78-03-BGLD Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Burgenland

Qualitätssicherung Naturparkschulen und -kindergärten im Burgenland - Einreichfrist: 03.11.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Land Burgenland bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 78-03 zum Themenbereich “Qualitätssicherung Naturparkschulen und -kindergärten im Burgenland” unter den Bedingungen gemäß Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 – Naturschutz eingereicht werden können.

Dieser Aufruf umfasst folgenden Maßnahmen:

Maßnahmen, die die Qualität und Zukunftsfähigkeit der Naturparkschulen und -kindergärten im Burgenland stärken. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die den Outdoor-Unterricht durch innovative Methoden weiterentwickeln, im Bildungssystem verankern und Kindern die Natur als aktiven Lernraum erlebbar machen. Ziel ist es, Kinder frühzeitig für ökologische, naturschutz- und klimaschutzrelevante Themen zu sensibilisieren und naturpädagogisches Lernen nachhaltig zu fördern. Besonderer Wert wird auf Maßnahmen gelegt, die eine laufende fachliche Betreuung, Weiterentwicklung, Koordination und gezielte Begleitung der beteiligten Bildungseinrichtungen sicherstellen – von der Beratung über Weiterbildung bis hin zur Qualitätsentwicklung.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) "Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 2 Jahre

Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9
Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Naturschutz auf landwirtschaftlichen Flächen im Burgenland - Einreichfrist: 03.11.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Land Burgenland bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 78-03 zum Themenbereich  “Naturschutz auf landwirtschaftlichen Flächen im Burgenland” unter den Bedingungen gemäß Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 – Naturschutz eingereicht werden können.
Dieser Aufruf umfasst folgenden Maßnahmen:

Beratung und Information von landwirtschaftlichen Betrieben für Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Förderung der Biodiversität - insbesondere von Grünlandlebensräumen (Wiesen und Weiden) sowie extensivierten Ackerflächen - in der Kulturlandschaft mit Schwerpunkt in den Europaschutzgebieten des Burgenlandes einschließlich naturschutzfachlicher Erhebungstätigkeiten und der Erstellung von Fachgrundlagen. Die im Projekt durchgeführten Maßnahmen sind in Form von Jahresberichten zu dokumentieren.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) "Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 2 Jahre

Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9
Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Gelegeschutz Vogelschutzgebiete Burgenland - Einreichfrist: 03.11.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Land Burgenland bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 78-03 zum Themenbereich “Gelegeschutz Vogelschutzgebiete Burgenland” unter den Bedingungen gemäß Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 – Naturschutz eingereicht werden können.
Dieser Aufruf umfasst folgenden Maßnahmen:

  1. Erfassung der Brutzeitbestände von Großtrappe, Großem Brachvogel, Bekassine, Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Sumpfohreule, Wiesenweihe und Braunkehlchen im ESG Waasen-Hanság in der Brutsaison 2025 zwischen Anfang März und Ende August.
  2. Erfassung der Brutplätze und des Bruterfolgs von Großtrappe, Kaiseradler, Wiesenweihe, Sumpfohreule und Braunkehlchen im ESG Waasen-Hanság in der Brutsaisonen 2025 zwischen Mitte April und Ende August.
  3. Erfassung der Brutplätze und des Bruterfolgs von Großem Brachvogel, Rotschenkel, Uferschnepfe, Wiesenweihe, Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn und Sumpfohreule im Bereich der Leithaniederung im ESG Parndorfer Platte – Heideboden in der Brutsaison 2025 zwischen Mitte April und Anfang August.
  4. Erstellung der fachornithologischen Grundlagen für die Koordination des zeitlich-räumlichen Ablaufs der Wiesenmahd in der Brutsaison 2025. Für Wiesen mit ÖPUL-Auflagen gibt es vorgeschriebene Mähtermine. Rechtzeitig vor jedem Mahdtermin soll basierend auf den aktuellen Ergebnissen der ornithologischen Erhebungen, ein Plan für die Mäharbeiten erstellt werden. Dabei sind Sperrflächen auszuweisen, in denen sich Bruten, Jungvögel oder führende Altvögel befinden.
  5. Erstellung eines Jahresberichts zu den Brutzeitbeständen, Neststandorten und dem Ablauf der Wiesenmahd in den beiden Projektgebieten.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) "Beitrag zum Schutz der Biodiversität,Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
 
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 1 Jahr

Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9
Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Naturschutz in Naturparken des Burgenlandes - Einreichfrist: 03.11.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Land Burgenland bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 78-03 zum Themenbereich “Naturschutz in Naturparken” unter den Bedingungen gemäß Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 – Naturschutz eingereicht werden können

Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, Wissensvermittlung und Information der Bevölkerung zur Biodiversität in den Naturparken des Burgenlandes insbesondere hinsichtlich typischer und bedrohter Arten, Sorten und Lebensräumen sowie Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität in den Naturparken des Burgenlandes. Die in den Projekten durchgeführten Maßnahmen sind in Form eines Jahresberichtes zu dokumentieren. Pro Naturpark stehen maximal Euro 50.600 förderbare Kosten zur Verfügung, insgesamt für 6 Naturparke Euro 303.600

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) "Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.

Maximal anrechenbare Gesamtkosten pro Vorhaben und Förderwerber: 50.600 €

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 1 Jahr

Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9
Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt

Maßnahmen zum Schutz des Bibers im Burgenland - Einreichfrist: 03.11.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Land Burgenland bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 78-03 zum Themenbereich “Maßnahmen Biber” unter den Bedingungen gemäß Sonderrichtlinie des Landes Burgenland zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 – Naturschutz eingereicht werden können.

Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen des Bibers im Burgenland. Insbesondere Tätigkeiten und Maßnahmen, um die Akzeptanz von Bautätigkeiten des Bibers in der Bevölkerung, insbesondere bei den betroffenen Gemeinden, Anrainern und Nutzungsberechtigten zu verbessern. Bewusstseinsbildung und Informationstätigkeiten den Biber betreffend hinsichtlich Vorkommen, Lebensweise, Lebensraumansprüchen und Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Schäden, die von Bibern im Bereich von Gewässern verursacht werden. Die Maßnahmen sind landesweit durchzuführen, um sämtliche Vorkommen bzw. Konfliktbereiche im Burgenland abzudecken. Die im Projekt durchgeführten Maßnahmen sind in Form eines Jahresberichtes zu dokumentieren.

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) "Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften" gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 1 Jahr

Amt der Burgenländischen Landesregierung/Abteilung 9
Abt. 9, Hauptreferat EU-Förderwesen
Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt