Allgemeine Informationen
Die Direktzahlungen sind in die folgenden Fördermaßnahmen („Maßnahmen“) unterteilt:
- Basiszahlung für Heimgutflächen,
- Basiszahlung für Almweideflächen,
- Umverteilungszahlung,
- Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und
- Almauftriebsprämie
Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlungen:
- fristgerechte Einreichung des Mehrfachantrags Flächen (MFA),
- eine förderfähige Fläche von mindestens 1,5 Hektar bzw. bei ausschließlicher Gewährung der Almauftriebsprämie muss ein Mindestbetrag von EUR 150 erreicht werden.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen der Direktzahlungen sind in den Merkblättern der Direktzahlung beschrieben!