77-02-BML Zusammenarbeit

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Zusammenarbeit hinsichtlich der Schaffung und Entwicklung von sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft - Einreichfrist: 14.04.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich „Zusammenarbeit hinsichtlich der Schaffung und Entwicklung von sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft“ eingereicht werden können. 

Laut GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 bestehen im ländlichen Raum nach wie vor Ungleichheiten im Sinne von Gleichstellung oder gesellschaftlicher Teilhabe für unterschiedliche benachteiligte Personengruppen. Personengruppen wie ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen benötigen die passende Infrastruktur, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Auch für Frauen ist die Gleichstellung oftmals eine Herausforderung, da mangelnde Betreuungsangebote, einhergehend mit einer traditionellen Aufteilung von Betreuungs- und Erwerbsarbeit, eine nachteilige horizontale Arbeitssegregation begünstigen und damit zu sozialer Benachteiligung beitragen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen ist es notwendig, ergänzend zu anderen Angeboten mit dezentralen Betreuungsangeboten, auch Angebote sozialer Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft für verschiedenste Personengruppen zu schaffen. 

Dementsprechend steht im Zentrum dieser Maßnahme die Zusammenarbeit zur Entwicklung und des Aufbaus sozialer Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft. Diese sozialen Dienstleistungen sollen gesundheitsfördernde, pädagogische oder soziale Ziele verfolgen, wobei die Aktivitäten und Interaktionen zwischen Mensch, Tier und Natur im Vordergrund stehen. 

Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:

  • der Aufbau und die laufende Zusammenarbeit der Kooperationsstruktur zum Bereich soziale Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft,
  • bewusstseinsbildende, weiterbildende Maßnahmen und Spezialberatungen, 
  • die Aufbereitung und Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten und die aktive Einbindung der Zielgruppen 
  • die Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Grundlagen zum Angebot der sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft
  • die Entwicklung von integrierten Handlungsansätzen für spezielle Zielgruppen und benachteiligte Personengruppen

Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen folgender Programme und Strategien gelegt werden: 

  • GAP-Strategieplan 2023-2027
  • Ziele und Handlungsoptionen des Regierungsprogramms 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“
  • Strategie des Bundesministers „Meine Region – unser Weg“ – insbesondere Themenbereich 2 „Lebensräume attraktiv gestalten – regionale Daseinsvorsorge“, Handlungsfeld „Dienstleistungen“

Ziel ist es, die sozialen Dienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft in Österreich zu stärken und somit neue Erwerbsmöglichkeiten für Landwirtinnen und Landwirte zu etablieren, mit einer einhergehenden Erhöhung der Lebensqualität und der Verbesserung der Chancengleichheit für die unterschiedlichen Personengruppen in den ländlichen Gebieten. Durch die Kooperation sollen innovative, dezentrale und qualitative Ergänzungen zum bestehenden Angebot im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich geschaffen werden und damit auch ein Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des Engagements für die Gemeinschaft geleistet werden. 

Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a und h der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesweite Zusammenarbeit zu Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft - Einreichfrist: 12.05.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich „Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft“ eingereicht werden können. 

Die Landwirtschaft prägt die ländlichen Räume und liefert die kulturlandschaftliche Grundlage für den Tourismus in Österreich. Umgekehrt bietet der Tourismus den landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit einer Diversifizierung ihres Angebots und trägt so zum Erhalt sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen – vor allem auch in peripheren ländlichen Gebieten - bei. Insbesondere kleinstrukturierte bäuerliche Familienbetriebe können durch das Angebot von Tourismusdienstleistungen ein nicht unwesentliches außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen generieren. Laut GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 beträgt der Anteil der außerlandwirtschaftlichen Einkünfte am Erwerbseinkommen landwirtschaftlicher Betriebe rund 40%. Das bedeutet, dass diese Einkünfte wesentlich zum Fortbestand dieser Betriebe beitragen. Darüber hinaus liegen der nachhaltige Tourismus und die Rückbesinnung der Gäste auf Authentizität und die Erholungswirkung der Natur zunehmend im allgemeinen Tourismus-Trend. Dies entspricht auch der Entwicklung hin zum nachhaltigen Tourismus, wie im Masterplan für Tourismus als oberstes Ziel festgelegt.

