Zucker
Allgemein
Nach dem Auslaufen der EU-Zuckerquotenregelung wurden folgende Regelungen für den Zuckersektor ab 01. Oktober 2017 neu festgelegt:
- eine umfassende Regelung für Branchenvereinbarungen
 - die Möglichkeit einer Beihilfe für die private Lagerhaltung
 - die Anwendung von Marktstörungsklauseln
 - eine Marktinformationsregelung (aufgrund der Verordnung (EU) 2017/1185) die im Wesentlichen folgende Punkte beinhaltet:
	
- Erhebung der Zucker- und Isoglucoseerzeugung
 - Feststellung der Zucker- und Isoglucosebestände
 - ein Informationssystem für Zucker- und Zuckerrübenpreise
 - eine Einfuhrregelung für Präferenzeinfuhren aufgrund von Handelsabkommen
 - eine Zollregelung für Zuckereinfuhren aus anderen Ursprungsländern, als den vorgenannten Handelsabkommen (die Aus- und Einfuhr von Zucker, außerhalb von Handelsabkommen ist ab 01. Oktober 2017 OHNE Lizenzen möglich)