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Welche Maßnahmen sind beihilfefähig?

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      • 2.3.2_Produktlieferungen Schulobst
      • 2.3.3_Milch - Aktion
      • 2.3.4_Veranstaltung von Verkostungen in Bildungseinrichtungen
      • 2.3.5_Exkursionen auf einen landwirtschaftlichen Produktions- oder Verarbeitungsbetrieb
      • 2.3.6_Anschaffung von Hochbeeten
      • 2.3.7_Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern
      • 2.3.8_Erstellung von Unterrichtsmaterialien
      • 2.3.9_Kommunikationsmaßnahmen
      • 2.3.10_Evaluierung
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Die Europäische Union gewährt eine Beihilfe für

  • die Abgabe von beihilfefähigen Produkten 
    • Obst und Gemüse („Produktlieferungen Schulobst“)
    • Milch und Milcherzeugnissen („Produktlieferungen Schulmilch“)
    • Konsummilch und laktosefreie Konsummilch ohne Zusätze im Rahmen der Milch - Aktion
  • flankierende pädagogische Maßnahmen 
    • Verkostungen von Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnissen
    • Exkursionen auf einen landwirtschaftlichen Produktions- oder Verarbeitungsbetrieb
    • Erstellung von Unterrichtsmaterialien
    • Anschaffung von Hochbeeten
    • Anschaffung von Obstbäumen und -sträuchern
  • Kommunikationsmaßnahmen
  • Evaluierung des Schulprogramms

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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