Dementsprechend steht im Zentrum dieses Aufrufs die Zusammenarbeit zu Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft, welche die Synergien zwischen der Wertschöpfungskette Landwirtschaft und Tourismus stärkt. 

Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit zum Bereich Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur nachhaltigen Landwirtschaft: 

  • Aufbau und laufende Zusammenarbeit der Kooperationsstruktur,
  • Aufbereitung und Umsetzung von Angeboten sowie Weiterentwicklung einer nachhaltigen Urlaubsform am landwirtschaftlichen Betrieb und im damit verbundenen Gastronomiebereich, 
  • Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Schnittstelle nachhaltige Landwirtschaft, nachhaltiger Tourismus und Beherbergung sowie im damit verbundenen Gastronomiebereich und
  • Qualitätsentwicklung und -sicherung in diesem Bereich.

Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen folgender Programme und Strategien gelegt werden: 

  • Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, Ziel 2 und 8
  • GAP-Strategieplan 2023-2027
  • Ziele und Handlungsoptionen des Regierungsprogramms 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“
  • Plan T – Masterplan für Tourismus, insbes. Zielkorridore 1 und 3
  • Strategie des Bundesministers „Meine Region – unser Weg“ – insbes. Themenbereich 3, Handlungsfeld „Wirtschaftspotenziale“
Ziel ist es, die nachhaltigen Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft in Österreich zu stärken und somit zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten für Landwirtinnen und Landwirte zu etablieren und zu sichern. Durch die Kooperationen sollen ein wesentlicher Betrag zur Etablierung eines nachhaltigen Tourismus mit Bezug zur Landwirtschaft in Österreich geleistet werden. 

In vorliegendem Aufruf dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweiten Auswirkung generiert.

Maximal mögliche Projektlaufzeit : 4 Jahre

Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: a, c, h und i.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien

77-02 Zusammenarbeit in der Landwirtschaft zum Erhalt und zur Wiederherstellung der Biodiversität - Einreichfrist: 21.06.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich „77-02 Zusammenarbeit - Umweltschutz BML“ eingereicht werden können. 

Der Zustand der Biodiversität ist laut 6. Sachstandbericht des IPCC weltweit immensem Druck ausgesetzt. Die Biologische Vielfalt nimmt auch in Österreich vielerorts ab. Gründe dafür finden sich einerseits in klimawandelinduzierten Veränderungen der Lebensräume und des Wasserhaushaltes, sowie durch den fortschreitenden Flächenverbrauch und –versiegelung, andererseits aber auch durch Intensivierungs- und Aufgabetendenzen der landwirtschaftlichen Nutzung. Dabei trägt eine standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung maßgeblich zum Erhalt der kleinräumigen und vielfältigen Kulturlandschaft bei. Dementsprechend steht im Zentrum dieser Maßnahme die innovative Zusammenarbeit zu Erhalt und Entwicklung hochwertiger biodiversitätsrelevanter landwirtschaftlich geprägter Lebensräume. Die Wirksamkeit auf die diversen Biodiversitätsaspekte stehen dabei im Vordergrund. Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:

  • der Aufbau einer Kooperationsstruktur und die laufende Zusammenarbeit für eine biodiversitätsförderliche Landwirtschaft
  • die Aufbereitung und Umsetzung von zielgruppenorientierten Angeboten und die aktive Einbindung der Zielgruppen
  • die Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Grundlagen zur Bemessung und Sichtbarmachung einer biodiversitätswirksamer Landwirtschaft
  • Wiederherstellung von biodiversitätsrelevanten Lebensräumen inlandwirtschaftlichen Ökosystemen
Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen folgender Programme und Strategien gelegt werden: 
  • Biodiversitätsziel im GAP-Strategieplan 2023-2027
  • Zielsetzungen für den Landwirtschaftsbereich in der nationale Biodiversitätsstrategie 2030+
  • Regionen-Strategie „Meine Region – unser Weg“ – insbesondere Themenbereich 1 „Lebensräume attraktiv gestalten: Flächeninanspruchnahme reduzieren – Boden schützen“, Handlungsfeld „Außenbereiche schützen“

