Allgemeine Informationen
Der Agrarmarketingbeitrag wird zur Förderung der folgenden Punkte eingehoben:
- des Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
- zur Erschließung und Pflege von Märkten für diese Zwecke im In- und Ausland
- zur Verbesserung des Vertriebs und der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- zur Vermittlung von relevanten Informationen für Verbraucher hinsichtlich Qualität und sonstiger Produkteigenschaften
Mithilfe dieses Beitrags können Aktivitäten in den Bereichen Qualitätssicherung, Information und Marktbearbeitung gesetzt werden, die dazu beitragen, den Absatz der landwirtschaftlichen Produktion zu stärken und die Erzeugnisse der Land- und Lebensmittelwirtschaft im In- und Ausland bekannt zu machen.