73-15-STMK Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Steiermark

Erhaltung und ökologische Verbesserung von Kernlebensräumen in der Steiermark - Einreichfrist: 29.08.2025

Beschreibung zum Aufruf

Eines der zentralen Ziele des Naturschutzes ist der langfristige Erhalt lebensfähiger Populationen heimischer Arten. Da die Überlebenswahrscheinlichkeit von Populationen steigt, wenn die Populationsgröße steigt, ist es wichtig, (isolierte) Teilpopulationen miteinander zu vernetzen, um möglichst große und damit stabile Gesamtpopulationen zu erreichen. In der Praxis wird dies durch die Umsetzung von „Biotopverbundkonzepten“ erreicht.

Aus diesem Grunde wurde in der Steiermark die Initiative „Naturverbunden Steiermark“ gestartet, die den Biotopverbund in der Steiermark vorantreiben soll.

Ein Biotopverbund ist ein Netzwerk von naturnahen Lebensräumen, das die Wanderung und den Austausch von Individuen ermöglicht und somit genetische Vielfalt und ökologische Resilienz von Arten fördert und erhält.

Für einen funktionsfähigen Biotopverbund sind drei Elemente wesentlich: Kernlebensräume, Verbundelemente und die umgebende Landschaftsmatrix.

Kernlebensräume sind Flächen, die dauerhaften Lebensraum für (möglichst große) (Teil-) Populationen von Arten bieten.

Diese Kernlebensräume sollen dem Anspruch genügen, hinsichtlich Flächengröße und -qualität den Zielarten als vollständiger Lebensraum zu dienen. Das heißt, die Zielarten können dauerhaft in diesen Kernlebensräumen existieren, Nahrung und Ruhestätten finden und sich darin auch reproduzieren.

Im Rahmen dieses Aufrufes sollen Projekte gefördert werden, durch die die Erhaltung und ökologische Verbesserung von Kernlebensräumen naturschutzfachlich wertbestimmender Arten oder Teile derselben unterstützt werden. Dies können z.B. Teile von Naturschutzgebieten (Moore, Tier- und Pflanzenschutzgebiete), Schutzgutflächen in Europaschutzgebieten sein.

Mit diesem Aufruf sollen Projekte angesprochen werden, die einer oder mehreren der folgenden Prioritäten der “Prioritätenliste für ELER-Naturschutzprojekte für das Jahr 2025” entsprechen:

  • Umsetzung von Maßnahmen der Managementpläne in den steirischen Europaschutzgebieten
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von Mooren in der Steiermark
  • Ankauf ökologisch besonders hochwertiger Flächen in der Steiermark
  • Umsetzung von Maßnahmen in der Steiermark für:
    • FFH-Schutzgüter in ungünstigem Erhaltungszustand (U2) oder
    • Arten der „Roten Liste der Tiere der Steiermark“ (CR = vom Aussterben bedroht oder EN = stark gefährdet) oder
    • Brutvogelarten, welche laut Ampelliste von BirdLife rot oder gelb eingestuft sind (siehe beiliegende Liste „Priorisierungsliste_Brutvögel_STMK“)
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung des Schutzzwecks in hoheitlichen steirischen Schutzgebieten
Dieser Aufruf trägt zum spezifischen Ziel (f) (Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115 bei.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7, 8010 Graz