Mehrfachantrag 2024 - Einreichung bis 15. April 2024 ohne Nachfrist

09.04.2024

Die Einreichung des Mehrfachantrags 2024 kann entweder direkt durch die antragstellende Person selbst über die Website www.eama.at im Register "Flächen" erfolgen oder durch Inanspruchnahme der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe. Das Absenden des Mehrfachantrags 2024 ist ausschließlich mittels ID-Austria möglich.

Was muss bis spätestens 15. April 2024 eingereicht werden?

Bis spätestens am 15. April 2024 muss der Mehrfachantrag vollständig für folgende Maßnahmen eingereicht werden:

  • Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage

Darüber hinaus endet die Frist bis spätestens am 15. April 2024 für:

  • Feldstücksliste (Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes)
  • Tierliste
  • Beilage Tierwohl – Weide/Stallhaltung im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Tierwohl – Weide“ (inklusive der Beantragung von mindestens 150 Weidetagen), „Tierwohl – Stallhaltung Rinder“ und „Tierwohl – Schweinehaltung“
  • Beilage „Gefährdete Nutztierrassen“ im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“
  • Anzahl der Bio-Bienenstöcke im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“
  • Verzicht auf Mähaufbereiter im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Heuwirtschaft“
  • Angaben zur Konditionalität
  • Angaben zum Saatgutnachweis für Hanf
  • Referenzänderungsantrag (RAA)

Anträge und Beilagen, die ab Dienstag, den 16. April 2024 an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und lösen keine Prämienzahlung für das Antragsjahr 2024 aus. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt „Mehrfachantrag 2024“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter

Korrekturen

Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrags 2024 können Änderungen der Schlagnutzungsart bis Anfang Dezember ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern noch nicht im Rahmen einer Verwaltungskontrolle oder einer Vor-Ort-Kontrolle ein Verstoß festgestellt wurde beziehungsweise eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.

Ausweitungen oder Nachreichungen von Flächen beziehungsweise prämienrelevanter Codes (z.B. SLK) können nur bis spätestens am 15. April 2024 prämienfähig berücksichtigt werden.

Korrekturen, die sich aus dem Flächenmonitoring oder Vorabprüfungen ergeben, müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Information der AMA vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer durchgeführt werden.

Weitere Informationen zum Flächenmonitoring sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter beim Punkt „AMA MFA Fotos APP“ abrufbar.

ÖPUL-Maßnahmenübernahme

Flächenbezogene ÖPUL-Maßnahmen können bis spätestens am 15. April 2024 von einem anderen, bisher nicht an der Maßnahme oder Option teilnehmenden Betrieb für die Restlaufzeit mit der Fläche übernommen werden. Bei Maßnahmen und Optionen, die nur im Zuge einer Betriebsauflösung, -teilung oder -zusammenlegung übernommen werden können, gilt ebenfalls die Frist 15. April 2024. Für die Maßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl – Behirtung“ endet die Frist am 15. Juli 2024.

Weitere Informationen dazu sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter im Informationsblatt „Allgemeine Teilnahmebedingungen“ oder in Punkt 2.2.3 Block „ÖPUL-Maßnahmen“ des Benutzerhandbuchs Online-Erfassung Mehrfachantrag unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter abrufbar.

ÖPUL-Maßnahmenantrag

Die Frist für die Beantragung von ÖPUL-Maßnahmen und bestimmten Optionen im Mehrfachantrag 2024 endete bereits am 31. Dezember 2023. Wurde diese Frist versäumt, ist der prämienfähige Einstieg erst wieder ab dem Antragsjahr 2025 möglich. Hierzu muss bis spätestens am 31. Dezember 2024 der Mehrfachantrag 2025 mit der Beantragung der entsprechenden ÖPUL 2023-Maßnahmen eingereicht werden.

Sollten nicht kombinierbare ÖPUL-Maßnahmen beantragt worden sein, müssen diese so rasch wie möglich behoben werden. Wichtig ist, dass bis zur Abmeldung alle Förderverpflichtungen eingehalten werden.

Antragsfrist bis spätestens am 15. Juli 2024

  • Alm-/Gemeinschaftsweide – Auftriebsliste 2024
  • Angaben zur ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Behirtung“

Antragsfrist bis spätestens am 31. August 2024

  • Variante 1, 2 und 3 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und für NPF-Begrünungen der Varianten 1, 2 und 3

Antragsfrist bis spätestens am 30. September 2024

  • Variante 4, 5, 6 und 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ und für NPF-Begrünungen der Varianten 4, 5 und 6

Antragsfrist bis spätestens am 30. November 2024

  • Mengenangaben zur ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“

Weitere Informationen

Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung für den Mehrfachantrag 2024, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen sind online unter www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter abrufbar.

Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 und der E-Mail-Adresse einstiegshilfe@ama.gv.at gerne zur Verfügung.