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2023

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23.01.2023

Nationale Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 veröffentlicht

Rechtssicherheit für das ÖPUL 2023 gegeben

Die Sonderrichtlinie für das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2023) wurde kürzlich vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) erlassen.

Die allgemein geltenden und die besonderen Förderbedingungen für die ÖPUL 2023-Maßnahmen sind in der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 geregelt und sie bildet die Grundlage für den Vertragsabschluss zwischen der förderwerbenden Person und dem Bund bis Programmende 2028.

Die Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 baut auf den Bestimmungen des Marktordnungsgesetzes 2021 (MOG 2021) und der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) auf.

Die relevanten nationalen und EU-Rechtsgrundlagen stehen auf www.ama.at > Fachliche Informationen > ÖPUL > Recht zur Verfügung.

Ausführliche Informationen zu den ÖPUL 2023-Maßnahmen sind in den aktuellen Maßnahmeninformationsblättern unter www.ama.at > Fachliche Informationen > ÖPUL > Merkblätter oder unter dem Link www.ama.at/oepul-massnahmen zum Herunterladen verfügbar.

Aktuelle News

  • 22.07.2026
    Terminüberblick zu der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Späteste Anlagezeitpunkte beachten – die Antragsfrist für die Varianten 1, 2 und 3 endet am 31. August

  • 09.07.2026
    ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“: Fristen bis Jahresende beachten

    Bis zum 31. Dezember 2026 sind verpflichtende Weiterbildungsstunden zu absolvieren und Bodenuntersuchungen an ein akkreditiertes Labor zu übermitteln

  • 30.06.2026
    Informationen zu den ÖPUL-Maßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl – Behirtung“

    Bis spätestens am 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden

  • 12.06.2026
    Vorzeitiger Ausstieg aus der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ für Weinbaubetriebe aufgrund des Befallsdrucks durch die Amerikanische Rebzikade möglich

    Sonderregelung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft erlassen

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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