GAP-Strategieplan-Förderhinweise: Neue Publizitätsvorlagen verfügbar

03.06.2025

Ab sofort stehen zur Umsetzung der Publizitätsverpflichtung bei erhaltener Förderung aus dem GAP-Strategieplan 23–27 aktualisierte Mustervorlagen (Logoleisten, Fördertafeln) sowie Informationen (Infoblatt Publizität inkl. Beilage) zur Verfügung. 

Bitte verwenden Sie ab sofort, spätestens aber ab 16. Juni 2025, nur noch die neuen, offiziell zu Verfügung gestellten Mustervorlagen und informieren Sie sich vorab im Infoblatt Publizität und der Beilage zu den aktuellen Publizitätsvorgaben

Sofern ohne großen Aufwand möglich, wird um Aktualisierung bisheriger Förderhinweise, beispielsweise auf Webseiten und Social-Media-Kanälen, gebeten. Nicht erforderlich ist eine solche Aktualisierung beispielsweise für bereits produzierte Videos, bereits gedruckte Fördertafeln oder Publikationen etc. In diesen Fällen können bereits produzierte Exemplare weiter genutzt bzw. aufgebraucht werden und es ist erst im Falle einer allfälligen Nach- bzw. Neuproduktion auf die neuen Vorlagen abzustellen. Die Überarbeitung der Mustervorlagen wurde insbesondere aufgrund der Änderung bei den Ressortzuständigkeiten und der damit einhergehenden Anpassung von Ministeriumsnamen und –logos (z. B. BML zu BMLUK) erforderlich.

Übersicht der Änderungen im Informationsblatt Publizität – Version 4 (im Vergleich zur Vorversion):

  • Anpassung an die neuen Mustervorlagen des BMLUK & Streichung/Anpassung alter Ministeriumsbezeichnungen und Adressen
  • Aktualisierungen
  • Präzisierung, wonach die Vorgabe, dass zusätzlich abgebildete Logos nicht größer sein dürfen als die Logos der Logoleiste, nur für Logos anderer Finanzierungspartner und Sponsoren gilt; Bezugsgröße ist hier insbesondere das EU-Emblem inklusive dazugehörigem Finanzierungshinweis „Finanziert von der Europäischen Union“ bzw. „Kofinanziert von der Europäischen Union“.
  • Präzisierung, wonach es sich bei den Überschriften auf den Fördertafeln um vorläufige Titel (und damit Platzhalter) handelt, die durch die konkret angesprochene Intervention (Maßnahme) des GAP-Strategieplans zu ersetzen sind (betrifft allgemeine Vorlagen) bzw. durch projektspezifische Inhalte (betrifft projektspezifische Vorlagen).
  • Präzisierung, wonach die Logoleiste auf der offiziellen, für kommerzielle Zwecke genutzten Website auf der ersten beziehungsweise der Hauptseite der Internetpräsenz („Homepage“) anzubringen ist.
  • LE-Projektmaßnahmen: Präzisierung, wonach die Projektbeschreibung gegebenenfalls auch auf einer Unterseite, auf die verlinkt wird, platziert werden kann.
  • LE-Projektmaßnahmen: Streichung der oberen Grenzen bei Erläuterungstafeln (> 50.000 EUR) und Anschlägen/Postern (> 10.000 EUR),

Übersicht der Änderungen der Beilage LE-Projektmaßnahmen – Version 2 (im Vergleich zur Vorversion):

  • Anpassung an die neuen Mustervorlagen des BMLUK & Streichung/Anpassung alter Ministeriumsbezeichnungen und Adressen
  • Aktualisierungen
  • Präzisierung, wonach die in der Beilage verwendeten Screenshots zum Teil Förderhinweise (Logoleisten) enthalten, die zwischenzeitlich durch aktuellere Vorlagen ersetzt wurden und dass bei der Umsetzung der Publizitätsvorgaben grundsätzlich darauf zu achten ist, immer auf die aktuellsten Vorlagen zurückzugreifen.
  • Präzisierung, wonach die Vorgabe, dass zusätzlich abgebildete Logos nicht größer sein dürfen als die Logos der Logoleiste, nur für Logos anderer Finanzierungspartner und Sponsoren gilt; Bezugsgröße ist hier insbesondere das EU-Emblem inklusive dazugehörigem Finanzierungshinweis „Finanziert von der Europäischen Union“ bzw. „Kofinanziert von der Europäischen Union“.
  • Präzisierung, wonach die Projektbeschreibung gegebenenfalls auch auf einer Unterseite, auf die verlinkt wird, platziert werden kann.
  • Präzisierung, wonach eine Darstellung des Förderhinweises im Header (wie z. B. bei Facebook oder LinkedIn) insbesondere dann empfehlenswert ist, wenn der Auftritt selbst Gegenstand der Förderung ist (ansonsten kann der Förderhinweis auch in einem Beitrag zusammen mit der kurzen Projektbeschreibung gepostet werden).