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16.12.2024

Stichtag für die Erstberechnung und Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE für Fördermaßnahmen der Direktzahlungen 2024

Gemäß § 21 Abs. 11 GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung, BGBl. II Nr. 403/2022 in der geltenden Fassung (GSP-AV), ist auf der Homepage der AMA bis 31.12.2024 für die Fördermaßnahmen der Direktzahlungen gemäß den §§ 8a, 8b, 8c und 8d MOG 2021 (bei der Almauftriebsprämie getrennt nach Rindern, Mutterschafen und Mutterziegen) Folgendes zu veröffentlichen:

  • Bekanntgabe des Stichtages für diese Fördermaßnahmen der Direktzahlungen, an dem die zu Grunde zu legenden Flächen bzw. die zu Grunde zu legenden Tiere für die Erstberechnung einbezogen werden;
  • Bekanntgabe des Prämienbetrages je Hektar bzw. je RGVE (Einheitsbetrag) für diese Fördermaßnahmen der Direktzahlungen.

Flächenbezogene Direktzahlungen

Fördermaßnahme Stichtag Prämienbetrag je Hektar
Basiszahlung für Heimgutflächen 11.10.2024 208,08
Basiszahlung für Almweideflächen 11.10.2024 37,91
Umverteilungszahlung Stufe 1 11.10.2024 45,14
Umverteilungszahlung Stufe 2 11.10.2024 22,57
Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte 11.10.2024 67,39

 

Tierbezogene Direktzahlungen

Fördermaßnahme Stichtag Prämienbetrag je RGVE
Almauftriebsprämie für Kühe 11.10.2024 97,58
Almauftriebsprämie für Rinder, ausgenommen Kühe 11.10.2024 48,79
Almauftriebsprämie für Mutterschafe und Mutterziegen 11.10.2024 97,58

 

Am angegebenen Stichtag wurden die österreichweit zugrunde gelegten beantragten förderfähigen Flächen bzw. die zugrunde gelegten beantragten förderfähigen Tiere im Zuge der Erstberechnung für die Festsetzung des Prämienbetrages je Hektar bzw. je RGVE einbezogen (§ 21 Abs. 6 Z. 1 GSP-AV).

Das für Österreich für die jeweilige Fördermaßnahme der Direktzahlungen zur Verfügung stehende EU-Mittelvolumen ist durch diese Anzahl zu dividieren und der sich daraus ergebende Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE wird ohne Rundung auf zwei Kommastellen festgesetzt (§ 21 Abs. 10 GSP-AV).

Diese Veröffentlichung wurde auch im Verlautbarungsblatt der AMA (Teil II: Marktordnungen) vom 16.12.2024, 1. Stück, bekannt gemacht (Verlautbarung Nr. 1).

Dieses Verlautbarungsblatt kann unter „Fachliche Informationen“, dann weiter auf „Verlautbarungen“ und „Aktuelle Verlautbarung Marktordnungen“ abgerufen werden.

Aktuelle News

  • 18.12.2023
    Stichtag für die Erstberechnung und Prämienbetrag je Hektar bzw. je RGVE für Fördermaßnahmen der Direktzahlungen 2023

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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