NLAV Zertifizierungsstelle
Kurzinformation zur Registrierung von Zertifizierungsstellen
Stand: August 2023
Mit der Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus über nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (Nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe-Verordnung - NLAV), BGBl. II Nr. 124/2018 vom 12.06.2018 (geändert durch BGBI. II Nr. 88/2023 vom 03.04.2023) wurde die AMA als zuständige Behörde für die Registrierung und Überwachung der Zertifizierungsstellen ermächtigt.
- Die Registrierung ist von jeder Zertifizierungsstelle zu beantragen, die Zertifikate für Unternehmen mit Sitz in Österreich ausstellt.
- Diese Registrierung erfolgt unabhängig davon, ob die Zertifizierungsstelle ihren Sitz in Österreich, der Europäischen Union oder in einem Drittstaat hat.
- Details zur Registrierung werden laufend zeitgerecht in diesem Bereich veröffentlicht.