NEU: Informationsblatt zur Begründung der Kosten (Kostenplausibilisierung) - Version 4

25.06.2025

Neu auf dem Informationsportal ama.at/dfp ist das Informationsblatt zur Begründung der Kosten (Kostenplausibilisierung) - Version 4. https://www.ama.at/dfp/allgemeine-informationen/allgemeine-informationsblaetter-und-dfp-handbuch#18729 

Die Änderungen zur Vorversion hier kurz im Überblick:

Kapitel 3.1 Begründung der Personalkosten:

  • Bei mehrjährigen Projekten dürfen die voraussichtlichen Personalkosten für die Folgejahre auf Basis der aktuellen Personalkosten im Kalenderjahr der Antragstellung zuzüglich einer jährlichen 2 %igen Indexierung beantragt werden.

Kapitel 3.2.2 Begründung der Kosten durch Preisauskünfte/Angebote:

  • Bei einem Auftragswert von 1.000 EUR bis inklusive 5.000 EUR muss eine Plausbilisierungsunterlage vorgelegt werden. Erfolgt die Kostenplausibilisierung mit dem Zahlungsantrag, gilt die Rechnung - soferne sie die komplette beauftragte Leistung abbildet und es sich nicht nur um eine Teilrechnung handelt - als Plausibilisierungsunterlage. Bei den Auftragswerten über 5.000 Euro gilt diese Regelung nicht, siehe Fußnoten im Dokument. 
  • Bei mehrjährigen Projekten dürfen die voraussichtlichen Investitions- und Sachkosten für die Folgejahre auf Basis der im Jahr der Antragstellung als plausibel geltenden Kosten zuzüglich einer jährlichen 2 %igen Indexierung beantragt werden.

Kapitel 3.2.4 Stundensätze für die Erbringung von bestimmten Arbeitsleistungen auf Selbstkostenbasis

  • Neues Kapitel zu Arbeitsleistungen, die durch Personen erbracht werden, die Teil des Projektträgers sind, soweit für diese Personen mangels Anstellungsverhältnis weder interne, noch externe Personalkosten anfallen.
  • Inkludiert/präzisiert auch die bereits in Version 3 behandelten Punkte Tätigkeiten von Fachexpert:innen auf Selbstkostenbasis und landwirtschaftliche Tätigkeiten auf Selbstkostenbasis