77-02-BML Zusammenarbeit
Aufrufe & Geblockte Verfahren
Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen
Österreichweit
Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Entwicklung sowie Stärkung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte in Oberösterreich (2. Aufruf) - Einreichfrist: 01.05.2024
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Land Oberösterreich bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich "Lokale Märkte/Absatzförderung" eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung "Lokale Märkte/Absatzförderung" knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 "Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen" der LE 14-20 an. Es besteht aber keine Bindung mehr an eine spezifische Definition bzw. Festlegung für den "lokalen Markt" oder die "kurze Versorgungskette".
- Frühestmöglicher Projektbeginn: 01. März 2024
- Maximal mögliche Projektlaufzeit: 3 Jahre
- Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum: 01.März 2024 bis 28. Februar 2027
c) Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette
i) Verbesserung der Art und Weise, wie die Landwirtschaft in der Union gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und Gesundheit, einschließlich in Bezug auf hochwertige, sichere und nahrhafte Lebensmittel, die auf nachhaltige Weise erzeugt werden, sowie in Bezug auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen gerecht wird.
- 01 Merkblatt 77-02_Version1 (PDF, 930 kB)
- 02 Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- 03_Informationsblatt_Kostenplausibilisierung_v1 (PDF, 376 kB)
- 04 Informationsblatt_Publizitaet-GSP-23-27_Maerz-2023 (PDF, 1 MB)
- 05 Fragen zu Auswahlkriterien 77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
- 06 Zieldefinition 77-02 (DOCX, 49 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 50 kB)
Bundesweite Zusammenarbeit zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen mit Bezug zu EU-Qualitätsregelungen - Einreichfrist: 13.05.2024
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich "Informations- und Absatzförderung" mit Bezug zur EU-Qualitätsregelungen eingereicht werden können.
Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge zur Bekanntmachung folgender EU-Qualitätsregelungen:
Garantiert traditionelle Spezialität g.t.S. gemäß EU-Verordnung Nummer 1151/2012
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. b, c, f der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
EU-Qualitätsregelungen sind wichtige Pfeiler der EU-Qualitätspolitik. Qualitätsregelungen der EU heben traditionelle Herstellungsmethoden oder Erzeugnisse hervor, die unter schwierigen natürlichen Gegebenheiten hergestellt werden. Um die Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere von Qualitätsprodukten produziert auf Basis anerkannter EU-Qualitätsregelungen zu stimulieren, die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette zu stärken, kleinbäuerliche Strukturen zu erhalten und die Konsumentinnen und Konsumenten über die Vorzüge der nach EU-Qualitätsregelungen produzierten Erzeugnisse zu informieren steht im Zentrum dieses Aufrufs die Informations- und Absatzförderung von garantiert traditionellen Spezialitäten sowie die Stärkung der klein bäuerlichen Strukturen durch eine traditionelle nachhaltige Wirtschaftsweise.
Im Mittelpunkt dieser Maßnahme Zusammenarbeit steht der Aufbau einer Kooperationsstruktur und Vernetzung verschiedener Akteur:innen und Unternehmen, die Nutzung von Synergien und Kostenvorteilen sowie deren Zusammenarbeit.
In vorliegendem Aufruf dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweite Ausrichtung generiert.
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
Die Ausarbeitung von Detailplanungen in Form von Jahresarbeitsprogrammen auf Basis von Kalenderjahren ist verpflichtend; diese sind jeweils gesondert zu genehmigen.
Ein Jahresarbeitsprogramm ist für das jeweilige Folgejahr jeweils bis zum 15. November jedes Jahres vorzulegen. Ergänzend dazu ist eine Detailplanung der Aktivitäten inklusive Kostendarstellung für das verbleibende Jahr 2024 gleichzeitig mit der Einreichung der Projektunterlagen vorzulegen
Auf Basis einer gelungenen Kooperationsstruktur sowie einer erfolgreichen Umsetzung und Zielerreichung ist ein weiterführendes Projekt bzw. eine Weiterführung einzelner Aktivitäten im Rahmen eines Aufrufs nach Vorlage einer positiv bewerteten Zwischenevaluierung für weitere 3 Jahre möglich
Die projektantragende förderwerbende Kooperation wird ergänzend ersucht einen individuellen projektspezifischen prozentuellen Bundesländer-Verteilungsschlüssel mit Begründung der bezugnehmenden Grundlage für die Berechnung vorzuschlagen.
- Merkblatt Fördermaßnahme "Zusammenarbeit" (77-02) (PDF, 936 kB)
- Kooperationsvertrag Muster (PDF, 622 kB)
- Zieldefinition Fördermaßnahme (PDF, 539 kB)
- Fragen und Antworten zu den Auswahlkriterien GSP-Maßnahme 77-02 (PDF, 590 kB)
- Informationsblatt zu den Kosten (PDF, 150 kB)
- Informationsblatt zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 (PDF, 1 MB)
- Informationsblatt Begründung der Kosten (Kostenplausibilisierung) (PDF, 158 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 68 kB)
Burgenland
Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Verbesserung und Professionalisierung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten für Produkte und Dienstleistungen im Burgenland - Einreichfrist: 21.06.2024
Beschreibung zum Aufruf
Mit diesem Aufruf gibt das Land Burgenland bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich “Lokale Märkte/Absatzförderung” eingereicht werden können.
Die Themenbereichszuordnung “Lokale Märkte/Absatzförderung” knüpft an die Vorhabensart 16.4.1 “Schaffung und Entwicklung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzfördermaßnahmen” der LE 14-20 an.
Es besteht aber keine Bindung mehr an eine spezifische Definition bzw. Festlegung für den “lokalen Markt” oder die “kurze Versorgungskette”.
Frühestmöglicher Projektbeginn: 01. Juli 2024
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 4 Jahre
Maximal möglicher Projektdurchführungszeitraum somit: 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2028
Dieser Aufruf trägt zu folgenden Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2015 bei: Verbesserung der Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette
- 01_Merkblatt_77-02_V01 (PDF, 936 kB)
- 02_Informationsblatt_Kostenplausibilisierung_V02 (PDF, 158 kB)
- 03_Informationsblatt_Publizitaet_V02 (PDF, 1 MB)
- 04_Leitfaden-Kooperationsvertrag (PDF, 622 kB)
- 05_Zieldefinition-77-02 (DOCX, 49 kB)
- 06_Fragen-zu-Auswahlkriterien-77-02_Version1 (DOCX, 54 kB)
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 55 kB)