Information zum Start der Fördermaßnahme 78-02-BML - Wissenstransfer für land- forstwirtschaftliche Themenfelder

20.12.2023

Die Fördermaßnahme 78-02-BML (basierend auf der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen des BML) tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft. 

Für die Abwicklung in der Digitalen Förderplattform (DFP) wurde diese Fördermaßnahme in zwei „technische“ Maßnahmen unterteilt:

Wichtig: 

Bis zur Fertigstellung der Antragsmasken in der Digitalen Förderplattform (DFP) erfolgt die Antragstellung über ein Excel-Antragsformular, das per E-Mail an die zuständige Bewilligende Stelle zu übermitteln ist. Das Excel-Antragsformular finden Sie auf der jeweiligen Maßnahmenseite (Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft). 

Da die Maßnahmen erst am 1.1.2024 in Kraft treten, ist dies auch der frühestmögliche Kostenanerkennungszeitpunkt. 

Die Vervollständigung des Förderantrages (detaillierte Projektstruktur, Kostenkalkulation inkl. Kostenplausibilisierung etc.) ist, sobald technisch möglich, von der förderwerbenden Person nachträglich in die Digitale Förderplattform einzupflegen.

Da die Maßnahmen erst am 1.1.2024 in Kraft treten, gelten Antragseinreichungen erst ab dem 1.1.2024!