Ziel dieses Aufrufes ist es, die verschiedenen Dimensionen der Biodiversität (Artenvielfalt, Habitatvielfalt, genetische Vielfalt sowie die funktionale Vielfalt) in der österreichischen Landwirtschaft zu stärken. Denn eine nachhaltige Landwirtschaft, die auf agrarökologischen Praktiken basiert und mit den natürlichen Ressourcen sparsam umgeht, sichert Produktionsgrundlagen, fördert die Biodiversität und wird damit auch der wachsenden gesellschaftlichen Nachfrage nach nachhaltigen Lebensmittelsystemen gerecht. Es werden neue Kooperationen unterstützt, die die biodiversitätsfördernde landwirtschaftliche Produktion als auch deren vor- bzw. nachgelagerte Wertschöpfung verbessern. Hier werden insbesondere auch agrarökologische Konzepte, wie zum Beispielinnovative Formen des reduzierten Betriebsmitteleinsatzes und die Schaffung von Trittsteinbiotopen berücksichtigt. Durch die Kooperation werden innovative und qualitative Ergänzungen zu bestehenden biodiversitätsfördernden Angeboten - etwa im Rahmen der Biologischen Landwirtschaft oder des nationalen Agrarumweltprogramms ÖPUL- mit
lokaler, regionaler sowie internationaler Relevanz für die Biodiversität in der Landwirtschaft geboten. 

Dieser Aufruf trägt zu den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. d, e und f der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.

(Der nächste Aufruf im Rahmen der Maßnahme Zusammenarbeit mit dem Fokus Landwirtschaft und Umweltleistungen ist für Ende Oktober 2023 geplant.) 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesweite Zusammenarbeit zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen mit Bezug zu EU-Qualitätsregelungen - Einreichfrist: 30.06.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Informations- und Absatzförderung” mit Bezug zu EU-Qualitätsregelungen eingereicht werden können. 

Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge zur Bekanntmachung folgender EU-Qualitätsregelungen: 

  • Geschützte Herkunftsbezeichnungen (g.g.A./g.U.) gemäß der EU-Verordnung Nummer 1151/2012
  • Biologische Produktion gemäß der EU-Verordnung Nummer 2018/848
  • DAC-Wein gemäß der EU-Verordnung Nummer 1308/2013;

Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b, c, f der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.

EU-Qualitätsregelungen sind wichtige Pfeiler der EU-Qualitätspolitik. Qualitätsregelungen der EU heben traditionelle Herstellungsmethoden oder Erzeugnisse hervor, die unter schwierigen natürlichen Gegebenheiten hergestellt werden. Um die Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere von Qualitätsprodukten produziert auf Basis anerkannter EU-Qualitätsregelungen zu stimulieren, die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken und die Konsumentinnen und Konsumenten über die Vorzüge der nach EU-Qualitätsregelungen produzierten Erzeugnisse zu informieren steht im Zentrum dieses Aufrufs die Informations- und Absatzförderung von geschützten Herkunftsbezeichnungen einschließlich DAC sowie biologisch produzierten Produkten.

Im Mittelpunkt dieser Maßnahme Zusammenarbeit steht der Aufbau einer Kooperationsstruktur und Vernetzung verschiedener Akteur:innen und Unternehmen, die Nutzung von Synergien und Kostenvorteilen sowie deren Zusammenarbeit. 

In vorliegendem Aufruf dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweite Auswirkung generiert.

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre

Die Ausarbeitung von Detailplanungen in Form von Jahresarbeitsprogrammen auf Basis von Kalenderjahren ist verpflichtend; diese sind jeweils gesondert zu genehmigen. 

Ein Jahresarbeitsprogramm ist für das jeweilige Folgejahr jeweils bis zum 15. November jedes Jahres vorzulegen. Ergänzend dazu ist eine Detailplanung der Aktivitäten inklusive Kostendarstellung für das verbleibende Jahr 2023 gleichzeitig mit der Einreichung der Projektunterlagen vorzulegen.

Auf Basis einer gelungenen Kooperationsstruktur sowie einer erfolgreichen Umsetzung und Zielerreichung ist ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich.

Bei der Projektantragstellung ist zur Abwicklung des Projekts für die prozentuellen Anteile der einzelnen Bundesländer ein Länder-Verteilungsschlüssel für das Projekt auf Basis einer begründeten Unterlage vorzuschlagen.

Agrarmarkt Austria, Referat 17
LE Projektförderung
Dresdner Strasse 70, 1200 Wien

Bundesweite Zusammenarbeit zur Stärkung der regionalen Kulinarik entlang der Wertschöpfungskette - Einreichfrist: 17.07.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich „Kulinarik“ eingereicht werden können:

Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge zur Bekanntmachung, Stärkung und Weiterentwicklung der qualitätsvollen regionalen Kulinarik entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette unter anderem auf Basis des durchgängigen Qualitäts- und Herkunftssicherungssystems (QHS) AMA GENUSS REGION sowie weiterer - auf Basis national anerkannter Qualitätsregelungen - zertifizierter Erzeugnisse.

Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:

  • Maßnahmen zum Ausbau des QHS AMA GENUSS REGION entlang der Lebensmittel-Wertschöpfungskette
  • Anreizschaffung zum Einstieg in das QHS AMA GENUSS REGION: Information, Beratung und Begleitung
  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Betrieben sowie entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette
  • Bündelung des Angebots von qualitätszertifizierten Erzeugnissen
  • Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen zur Stimulierung der Nachfrage nach qualitätszertifizierten Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft auf Basis AMA GENUSS REGION, zur Stärkung der Position der einzelnen Betriebe in der Wertschöpfungskette, zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Vorzüge der nach den Kriterien der AMA GENUSS REGION produzierten Erzeugnisse sowie weiterer auf Basis national anerkannter Qualitätsregelungen zertifizierter Erzeugnisse
  • Maßnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Tourismus
  • Innovative landwirtschaftliche Produkte und Angebote für den Markt

Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen und Strategien gelegt werden:

Im vorliegenden Projekt dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweite Ausrichtung generiert.

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre

Die Ausarbeitung von Detailplanungen in Form von Jahresarbeitsprogrammen auf Basis von Kalenderjahren ist verpflichtend; diese sind jeweils gesondert zu genehmigen.

Ein Jahresarbeitsprogramm ist für das jeweilige Folgejahr jeweils bis zum 15. November jedes Jahres vorzulegen. Ergänzend dazu ist eine Detailplanung der Aktivitäten inklusive Kostendarstellung für das verbleibende Jahr 2023 gleichzeitig mit der Einreichung der Projektunterlagen vorzulegen.

Auf Basis einer gelungenen Kooperationsstruktur sowie einer erfolgreichen Umsetzung und Zielerreichung ist ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien

Bundesweite Zusammenarbeit zur Erhöhung des Bio-Anteils in der Außer-Haus-Verpflegung - Einreichfrist: 30.07.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich „Informations- und Absatzförderung“ mit Bezug zur Biologischen Produktion eingereicht werden können:

Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge mit dem Fokus auf die Stimulierung der Nachfrage nach biologisch produzierten Lebensmitten gemäß der EU-Verordnung Nummer 2018/848 zur Erhöhung des Anteiles an Bio-Erzeugnissen im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung.

Gefördert werden sollen unter anderem folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit mit Bezug zu „Machbarkeit von Bio in der Außer-Haus-Verpflegung“:

  • •    Bewusstseinsbildung für biologische Landwirtschaft in Großküchen und der Gastronomie 
  • Ausbau des Angebots und der Zertifizierung von Bio-Erzeugnissen in Tourismus, Gastronomie und öffentlicher Verpflegung
  • Bündelung des Angebots: Forcierung regionaler Zusammenschlüsse von zum Beispiel landwirtschaftlichen Betrieben, Verarbeitungsbetrieben, Gastronomie und Großküchen
  • Information, Beratung und Begleitung in Hinblick auf Einkauf und Verarbeitung von Bio-Erzeugnissen in der Gemeinschaftsverpflegung, öffentlichen Einrichtungen, Gastronomie und Tourismus sowie in Hinblick auf die Kennzeichnung, Auslobung von Bio-zertifizierten Erzeugnissen und Speisen
  • Bewältigung von Herausforderungen in der Zubereitung von Speisen, z.B. Schulung zur Verwertung ganzer Tiere
  • Maßnahmen zur Machbarkeit der Rückverfolgbarkeit der Herkunft entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette
  • Innovative Logistik und Transport-Lösungen und Angebote für den Markt

Dabei muss ein besonderer Fokus auf die Umsetzung der für diesen Themenbereich relevanten Zielsetzungen folgender Programme und Strategien gelegt werden:

  • Ziele und Handlungsoptionen des Regierungsprogramms 2020 – 2024 „aus Verantwortung für Österreich“:
    • Ziel ist eine 100% regionale und saisonale Beschaffung in Verbindung mit einer Bio-Quote von 30% bis 2025 und 55% bis 2030
    • Qualitätsvolles Essen in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen: Der Anteil regionaler, saisonaler und biologischer Lebensmittel in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen ist zu steigern, der Bio-Anteil zu erhöhen.
  • Bio-Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
  • Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung naBe

Im vorliegenden Projekt dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt zumindest eine Reichweite über 3 Bundesländer generiert.

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre

Die Ausarbeitung von Detailplanungen in Form von Jahresarbeitsprogrammen auf Basis von Kalenderjahren ist verpflichtend; diese sind jeweils gesondert zu genehmigen.

Ein Jahresarbeitsprogramm ist für das jeweilige Folgejahr jeweils bis zum 15. November jedes Jahres vorzulegen. Ergänzend dazu ist eine Detailplanung der Aktivitäten inklusive Kostendarstellung für das verbleibende Jahr 2023 gleichzeitig mit der Einreichung der Projektunterlagen vorzulegen.

Auf Basis einer gelungenen Kooperationsstruktur sowie einer erfolgreichen Umsetzung und Zielerreichung ist ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich.

Bei der Projektantragstellung ist zur Abwicklung des Projekts für die prozentuellen Anteile der einzelnen Bundesländer ein Länder-Verteilungsschlüssel für das Projekt auf Basis einer begründeten Unterlage vorzuschlagen.

Agrarmarkt Austria, Referat 17
LE Projektförderung
Dresdner Strasse 70, 1200 Wien

Stärkung der Wertschöpfungskette für landwirtschaftliche Produkte durch die Kooperation von Erzeugergemeinschaften / Erzeugerorganisationen, Genossenschaften und sonstigen Wirtschaftspartnern - Einreichfrist: 18.08.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Erzeugergemeinschaften” eingereicht werden können.

Die Themenbereichszuordnung “Erzeugergemeinschaften” geht dabei über EU bzw. nach dem Marktordnungsgesetz (MOG) anerkannte Erzeugerorganisationen / Erzeugergemeinschaften hinaus und schließt Kooperationspartner ein, deren Ziel es ist, die Position der Landwirt:innen in der Wertschöpfungskette zu verbessern. Die Rechtsform der Kooperationspartner reicht dabei von der Genossenschaft, bis zum Verein und sonstigen juristischen (gegebenenfalls auch natürlichen) Personen. 

Dieser Aufruf stellt im Fokus auf nachfolgende Branchen ab:

  • Schafe und Ziege
  • Pferde
  • Obst und Gemüse
  • Blumen/Gartenbau

Sonstige Branchen (im Speziellen Milch, Rinder, Schweine) können als integrierte Sparten eingebunden werden.

Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten (Arbeitspaketen):

  • Digitale Vernetzung und technologischen Innovation (z.B. Zusammenschau/-führung bestehender EDV-Systeme, Datenbank- und Websiteverwaltung, App-Entwicklung, Verwendung von Social Media, Einsatz künstlicher Intelligenz, …)
  • Weiterentwicklung der Vermarktungsinfrastruktur z.B. Optimierung von Logistikprozessen, Erhöhung der Konzentration des Angebotes der Landwirt:innen, …)
  • Maßnahmen zur Optimierung des landwirtschaftlichen Produktangebotes (z.B. im Hinblick auf Produktqualität, Qualitäts- und Herkunftssicherung, Qualitätskontrolle, Qualitätsüberprüfungen am Point of Sale, Ausrichtung der Produktentwicklung auf Nachhaltigkeit, Regionalität und BIO, …)
  • Verbesserung der Kommunikation und Vernetzung (z.B. zentrale Aufgaben des LEAD-Partners in der Öffentlichkeitsarbeit und Steuerung des Projektfortschrittes, Einrichtung von Dialogplattformen, Austauschtreffen unter den Kooperationspartnern, koordinierte Außenauftritte, Informationsabende, Weiterbildungen, Exkursionen, Schulungen, Erstellung von Videos und Fotomaterial, …) 
  • Erhöhung der Markttransparenz (z.B. regelmäßige Preiserhebung und Preisberichterstattung, …)
  • Öffentlichkeitsarbeit und PR-Maßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen, spezifische Absatzförderungsmaßnahmen (z.B. Absatzveranstaltungen in tierischen Sektor, absatzfördernde Maßnahmen für saisonale und regionale Produkte, Produktverkostungen bei Messen, …).

Im vorliegenden Projekt dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweite Ausrichtung generiert.

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre

Dieser Aufruf trägt zu folgenden Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2015 bei: Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien

Kärnten

77-02 - Ländlicher Tourismus (1. Aufruf für das Land Kärnten) - Einreichfrist 01.06.2023 - Einreichfrist: 01.06.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf können Förderanträge zum Themenbereich "Ländlicher Tourismus” in der Intervention 77-02 eingereicht werden.

Der Aufruf bezieht sich ausschließlich auf Vorhaben und Aktivitäten, die im Bundesland Kärnten umgesetzt werden.

Es werden Zusammenschlüsse gefördert, die aus zumindest zwei Projektpartnern bestehen. Es muss sich dabei entweder um eine neue Kooperation oder neue Aktivitäten einer bestehenden Kooperation handeln.

Das horizontale Ziel der Förderung ist die horizontale und vertikale Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Akteuren und Unternehmen, die Nutzung von Synergien und Kostenvorteilen sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft und deren Zusammenarbeit. Ein weiteres prioritäres Ziel der Förderung ist die Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten für Produkte und Dienstleistungen wie z.B. die Entwicklung und Einführung von Dienstleistungen (wie Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft und deren Vermarktung).

Frühestmöglicher Projektbeginn: 1.04.2023

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre (wobei lt. Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen, Pkt. 16.4.14 ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich ist)

Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 1.04.2023 - 31.03.2027

Nachfolgend werden die spezifischen Ziele gemäß Art. 6 der VO (EU) Nr. 2021/2115 aufgelistet, zu denen dieser Aufruf beiträgt:

a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union;
b) die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.

Diese Ziele werden durch das Querschnittsziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen zu fördern, ergänzt und mit diesem Querschnittsziel verknüpft.

Amt der Kärntner Landesregierung/Abteilung 10
Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum
Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee

Oberösterreich

Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft in Oberösterreich - Einreichfrist: 31.05.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zum Themenbereich “Zusammenarbeit - Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft” eingereicht werden können. 

Dieser Aufruf bezieht sich ausschließlich auf Vorhaben und Aktivitäten, die im Bundesland Oberösterreich umgesetzt werden. 

Gefördert werden aus mindestens zwei Projektpartner:innen bestehende Zusammenschlüsse. Es muss sich dabei entweder um eine neue Kooperation oder neue Aktivitäten einer bestehenden Kooperation handeln, die die innovative und nachhaltige (Weiter-)Entwicklung und Adaptierung des touristischen Angebotes mit Bezug zur Landwirtschaft, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Innovation, Technologie und Digitalisierung sowie die Entwicklung neuer, innovativer und nachhaltiger Zielgruppenangebote insbesondere durch die Nutzung von Synergien zwischen ländlichem Tourismus und landwirtschaftlichen Betrieben (sowohl im konventionellen als auch im Biobereich) in Oberösterreich zum Ziel haben. 

  • Frühestmöglicher Projektbeginn: 01. April 2023 
  • Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre 
  • Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 01.04.2023 bis 31.03.2027
Hinweis: Laut Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen (Pkt. 16.4.14) ist ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufes nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich. 

Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: 

a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union; 
b) die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette; 
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie; 
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft; 
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird. 
Diese Ziele werden durch das Querschnittsziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen zu fördern, ergänzt und mit diesem Querschnittsziel verknüpft.

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft/AG3
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Salzburg

77-02 - Ländlicher Tourismus (1. Aufruf für das Bundesland Salzburg) - Einreichfrist: 01.06.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf können Förderanträge zum Themenbereich “Ländlicher Tourismus” in der Intervention 77-02 eingereicht werden.

Der Aufruf bezieht sich ausschließlich auf Vorhaben und Aktivitäten, die im Bundesland Salzburg umgesetzt werden.

Es werden Zusammenschlüsse gefördert, die aus zumindest zwei ProjektpartnerInnen bestehen. Es muss sich dabei entweder um eine neue Kooperation oder neue Aktivitäten einer bestehenden Kooperation handeln.

Das horizontale Ziel der Förderung ist die horizontale und vertikale Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Akteur:innen und Unternehmen, die Nutzung von Synergien und Kostenvorteilen sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaft und deren Zusammenarbeit. Ein weiteres prioritäres Ziel der Förderung ist die Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten für Produkte und Dienstleistungen wie z.B die Entwicklung und Einführung von Dienstleistungen (wie
Tourismusdienstleistungen mit Bezug zur Landwirtschaft und deren Vermarktung).

Frühestmöglicher Projektbeginn: 1.04.2023

Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre (wobei lt. Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen, Pkt. 16.4.14 ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich ist)

Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 1.04.2023 - 31.03.2027

Nachfolgend werden die spezifischen Ziele gemäß Art. 6 der VO (EU) Nr. 2021/2115 aufgelistet, zu denen dieser Aufruf beiträgt:

a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union;
b) die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;
d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;
h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.

Diese Ziele werden durch das Querschnittsziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen zu fördern, ergänzt und mit diesem Querschnittsziel verknüpft.

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408
Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6, 5071 Wals

Steiermark

77-02 - Ländlicher Tourismus (1. Aufruf für das Bundesland Steiermark) - Einreichfrist: 31.05.2023

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt die Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung bekannt, dass Förderungsanträge zum Themenbereich “Ländlicher Tourismus” in der Intervention 77-02 eingereicht werden können.

Der Aufruf bezieht sich ausschließlich auf Vorhaben und Aktivitäten, die im Bundesland Steiermark umgesetzt werden.

Es werden Zusammenschlüsse gefördert, die aus zumindest zwei Projektpartner:innen bestehen. Es muss sich dabei entweder um eine neue Kooperation oder neue Aktivitäten einer bestehenden Kooperation handeln, die die innovative und nachhaltige (Weiter-)Entwicklung und Adaptierung des touristischen Angebotes mit Bezug zur Landwirtschaft, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Innovation, Technologie und Digitalisierung sowie die Entwicklung neuer, innovativer und nachhaltiger Zielgruppenangebote insbesondere durch die Nutzung von Synergien zwischen ländlichem Tourismus und landwirtschaftlichen Betrieben (sowohl im konventionellen als auch im Biobereich) in der Steiermark zum Ziel haben.

Frühestmöglicher Projektbeginn: 01.04.2023
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre (wobei lt. Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen, Pkt. 16.4.14 ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich ist)
Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 01.04.2023 bis 31.03.2027

Nachfolgend werden die spezifischen Ziele gemäß Art. 6 der VO (EU) Nr. 2021/2115 aufgelistet, zu denen dieser Aufruf beiträgt:

a) Förderung tragfähiger landwirtschaftlicher Einkommen sowie der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors in der ganzen Union zur Verbesserung der langfristigen Ernährungssicherheit und der landwirtschaftlichen Vielfalt sowie Absicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Union;

b) die sowohl kurz- als auch langfristige Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, auch durch einen stärkeren Schwerpunkt auf Forschung, Technologie und Digitalisierung;

c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette;

d) Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;

h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;

i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.

Diese Ziele werden durch das Querschnittsziel, landwirtschaftliche und ländliche Gebiete durch die Förderung und die Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten zu modernisieren und deren Verbreitung unter den Landwirten durch einen verbesserten Zugang zu Forschung, Innovation, Wissensaustausch und Qualifikationen zu fördern, ergänzt und mit diesem Querschnittsziel verknüpft.

Amt der Steiermärkischen Landesregierung/Abteilung 10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
10/Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz