78-03-NOE Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder
Aufrufe & Geblockte Verfahren
Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen
Niederösterreich
Management von Naturräumen im niederösterreichischen Teil des Biosphärenpark Wienerwald - Einreichfrist: 30.07.2025
Beschreibung zum Aufruf
Großschutzgebiete wie der Biosphärenpark Wienerwald haben durch ihre international anerkannten Schutzgebietskategorien einen hohen Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung und sind dadurch bedeutsame Einrichtungen für Maßnahmen zum Schutz der Natur.
Mit diesem Aufruf soll das Naturraummanagement im niederösterreichischen Teil des Biosphärenpark Wienerwald zur Durchführung gelangen.
Es können Aktivitäten mit Laufzeit bis Ende 2026 eingereicht werden, die im Bundesland Niederösterreich stattfinden und dem Management von Schutzgebieten im Biosphärenpark Wienerwald dienen wie die zielgerichtete, ressourceneffiziente Organisation und Durchführung von Pflegeeinsätzen, Konzepterstellungen für umsetzungsorientierte Maßnahmen im Offenland und für Fließgewässer, Betreuung der Kernzonen sowie eine Konzepterstellung für das zukünftige Kernzonenmanagement und untergeordnet und begleitend die Durchführung bewusstseinsbildender Veranstaltungen und die Konzeption bewusstseinsbildender Materialien (bevorzugt in digitaler Form). Im Rahmen des Aufrufs soll insbesondere auch ein Konzept für ein weiterführendes Umsetzungsprojekt nach Ende 2026 erstellt werden.
Der Aufruf richtet sich an die für die Koordination des Naturraummanagements und Erstellung von dazugehörigen Konzepten verantwortliche Schutzgebietsverwaltung. Die Zielgruppe des Aufrufs sind Lebensräume und Arten, die Abteilung Naturschutz des Amtes der NÖ Landesregierung, Stakeholder, die allgemeine Öffentlichkeit sowie Schulklassen.
Der Aufruf umfasst die Prioritäten des Landes Niederösterreich laut Prioritätenliste, im Naturschutzkonzept NÖ insbesondere die Handlungsfelder "4.2.1 Den Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterungen der Ökosystemdienstleistungen hintanhalten“ und "4.2.5 Kenntnisse über die Biologie, Ökologie und Verbreitung von Arten und Lebensräumen verbessern“ sowie "4.2.4 Bewusstsein über den Wert und Nutzen von biologischer Vielfalt und intakter Natur schaffen“ leisten.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) "Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
Vermehrung gebietseigener Wildgehölze in Niederösterreich - Einreichfrist: 18.07.2025
Beschreibung zum Aufruf
Mit dem Aufruf "Vermehrung gebietseigener Wildgehölze in Niederösterreich“ soll in den Besammlungsjahren 2025 und 2026 die Grundlage für eine ausreichende Verfügbarkeit von Saatgut einheimischer Wildgehölze aus regionalen Herkünften geschaffen werden. Die in diesem Zusammenhang geltenden Definitionen "gebietseigen“ und "einheimisch“ können den Begriffsbestimmungen im Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze entnommen werden.
Mit dieser Maßnahme sollen die genetische Vielfalt der heimischen Wildgehölzflora und die Resilienz von Ökosystemen mit bestandsbildenden Wildgehölzen aufrechterhalten sowie gefährdete und geschützte Arten oder Biotoptypen erhalten werden.
Die Auswahl der für eine Besammlung verwendeten Bestände muss naturschutzfachlich dokumentiert sein. Die Verfolgbarkeit einzelner Saatgutchargen von der Besammlung am Bestand über die Weiterleitung zur Durchführung der Reinigung und Aufbereitung des Saatguts bis hin zur Verpackung für die weitere Verwendung muss ebenfalls nachvollziehbar dokumentiert sein.
Im Rahmen dieses Aufrufes ist auch ein Konzept im Hinblick auf die künftig möglichst eigenständige wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Saatgutbereitstellung zu erstellen. Dabei sollen Rahmenbedingungen und Abläufe analysiert und bisher erzielte Wirkungen (output und outcome) dargestellt werden ebenso wie die relevanten Kostenfaktoren und die Möglichkeiten zu deren Optimierung.
Der Aufruf richtet sich in erster Linie an die Zielgruppe "Vermehrer von Saatgut gebietseigener Wildgehölze sowie Verwender gebietseigener Wildgehölze“. Die erwarteten Ergebnisse sollen den Zielgruppen die Grundlagen für die Anwendung des Leitfadens zur Verwendung gebietseigener Gehölze sowie für Anwendungen im Landschaftsbau und im angewandten Naturschutz liefern.
Der gegenständliche Aufruf soll einen gezielten Beitrag zum Handlungsfeld 4.2.1 (Den Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterungen der Ökosystemdienstleistungen hintanhalten) gemäß Naturschutzkonzept Niederösterreich leisten.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) "Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
Koordination der Schutzgebietsbetreuung für das gesamte Bundesland Niederösterreich 2025 - 2027 sowie Schutzgebietsbetreuung für 3 ausgewählte Europaschutzgebiete in Niederösterreich 2025 - 2026 - Einreichfrist: 05.08.2025
Beschreibung zum Aufruf
Die Schutzgebietsbetreuung in Niederösterreich dient der Wiederherstellung und Sicherung der Funktionen von Europaschutzgebieten, Naturschutzgebieten und flächigen Naturdenkmälern. Die Schutzgebietsbetreuung hat sich nach den Strategien, Schwerpunktsetzungen und Zielen des Naturschutzes in Niederösterreich auszurichten. Die Tätigkeiten umfassen strategische wie auch operative Planungen auf Basis von vorliegenden Planungsgrundlagen. In Kombination mit Fachberatungen, Bewusstseinsbildung und Netzwerkarbeit sollen die Akzeptanz für die Naturschutzarbeit im Europaschutzgebiet erhöht und die Voraussetzung für eine effiziente und breit mitgetragene Maßnahmenumsetzung geschaffen werden.
Die großflächige und vielfältige Schutzgebietskulisse Niederösterreichs erfordert eine übergeordnete Koordination und ein systematisches Vorgehen in der Schutzgebietsbetreuung mit landesweitem Informationsaustausch. Einer gut funktionierenden Schnittstelle zwischen Koordinationsstelle, Abteilung Naturschutz und in der Schutzgebietsbetreuung tätigen Personen kommt dabei besondere Bedeutung zu.
Die Schutzgebietsbetreuung in den einzelnen Europaschutzgebieten fokussiert ihre Tätigkeiten auf das jeweilige Europaschutzgebiet.
Der Teil des Aufrufs für die "Schutzgebietsbetreuung in Europaschutzgebieten“ bezieht sich auf folgende Europaschutzgebiete:
- Kamp- und Kremstal
- Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft
- Feuchte Ebene-Leithaauen
Zielgruppen des Aufrufs sind die Abteilung Naturschutz des Amtes der NÖ Landesregierung sowie Akteurinnen und Akteure (fachliche Begleitung und Beratung) und die allgemeine Öffentlichkeit (Information und Bewusstseinsbildung).
Der Aufruf umfasst die Prioritäten des Landes Niederösterreich laut Prioritätenliste, im Naturschutzkonzept NÖ insbesondere die Handlungsfelder "4.2.1 Den Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterungen der Ökosystemdienstleistungen hintanhalten“, "4.2.2 Naturschutz als integralen Bestandteil in allen wesentlichen Bereichen und Sektoren etablieren“, „4.2.3 Bestehende Kooperationen stärken sowie neue Partnerschaften entwickeln“ und „4.2.4 Bewusstsein über den Wert und Nutzen von biologischer Vielfalt und intakter Natur schaffen“.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) "Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
Datenaktualisierung durch eine flächendeckende Erhebung der FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) innerhalb von 15 Europaschutzgebieten (FFH-Gebieten) Niederösterreichs (2025 - 2027) - Einreichfrist: 28.07.2025
Beschreibung zum Aufruf
Der Schutz der Lebensräume und Arten ist zur Erhaltung der Biodiversität in Österreich von hoher Bedeutung. Um zielgerichtete Maßnahmen setzen zu können, braucht es als Grundlage wissenschaftlich fundierte Aussagen zum Zustand der Arten und Lebensräume.
Aktuelle Daten sind die Grundlage, um Naturschutz und Landnutzung optimal aufeinander abzustimmen. Sie geben Aufschluss darüber, in welchem Zustand sich die Lebensräume befinden und bieten damit die Basis für die Schutzgebietsbetreuung sowie die Erstellung von Management- und Maßnahmenplänen.
Ziele des Aufrufs sind: Der Aufbau eines Bestandes an erforderlichen Datengrundlagen von FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) als Basis für die zielgerichtete Naturschutzarbeit, das Management dieser FFH-LRT in Schutzgebieten sowie für die Umsetzung der FFH-Richtlinie. Sowie die flächendeckende Erhebung (bzw. Plausibilisierung) und Bewertung sämtlicher Vorkommen von FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL innerhalb von 15 bestehenden Europaschutzgebieten in Niederösterreich.
