Nach § 32 AMA-Gesetz 1992 sind Verordnungen der AMA kundzumachen. Seit Juni 2022 sind Verordnungen gesetzlich verpflichtend elektronisch unter www.ama.at kundzumachen und zur Abfrage bereit zu halten. Neben den Verordnungen werden auch sonstige Kundmachungen der AMA im Verlautbarungsblatt publiziert.
Das Verlautbarungsblatt besteht aus 2 Teilen: