77-02-BML Zusammenarbeit

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Bundesweite Zusammenarbeit zu Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen mit Bezug zu Ackerfrüchten auf Basis national anerkannter Lebensmittelqualitätsregelungen - Einreichfrist: 14.08.2024

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Maßnahme 77-02 zum Themenbereich „Informations- und Absatzförderung “ mit Bezug zum AMA-Gütesiegel Ackerfrüchte unter den Bedingungen gemäß Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung der Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 Punkt 16.4.7 eingereicht werden können:

Dieser Aufruf beschränkt sich auf Projektanträge zur Umsetzung von bundesweiten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen von Ackerfrüchten auf Basis national anerkannter Lebensmittelqualitätsregelungen zur Bekanntmachung und Stimulierung der Nachfrage nach qualitätszertifizierten Lebensmitten und Produkten.

Der Fokus des Projekts soll unter anderem auf folgenden Schwerpunkten liegen:

  • Information der Konsumentinnen und Konsumenten über die Vorzüge der nach den Kriterien der national anerkannten Lebensmittelqualitätsregelung produzierten Erzeugnisse und Vertiefung der Wertschätzung für Qualitäts- und Umweltaspekte von qualitätszertifiziertem Ackerfrüchten und daraus hergestellten Erzeugnissen
  • Schaffung eines Bewusstseins und Verständnisses für Qualitätsstandards, gesetzlich anerkannte Gütesiegel und deren Vorteile in Bezug auf hochwertige landwirtschaftliche Produkte mit Fokus auf Ackerfrüchte und daraus hergestellten Erzeugnissen
  • Absatzförderungsmaßnahmen zur Stimulierung der Nachfrage nach qualitätszertifizierten Ackerfrüchten und daraus hergestellten Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft auf Basis anerkannter Qualitätsregelungen.
Maximal mögliche Projektlaufzeit: 2 Jahre

Die projektantragende förderwerbende Kooperation wird ergänzend ersucht einen individuellen projektspezifischen prozentuellen Bundesländer-Verteilungsschlüssel mit Begründung der bezugnehmenden Grundlage für die Berechnung vorzuschlagen.

Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 litera c) der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.
 

Agrarmarkt Austria, Referat 17 - LE
LE Projektförderung
Dresdner Strasse 70, 1200 Wien

Digitalisierung in der Landwirtschaft - Einreichfrist: 19.08.2024

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 77-02 zur bundesweiten Zusammenarbeit im Themenbereich „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ eingereicht werden können.

Zentrales Anliegen des Aufrufs ist es, den Nutzen und den Einsatz digitaler Technologien in der Landwirtschaft voranzubringen.

Gefördert werden folgende Tätigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit:

1. Maßnahmen zum Aufbau digitaler Kompetenz im landwirtschaftlichen Bereich mit Hilfe von Demonstrationsbetrieben

  • Das Konzept der Innovation Farm, bei dem digitale Technologien anhand relevanter Anwendungsfälle unter Praxisbedingungen getestet und erfahrbar gemacht werden hat sich bewährt. Es soll eine bessere räumliche und thematische Abdeckung durch zusätzliche Kooperationspartner,  Standorte und Inhalte erreicht werden.
  • Weitere thematische Schwerpunkte stellen die teilautonome und autonome Landtechnik, die Berglandwirtschaft, die biologische Bewirtschaftung und Sonderkulturen dar.
  • Mit dem europäischen Konzept der „Datenräume“ soll die Umsetzung datenbasierter Anwendungen und Geschäftsmodelle mit einem hohem Maß an Flexibilität und Souveränität für alle Akteure  ermöglicht werden. Es sollen Anwendungsfälle für die Landwirtschaft entwickelt werden und ggf. ein „proof of concept“ für einen nationalen Datenraum ausgearbeitet werden.
  • Eine Bewertung der Auswirkungen neuer Technologien auf die Betriebswirtschaft und die Umwelt soll für relevante Anwendungsfälle vorgenommen werden. Die gemeinschaftliche bzw. überbetriebliche Nutzung von Technologie soll ebenfalls betrachtet werden.
  • Die Standorte der Demonstrationsbetriebe sollen bereits über einen modernen Maschinenbestand bzw. moderne Stall- oder Produktionstechnik verfügen.
 
2. Digitale Beratungswerkzeuge
  • Die Verwendung zusätzlicher Daten und Informationen und neuer Technologien führt zu einer grundlegenden Veränderung in der landwirtschaftlichen Betriebsberatung. Künstliche Intelligenz wird dazu beitragen, die Beratungstätigkeit noch personalisierter und analytischer durchzuführen zu können.
  • Es soll die Frage behandelt werden, wie durch KI bestehende Beratungsangebote effizienter, zielgerichteter und qualitativer gestaltet werden können.
  • Auf Grundlage der ermittelten Bedarfe soll  ein entsprechendes Tool entwickelt werden.
 
 
Es sind die Zielsetzungen folgender Programme und Strategien zu berücksichtigen:
  • GAP-Strategieplan 2023-2027
  • Vision 2028+
  • Bericht “Digitalisierung in der Landwirtschaft”, 2018
  • Digitaler Aktionsplan Smart Farming 2023
  • Europäische Datenstrategie, 2020
  • Aktionsprogramm Biologische Landwirtschaft 23+
Im vorliegenden Aufruf dürfen nur Kooperationen einreichen, deren Projekt eine bundesweite Auswirkung generiert.
Maximale Projektlaufzeit: 4 Jahre

Dieser Aufruf trägt zu den spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit.  der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: a),  b), c), d), e), f) sowie dem Querschnittsziel Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung bei.
 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien

Landwirtschaftliche Biodiversität: Umsetzung - Vernetzung - Sichtbarmachung - Einreichfrist: 27.09.2024

Beschreibung zum Aufruf

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ruft im Rahmen der Maßnahme 77_02 zur Einreichung von Förderungsanträgen zu den Themen „Landwirtschaftliche Biodiversität: Umsetzung - Vernetzung - Sichtbarmachung“ auf.

Die Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt ist ein zentrales Anliegen der Agrarpolitik und wird durch zahlreiche flächen- und projetbezogene Interventionen im nationalen GAP Strategieplan 2023-27 unterstützt. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität werden insbesondere durch das Agrarumweltprogramm standortgerecht und messbar auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt. Die Teilnahme am Agrarumweltprogramm erfolgt pro Betrieb. Um die Wirkung des Agrarumweltprogrammes zu verstärken und um insgesamt biodiversitätsfördernde Praktiken und Vorhaben zu unterstützen werden Projekte angeregt, die überbetriebliche sowie regionale Ansätze unterstützen und die Zusammenarbeit zur Stärkung der Biodiversität in der landwirtschaftlichen Produktion forcieren.

Der Aufruf zielt darauf ab, die Biodiversität in der österreichischen Landwirtschaft zu erhalten bzw. weiter zu erhöhen. Insbesondere werden Umsetzungsprojekte im Themenfeld landwirtschaftlicher Umwelt- und Naturschutz durch den Aufruf ermöglicht.

Dieser Aufruf trägt zu den spezifischen Zielen lit. e und f gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei.


 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Präsidium 4b
Stubenring 1, 1010 Wien

Salzburg

Gründung von Wassergenossenschaften im Bundesland Salzburg - Einreichfrist: 30.08.2024

Beschreibung zum Aufruf

Erstellung von Gründungsoperaten und Koordination in der rechtlichen Verankerung (Gründung von Wassergenossenschaften zum Schutz bestehender Infrastruktur vor alpinen Naturgefahren) im Bundesland Salzburg.

Wassergenossenschaften werden nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 gegründet (WRG in der jeweils gültigen Fassung, Abschnitt 9 - Wassergenossenschaften). Es sind mindestens drei Beteiligte erforderlich. Aufsichtsorgane sind die zuständigen Wasserrechtsbehörden bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Wassergenossenschaften werden gegründet, um bedeutsame wasserwirtschaftliche Zielsetzungen zu erreichen (§ 73 WRG - Zweck der Wassergenossenschaften).

Satzungen regeln die Tätigkeit in der Wassergenossenschaft (§ 77 WRG). Bei der Gründungsversammlung werden die Satzungen der Wassergenossenschaft beschlossen, welche von der Wasserrechtsbehörde anerkannt werden müssen.

Zweck des Verfahrens ist die Gründung von Wassergenossenschaften für die Errichtung, das Management und den Betrieb von Schutzmaßnahmen für Naturgefahrenrisiken.

Gegenstand der Kooperation sind alle Vorbereitungsmaßnahmen, die zur Gründung einer Wassergenossenschaft benötigt werden (Gründungsphase). Dazu gehören insbesondere die Aufklärung und Information der betroffenen Begünstigten, die Schaffung geeigneter technischer, organisatorischer und rechtlicher Voraussetzungen, sowie die Erstellung eines Einschätzungsoperates.

Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgase missionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie;


 

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20402
Landesforstdirektion
Bundesstraße 6, 5071 Wals