Der gegenständliche Aufruf umfasst folgende 15 Europaschutzgebiete in Niederösterreich: Bisamberg (AT1215000), Feuchte Ebene-Leithaauen (AT1220000), Kamp- und Kremstal (AT1207A00), Machland Süd (AT1218000), March-Thaya-Auen (AT1202000), Niederösterreichische Alpenvorlandflüsse (AT1219000), Pannonische Sanddünen (AT1213000), Steinfeld (AT1210A00), Strudengau-Nibelungengau (AT1217A00), Thayatal bei Hardegg (AT1208A00), Tullnerfelder Donau-Auen (AT1216000), Wachau (AT1205A00), Waldviertler Teich-, Heide- und Moorlandschaft (AT1201A00), Weinviertler Klippenzone (AT1206A00), Westliches Weinviertel (AT1209A00)
Die Erhebung soll von einem zentralen Qualitäts- und Projektmanagement begleitet werden. Vor Durchführung der Freilandarbeiten sind vorbereitende Arbeiten durchzuführen (Entwicklung und Vorlage eines Kartierungsleitfadens). Bei den Freilanderhebungen ist nach dem aktuellen Stand der Kriterien, Indikatoren und Schwellenwerte zur Beurteilung des Erhaltungsgrads von Natura 2000-Schutzgütern (GEZ-Studie bzw. allfällig vorhandene Neubearbeitungen) vorzugehen. Im Rahmen der Freilandarbeiten ist zu berücksichtigen, dass die Ausweisung von Komplexpolygonen (d. s. Polygone, denen mehrere unterschiedliche FFH-LRT zugeordnet wurden) nicht zulässig ist und daher jedem Polygon, das keine „weiße Fläche“ ist, exakt ein FFH-LRT zuzuordnen ist. Bei Vorfinden eines FFH-LRT sind allgemeine und spezielle Informationen zu erheben und dem abgegrenzten Polygon zuzuordnen. Nicht-FFH-LRT werden als „weiße Flächen“ ebenso flächenscharf abgegrenzt wie FFH-LRT. Potenzialflächen für die Neuetablierung von FFH-LRT können bei den Freilandarbeiten abgegrenzt und in der Datenbank dokumentiert werden. Sämtliche Einzelflächen von FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL, Potenzialflächen und "weißen Flächen“ sind in einem Shapefile zu verorten. Ein Kurzbericht dokumentiert die angewandte Methodik, Ergebnisse und Erfahrungen des Projekts.
Zielgruppe des Aufrufs ist die Abteilung Naturschutz des Amtes der NÖ Landesregierung.
Der Aufruf umfasst die Prioritäten des Landes Niederösterreich laut Prioritätenliste, im Naturschutzkonzept NÖ insbesondere die Handlungsfelder "4.2.5 Kenntnisse über die Biologie, Ökologie und Verbreitung von Arten und Lebensräumen verbessern“ und "4.2.1 Den Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterungen der Ökosystemdienstleistungen hintanhalten“.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
Erweiterung des Moorentwicklungskonzepts Waldviertel um die NÖ Voralpenmoore (Hoch- und Übergangsmoore) zu einem Moorentwicklungskonzept NÖ - Einreichfrist: 01.08.2025
Beschreibung zum Aufruf
Der Schutz der Lebensräume und Arten ist zur Erhaltung der Biodiversität in Österreich von hoher Bedeutung. Um zielgerichtete Maßnahmen setzen zu können, braucht es als Grundlage wissenschaftlich fundierte Aussagen zum Zustand der Arten und Lebensräume.
Mit dem Aufruf sollen Projekte zur Erhebung von Hoch- und Übergangsmooren in den NÖ Voralpen eingereicht werden. Das Ziel der Studien ist, die im Österreichischen Moorschutzkatalog (STEINER 1982) enthaltenen Moore in den NÖ Voralpen vollständig zu kartieren und für weitere Moore, auf die es Hinweise gibt, Moorfeststellungen durchzuführen. Für die Erweiterung des Moorentwicklungskonzepts (MEK) Waldviertel zu einem MEK Niederösterreich durch Hinzunahme der Hoch- und Übergangsmoore aus den NÖ Voralpen ist die Anwendung der gleichen Methodik notwendig wie beim MEK Waldviertel (siehe zur Information die „Kartierungsanleitung Moorentwicklungskonzept Waldviertel“).
Zielgruppe dieses Aufrufs ist die Abteilung Naturschutz des Amtes der NÖ Landesregierung, da diese die Ergebnisse als Grundlage der Priorisierungen für das Management der Moore verwenden wird.
Der Aufruf umfasst die Prioritäten des Landes Niederösterreich laut Prioritätenliste, im Naturschutzkonzept NÖ insbesondere die Handlungsfelder "4.2.1 Den Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterungen der Ökosystemdienstleistungen hintanhalten“ und “4.2.5 Kenntnisse über die Biologie, Ökologie und Verbreitung von Arten und Lebensräumen verbessern“.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
Durchführung von Artenschutzprojekten für Arten nach den Natura2000-Richtlinien (FFH und Vogelschutz) - Einreichfrist: 08.08.2025
Beschreibung zum Aufruf
Der Schutz der Arten ist zur Erhaltung der Biodiversität in Österreich von hoher Bedeutung. Für die Erhaltung bzw. der Verbesserung des Zustands von Arten sind abgestimmte Artenschutzprojekte notwendig.
In den Jahren 2022 bis 2024 wurde in Niederösterreich ein Artenschutzprojekt für besonders gefährdete Vogelarten umgesetzt. Die Auswahl der zu bearbeitenden Arten orientierte sich an den im Konzept zum Schutz von Lebensräumen und Arten definierten BBSGs (besonders zu berücksichtigende Schutzgüter). In der Projektlaufzeit konnten Erhaltungsmaßnahmen (z. B. Einrichtung von Horstschutzgebieten für Großvögel, Ausbringung von künstlichen Nisthilfen sowie Pflanzung von Hochstamm-Einzelbäumen für den Steinkauz, …) erfolgreich umgesetzt, zu positiven Bestandsentwicklungen (insbesondere Korn- und Wiesenweihe aber auch Steinkauz, Raubwürger, …) beigetragen und damit die Projektziele erreicht werden. Es soll ein derartiges Projekt – unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Projekt – fortgeführt und ausgedehnt werden.
Die Erhaltung der FFH-Art Böhmischer Kranzenzian (Gentianella bohemica) soll für die Jahre 2025 bis 2028 sichergestellt werden. Aufbauend auf den Erfahrungen der letzten Jahre sollen die erfolgreichen Maßnahmen zur Erhaltung der nach der FFH-Richtlinie geschützten Art Böhmischer Kranzenzian (Gentianella bohemica) im Rahmen eines dreijährigen Folgeprojekts ab 2025 weitergeführt werden.
Die Freiwilligen-Netzwerke für den Steinkauz sollen in den Jahren 2025 bis 2028 weitergeführt werden. Der Steinkauz ist eine stark gefährdete Vogelart, die in Niederösterreich, in Oberösterreich und im Burgenland Brutvorkommen besitzt. Da der Steinkauz in seinem Verbreitungsgebiet immer weniger natürliche Brutplätze vorfindet, ist der Anteil an Bruten in künstlichen Nisthilfen in den letzten Jahren gestiegen. 2017 fanden rund 2/3 aller Steinkauz-Bruten in Niederösterreich in einem Nistkasten statt. In den Jahren 2019 bis Mai 2025 wurde ein Freiwilligen-Netzwerk mit rund 35 Personen aufgebaut, das jährlich etwa 160 künstliche Nisthilfen reinigt und instand hält, damit sie für den Steinkauz langfristig nutzbar bleiben.
Ziele des Aufrufs sind:
- Artenschutzprojekt für besonders gefährdete Vogelarten: Fortführung und Ausdehnung der Artenschutzbemühungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem vorangegangenen Projekt.
- Artenschutzprojekt Gentianella bohemica: Weiterführung und Weiterentwicklung der methodischen Herangehensweise für die gefährdete FFH-Art
- Freiwilligen-Netzwerk Steinkauz: Weiterführung des Freiwilligen-Netzwerks zur Erhaltung und Sicherung der Brutplätze
Zielgruppe des Aufrufs sind die Abteilung Naturschutz des Amtes der NÖ Landesregierung, Grundeigentümerinnen/Grundeigentümer, Bewirtschafterinnen/Bewirtschafter sowie die allgemeine Öffentlichkeit bzw. Tier- und Pflanzenarten nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie.
Der Aufruf umfasst die Prioritäten des Landes Niederösterreich laut Prioritätenliste, im Naturschutzkonzept NÖ insbesondere die Handlungsfelder „4.2.1 Den Verlust an biologischer Vielfalt und der Verschlechterungen der Ökosystemdienstleistungen hintanhalten“ und „4.2.5 Kenntnisse über die Biologie, Ökologie und Verbreitung von Arten und Lebensräumen verbessern“.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel bei: Ziel (f) „Beitrag zum Schutz der Biodiversität, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften“ gem. Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) 2021/2115.
- Zusammenfassung zum Aufruf (PDF, 52 kB)
- Bericht Steinkauznetzwerk 2024 (PDF, 1 MB)
- Bericht 2024 Steinkauz (PDF, 2 MB)
- Bericht 2024 Raubwürger (PDF, 1,2 MB)
- Bericht 2024 Korn- Wiesenweihe (PDF, 2,1 MB)
- Bericht 2024 Großer Brachvogel (PDF, 817 kB)
- Artenschutzprojekt Gentianella bohemica II (PDF, 9 MB)
- Prioritätenliste des Landes Niederösterreich (PDF, 26 kB)
- 78-03 Vorlage AWK Erläuterungen Pläne Studien Gebietsmanagement NÖ (DOCX, 618 kB)
- 78-03 Vorlage AWK Erläuterungen Bewusstseinsbildung NÖ (DOCX, 620 kB)