Allgemeine Informationen
Die Agrarmarkt Austria (AMA) wurde vom Gesetzgeber mit dem AMA-Gesetz 1992 als juristische Person des öffentlichen Rechts geschaffen und als EU konforme Marktordnungsstelle eingerichtet.
Die AMA untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) .
Die Vergabe öffentlicher Mittel von EU, Bund und Ländern bedingt eine genaue Vorgehensweise und strenge Kontrolle. Die AMA ist verpflichtet, Vor-Ort-Kontrollen (VOK) bei den betroffenen antragstellenden Personen durchzuführen.
Gemäß der GAP-Strategieplan-Änderungsverordnung (GSP-AV) sind diese so durchzuführen, dass zuverlässig geprüft wird, ob
- die in den Anträgen und Anbringen gemachten Angaben richtig und vollständig sind,
- alle Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen für die jeweiligen Fördermaßnahmen eingehalten werden und
- gegebenenfalls die Anforderungen und Standards für die Konditionalität eingehalten werden.
Die AMA als Arbeitgeberin
Offene Stellen der Vorortkontrolle sind auf dem Karriereportal der Agrarmarkt Austria ausgeschrieben.