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Prämienbetrag gemäß § 21 Abs. 11 GSP-AV

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15.12.2025

Stichtag für die Erstberechnung und Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE für Fördermaßnahmen der Direktzahlungen 2025

Gemäß § 21 Abs. 11 GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung, BGBl. II Nr. 403/2022 in der geltenden Fassung (GSP-AV), ist auf der Homepage der AMA bis 31.12.2025 für die Fördermaßnahmen der Direktzahlungen gemäß den §§ 8a, 8b, 8c und 8d MOG 2021 (bei der Almauftriebsprämie getrennt nach Rindern, Mutterschafen und Mutterziegen) Folgendes zu veröffentlichen:

  • Bekanntgabe des Stichtages für diese Fördermaßnahmen der Direktzahlungen, an dem die zu Grunde zu legenden Flächen bzw. die zu Grunde zu legenden Tiere für die Erstberechnung einbezogen werden;
  • Bekanntgabe des Prämienbetrages je Hektar bzw. je RGVE (Einheitsbetrag) für diese Fördermaßnahmen der Direktzahlungen.

Flächenbezogene Direktzahlungen

Fördermaßnahme Stichtag Prämienbetrag je Hektar
Basiszahlung für Heimgutflächen 10.10.2025 207,64
Basiszahlung für Almweideflächen 10.10.2025 38,18
Umverteilungszahlung Stufe 1 10.10.2025 45,54
Umverteilungszahlung Stufe 2 10.10.2025 22,77
Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte 10.10.2025 67,10

 

Tierbezogene Direktzahlungen

Fördermaßnahme Stichtag Prämienbetrag je RGVE
Almauftriebsprämie für Kühe 10.10.2025 98,08
Almauftriebsprämie für Rinder, ausgenommen Kühe 10.10.2025 49,04
Almauftriebsprämie für Mutterschafe und Mutterziegen 10.10.2025 98,08

 

Am angegebenen Stichtag wurden die österreichweit zugrunde gelegten beantragten förderfähigen Flächen bzw. die zugrunde gelegten beantragten förderfähigen Tiere im Zuge der Erstberechnung für die Festsetzung des Prämienbetrages je Hektar bzw. je RGVE einbezogen (§ 21 Abs. 6 Z. 1 GSP-AV).

Das für Österreich für die jeweilige Fördermaßnahme der Direktzahlungen zur Verfügung stehende EU-Mittelvolumen ist durch diese Anzahl zu dividieren und der sich daraus ergebende Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE wird ohne Rundung auf zwei Kommastellen festgesetzt (§ 21 Abs. 10 GSP-AV).

Diese Veröffentlichung wurde auch im Verlautbarungsblatt der AMA (Teil II: Marktordnungen) vom 15.12.2025, 2. Stück, bekannt gemacht (Verlautbarung Nr. 1).

Dieses Verlautbarungsblatt kann unter „Fachliche Informationen“, dann weiter auf „Verlautbarungen“ und „Aktuelle Verlautbarung Marktordnungen“ abgerufen werden.

Aktuelle News

  • 16.12.2024
    Stichtag für die Erstberechnung und Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE für Fördermaßnahmen der Direktzahlungen 2024

  • 18.12.2023
    Stichtag für die Erstberechnung und Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE für Fördermaßnahmen der Direktzahlungen 2023

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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