße 35, 6900 Bregenz
Landwirtschaftskammer Wien
Stabstelle Förderungen
Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF3
Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408
Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6, 5071 Wals