77-03 Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft
Die Fördermaßnahme 77-03 soll Ländliche Innovationssysteme in unterschiedlichen Prozessphasen (regionale Ideenfindung und Weiterentwicklung sowie Aufbau/Koordination und Umsetzung) unterstützen. Fördergeber ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML).
Die Fördermaßnahme wird aus Gründen der Antragstellung auf der Digitalen Förderplattform (DFP) als drei voneinander getrennte Maßnahmen dargestellt:
Bezeichnung FG/Maßnahme in der SRL | Bezeichnung Maßnahme in der DFP |
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17.2.1: Regionaler Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess | 77-03-BML-FG-1: Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft-FG-1 |
17.2.2.1: Ländliches Innovationsunterstützungsnetzwerk (LIN) | 77-03-BML-FG-2.1-LIN: Ländliche Innovationssysteme-FG-2.1-Ländliches Innovationsunterstützungsnetzwerk (LIN) |
17.2.2.2: Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP) | 77-03-BML-FG-2.2-LIP: Ländliche Innovationssysteme-FG-2.2-Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP) |
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen
- Personenvereinigungen, Zusammenschlüsse von natürlichen und/oder juristischen Personen als Personenvereinigung bzw. eingetragene Personengesellschaften (mindestens 2 Akteur:innen)
- Auch die Gebietskörperschaft Gemeinde kommt als Kooperationspartner in Frage
Was wird gefördert?
- 77-03-BML-FG-1 (Ländliche Innovationssysteme im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft-FG-1): Konzeption, Organisation und Durchführung eines innovativen regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozesses inkl. Projektskizze und Erarbeitung eines darauf basierenden Aktionsplans sowie Unterstützung des Aufbaus der Kooperation.
- 77-03-BML-FG-2.1-LIN (Ländliche Innovationssysteme-FG-2.1-Ländliches Innovationsunterstützungsnetzwerk (LIN)): Förderung regional verankerter, multifunktioneller Innovationsunterstützungsnetzwerke (LINs) für Kooperationen in ländlichen Regionen und zur Unterstützung der Vorbereitung und Durchführung innovativer Projekte.
- 77-03-BML-FG-2.2-LIP (Ländliche Innovationssysteme-FG-2.2-Ländliche Innovationspartnerschaft (LIP)): Umsetzung ländlicher Innovationspartnerschaften (LIPs) mit dem Ziel, die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur:innen zu verbessern und neuartige Lösungen entlang von Wertschöpfungsketten sowie vorzugsweise über Bereiche und Branchen hinweg zu entwickeln
Welche Fördervoraussetzungen sind einzuhalten?
Allgemeine Fördervoraussetzungen für alle drei Maßnahmen (spezifische Voraussetzungen siehe Unterseiten der jeweiligen Maßnahme):
- Das Förderprojekt wird im ländlichen Gebiet umgesetzt.
- Neuartigkeit: neue Form der Zusammenarbeit oder Aufnahme einer neuen Tätigkeit bei bestehender Form der Zusammenarbeit.
Nach welchen Kriterien wird mein Projekt ausgewählt?
- Informationen zu Auswahlkriterien und Auswahlverfahren im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027“
- Word-Vorlagen zu den Auswahlkriterien für die Förderantragstellung (drei Maßnahmen): 77-03-BML-FG-1, 77-03-BML-FG-2.1-LIN, 77-03-BML-FG-2.2-LIP.
Wie wird gefördert?
77-03-BML-FG-1:
- Regionaler Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozess inkl. Projektskizze (Sach- und Personalkosten): max. 15.000 EUR
- Aktionsplan (VKO-Pauschale): 10.000 EUR
- Gesamt: max. 25.000 EUR, Fördersatz: 100%
77-03-BML-FG-2.1-LIN:
- VKO-Pauschale: 70.000 EUR p.a für max. ein Vollzeitäquivalent + 35% Restkostenpauschale: 24.500 EUR p.a. (in Summe 94.500 EUR p.a.); gesamt: 283.500 EUR für 3 Jahre, Fördersatz: 100%
- Alternativ: Sachkosten für externe Expertise in der Höhe von max. 25.000 EUR p.a.; gesamt: max. 75.000 EUR für 3 Jahre, Fördersatz: 100%
77-03-BML-FG-2.2-LIP:
- Max. 350.000 EUR
- Sach- und Personalkosten sowie Investitionskosten im untergeordneten Ausmaß von maximal 20%
- Fördersätze: Sach- und Personalkosten: 100%, Investitionen: 65%
Was muss noch berücksichtigt werden?
- Bei Beteiligungen von Akteur:innen, die nicht im ländlichen Gebiet liegen, müssen die Aktivitäten dem ländlichen Gebiet zu Gute kommen.
- Zu den weiteren Auflagen und Berichtspflichten siehe bitte Merkblatt.
Zum Einreichportal:
Es handelt sich um ein geblocktes Auswahlverfahren mit Stichtagen. Die Stichtage werden auf dem AMA-Informationsportal zu den Sektor- und Projektmaßnahmen www.ama.at/dfp veröffentlicht.
Förderanträge können laufend elektronisch über die Digitale Förderplattform DFP (erreichbar über das Internetserviceportal https://www.eama.at) eingereicht werden.
Weitere Details finden Sie:
- im Merkblatt zur Fördermaßnahme „Ländliche Innovationssysteme“ (77-03),
- in der Sonderrichtlinie (SRL) LE-Projektförderungen des BML,
- im technischen Leitfaden für die Förderantragstellung, dem sogenannten DFP-Handbuch, und
- in den Informationsblättern zu wichtigen inhaltlichen Fragestellungen in Bezug auf die Förderantragstellung (z.B. Kostenplausibilisierung).
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
- Kann man gleich bei Fördergegenstand 2 (FG 2) einsteigen?
Ja, der Einstieg bei FG 2 (77-03-BML-FG-2.1-LIN oder 77-03-BML-FG-2.2-LIP) ist möglich, wenn ein Nachweis der Durchführung eines innovativen regionalen Ideenfindungs- und Weiterentwicklungsprozesses erbracht wird inkl. Integration des daraus entstandenen, konkreten Aktionsplans. Dazu steht im Rahmen der DFP eine Abfrage zur Verfügung. - Wozu brauche ich eine Klientennummer?
Um elektronisch einen Förderantrag stellen zu können, muss die förderwerbende „Person“ bereits bei der AMA mit Klientennummer registriert sein oder es muss zuvor eine Erstregistrierung erfolgen. Die Erstregistrierung erfolgt über die eAMA Plattform (https://www.ama.at/fachliche-informationen/kundendaten/erstregistrierung-(nicht-l-u-f-) ). Im Falle einer neuen Kooperation ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GesbR) muss für die Registrierung – sofern der endgültige schriftliche Kooperationsvertrag noch nicht vorliegt – zumindest ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag mit mindestens zwei Gesellschaftern vorgelegt werden. Der endgültige schriftliche Kooperationsvertrag ist im Zuge der Vervollständigung des Förderantrags vorzulegen (ein „Leitfaden Kooperationsvertrag“ steht im Bereich Merkblätter und Unterlagen zur Verfügung). - Werden diese Fragen aktualisiert?
Ja, diese Liste an häufig gestellten Fragen wird laufend erweitert.