73-11-STMK Investitionen in soziale Dienstleistungen

Aufruf Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Steiermark

1. Aufruf Projekteinreichung 2024 - Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen - Einreichfrist: 28.06.2024 (Abgeschlossen)

Beschreibung zum Aufruf

Das EU-Förderprogramm GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 verfolgt mit der Fördermaßnahme 73-11 — Investitionen in soziale Dienstleistungen das Ziel der Verbesserung von qualitätsvollen, flexiblen und dezentralen Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten. Insbesondere soll die Investition in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben beitragen.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: “h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft”.

Schwerpunktthema des Aufrufs: "Schaffung, Verbesserung oder Erweiterung von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen”

Gefördert werden können:

  • kombinierte Projekte mit Kindergarten- und Kinderkrippenplätzen
  • reine Kindergartenprojekte
Allerdings werden aufgrund der Programmzielsetzungen und Auswahlkriterien kombinierte Projekte bevorzugt.
Nur wenn nicht ausreichend kombinierte Projekte eingereicht werden, besteht die Möglichkeit, auch reine Kindergartenprojekte zu unterstützen.

Gefördert werden Investitionskosten für:
  • die bauliche Errichtung zusätzlicher Kinderbetreuungseinrichtungen für neue (d.h. zusätzliche) Gruppen an einem Standort sowie
  • Ersatzbauten und Generalsanierungen, welche die Betreuung für die Zielgruppe dieses Angebots ermöglichen.
Voraussetzung für eine Förderung ist in jedem Fall eine Erhöhung der Anzahl der betreuten Gruppen und/oder der Kinderbetreuungsplätze der Einrichtung infolge der Projektumsetzung. Diese muss im Rahmen der Antragstellung nachvollziehbar dargestellt werden.

Sämtliche Informationen zur Projektabwicklung - wie z. B. den Leitfaden zur Antragstellung - sind auf der Website der Abteilung 17 (www.landesentwicklung.steiermark.at) unter der Rubrik “Förderungen”, “ELER Soziale Dienstleistungen 2023-2027” zu entnehmen.

Weitere Informationen - das “Merkblatt” und “Das Wichtigste im Überblick” stehen unter www.ama.at/dfp/home (Rubrik “Förderungen/Fristen”) unter der Maßnahme 73-11 — Investitionen in soziale Dienstleistungen zur Verfügung.

 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 17
Referat Landesplanung und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz