21.11.2023
                                       
                                    
                                        Fristende zur Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ naht
                                    
                                    
                                        Die im Antragsjahr 2023 bodennah ausgebrachte Menge an Gülle, Jauche oder Biogasgülle und die separierte Rindergüllemenge sind bis spätestens am 30. November im Mehrfachantrag 2023 anzugeben