Fristverlängerung für Abgabe von Referenzänderungsanträgen zum MFA2020

30.04.2020

Aufgrund der derzeit herrschenden Ausnahmesituation ist eine prämienrelevante Berücksichtigung des RAA nun bis zum Ende der Einreichfrist des MFA (bis einschließlich 10.07.2020) möglich. Für Flächen, für die ein RAA zwischen 11.07.2020 und 20.07.2020 gestellt wird, können keine Prämien gewährt werden. Referenzänderungsanträge, die nach dem 20.07.2020 eingehen, müssen abgelehnt werden.

Wurden Referenzplausibilitätsfehler nach der MFA-Abgabe durch Anpassungen der Referenz durch die AMA ausgelöst, kann ein RAA auch noch nach den genannten Terminen akzeptiert werden.