78-03-BML Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Österreichweit

Wild im Wald“ Forstwirtschaft und Jagd müssen angesichts des Klimawandels verstärkt zusammenarbeiten, um den Wald klimafit zu gestalten und die Naturverjüngung und deren Entwicklung mit jagdlichen... - Einreichfrist: 09.09.2025

Beschreibung zum Aufruf

„Wild im Wald“ Forstwirtschaft und Jagd müssen angesichts des Klimawandels verstärkt zusammenarbeiten, um den Wald klimafit zu gestalten und die Naturverjüngung und deren Entwicklung mit jagdlichen und forstlichen Maßnahmen zu fördern.
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 78-03 zu den Themenbereichen „Monitoring, Fallstudien, Konzepte, angewandte Studien oder Grundlagenerhebungen, projektbezogene Betreuungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Initiierung, Planung komplexer Projekte (gem. Pkt. 24.2.3) und der dazugehörigen “Bewusstseinsbildung“ (z.B. Informationsmaßnahmen gem. Pkt. 24.2.4) eingereicht werden können.
In einem maximal dreijährigen österreichweiten Projekt soll der im Titel des Aufrufes beschriebene Prozess durch wissenschaftliche Forschung und praxisorientierten Wissenstransfer als Basis für einen faktenbasierten Dialog zwischen relevanten Akteuren maßgeblich gefördert werden.
Dabei soll es um die Erhebung wissenschaftlicher Daten zu Wildpopulation und deren gegenseitige Interaktion bezogen auf Waldverjüngung / Wildstand auf Ebene von Revieren (größenabhängig - repräsentativer Querschnitt) und Wildregionen in verschiedenen Regionen und Bundesländern Österreichs (mind. 4  unter Berücksichtigung des “West- / Ostgefälles”) und deren multifaktorielle Analyse gehen.
Es sollen Grundlagen zu wildökologischen Bestandstypen und deren Verteilung in Revieren und Wildregionen erarbeitet werden.
Ebenso sollen Tools für eine Unterstützung des wildökologischen Managements auf Revier-und Wildregionsebene inkl. einer Selbsteinschätzung der lokalen Akteure und Akteurinnen entwickelt werden.
Im Rahmen des einzureichenden Projektes soll aber auch das gegenseitige Verständnis aller Beteiligten im Wald-Wild-Diskurs durch wissenschaftliche Fakten und Analysen und Unterstützung des Österreichischen Forst&Jagd Dialoges gefördert werden.
Im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sollen die Ergebnisse neben dem Endbericht auch im Zuge einer großen Veranstaltung und in Form von Fachartikeln und Social Media einem breiten Zielpublikum nähergebracht werden.
Eine Steuerungsgruppe ist verpflichtend einzurichten.
Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "h) Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft."

 

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung VI/9 – Internationale Klima- und Umweltangelegenheiten
Stubenbastei 5, 1010 Wien

Niederösterreich

Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Niederösterreich - Einreichfrist: 01.09.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der NÖ Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.

Das Ziel ist es, der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft zu vermitteln. Die agrarpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht darstellen (Details siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“). Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.

Folgende agrarpädagogische Maßnahmen sind Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:

  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie
  • agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen
Fördersatz 66 %:
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiter:innen und –-mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.
Fördersatz 100 %:
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen in NÖ,
  • die Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Bewerbungsmaßnahmen in NÖ,
Fördersatz 66 %:
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen,
  • Entwicklung und Ausrollung von landspezifischen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden Bewerbungsmaßnahmen in NÖ,
Durchführungszeitraum: 01.09.2025 – 31.08.2026

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF3
Landwirtschaftsförderung
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Fort- und Weiterbildung - Einreichfrist: 18.08.2025

Beschreibung zum Aufruf

Fort- und Weiterbildung von Personen, die im lokalen und regionalen Kontext tätig sind. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen umfassen alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Aktualisierung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (sogenannten Kompetenzen) von Menschen dienen, die eine erste Ausbildungsphase (von Primär- bis Tertiärausbildung) abgeschlossen haben und im Bereich der angesprochenen Themenfelder tätig sind.

Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 20221/2115 bei: Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF4
Forstwirtschaft
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Bewirtschaftungspläne, Managementpläne, Entwicklungskonzepte für Gebiete von hohem Naturwert - Einreichfrist: 18.09.2025

Beschreibung zum Aufruf


Bewirtschaftungspläne, Naturschutzpläne für Land- und Forstwirt:innen, Managementpläne, Entwicklungskonzepte für Gebiete von hohem Naturwert.

Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Verringerung der Treibhausgasemissionen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung sowie Förderung nachhaltiger Energie; Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien; Beitrag zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt, Verbesserung von Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften.

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung/Abteilung LF4
Forstwirtschaft
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

Oberösterreich

2. Aufruf - Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Oberösterreich - Einreichfrist: 30.09.2025

Beschreibung zum Aufruf

Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung gibt bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03 des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 – 2027, Themenbereich „Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.

Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft ergänzend zum Regelunterricht durch speziell ausgebildete Personen (Definition siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“) auf einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen zu vermitteln.

Gefördert wird auch die Entwicklung und Umsetzung von bewusstseinsbildenden und Informationsmaßnahmen zu priorisierten Themen der Land- und Forstwirtschaft (s. Themenliste im „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027“) für die Zielgruppe „Pädagog:innen“, wenn diese den Zweck der agrarpädagogischen Maßnahmen unterstützen.

In Bezug auf die Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:
agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen

Fördersatz 66 %:
allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiter:innen und –mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.

In Bezug auf die Zielgruppe „Pädagog:innen“,  sind folgende Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:
Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagog. Maßnahmen entwickelten Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen im Bundesland
Aktionstage an päd. Hochschulen zu spezifischem Fachthema

Fördersatz 66 %:
Entwicklung und Ausrollung von im Zusammenhang mit agrarpädagog. Maßnahmen stehenden bundeslandspezifischen Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen

Nicht förderfähig sind Kosten für Maßnahmen, die nicht den Bestimmungen des Handbuches für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027 entsprechen, Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien für Pädagog:innen, sowie Kosten, die in der Sonderrichtlinie LE -Projektförderungen und im Merkblatt der Maßnahme 78-03 als nicht förderbar angeführt sind.  Die unterschiedlichen Fördersätze sind im Bereich “Art und Ausmaß” erläutert.

Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei der Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente). Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderanträge werden in diesem Aufruf die bundesweit für die gegenständliche Fördermaßnahme festgelegten Auswahlkriterien herangezogen.

Durchführungszeitraum: 01.09.2025 – 31.08.2026 (max. Projektlaufzeit: 1 Jahr)

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: „Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft (AG3)
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Bewusstseinsbildung und Informationsmaßnahmen für den Wald- und Holzsektor - Einreichfrist: 03.10.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Aufruf gibt das Amt der OÖ LR bekannt, dass Förderungsanträge in der Intervention 78-03 zum Fördergegenstand „Bewusstseinsbildung“ (z.B. Informationsmaßnahmen gem. Pkt. 24.2.4) eingereicht werden können.

In Zeiten weltweit knapper werdender Ressourcen und drohender Gefahren durch den Klimawandel kommt dem nachwachsenden, heimischen Rohstoff Holz eine wichtige Rolle zu. Die Darstellung der vielfältigen Wirkungen des Waldes die zukunftsweisenden Verwendungsmöglichkeiten des Rohstoffes Holz sind das Ziel. Besonders förderwürdig im Rahmen dieses Aufrufes sind Projekte, die eine umfassend integrierte Kommunikationsarbeit im Themenfeld regionale Holzverwendung, klimafitte Wälder und nachhaltige Ressourcennutzung vorweisen können. Projekte zu diesem Thema sollen ganzheitliche Konzepte, mit hoher Wirksamkeit in den entsprechenden Zielgruppen, beinhalten.

Dazu zählen Maßnahmen wie:

  • Veranstaltungen und Ausstellungen mit Öffentlichkeitswirksamkeit sowie
  • Vorträge und Exkursionen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen Themen
  • Einsatz digitaler Medien (z.B. Social Media, Videokanäle, Webformate)
Einreichungen mit nachgewiesener Erfahrung in der inhaltlichen Aufbereitung komplexer Themen für die Öffentlichkeit, hoher Umsetzungsqualität sowie der Fähigkeit, regionale Wertschöpfung sichtbar und erlebbar zu machen, entsprechen in besonderem Maß den Zielen dieses Aufrufes. 

Dieser Aufruf trägt zu folgendem spezifischen Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: “Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der Beteiligung von Frauen an der Landwirtschaft, sozialer Inklusion sowie der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten, einschließlich kreislauforientierter Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft.”

Die Projektlaufzeit ist mit maximal drei Jahren begrenzt.

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft/AG5
Land- und Forstwirtschaft, AG5
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Salzburg

2. Aufruf (78-03-BML) Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder - Einreichfrist: 06.10.2025

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahrne 78-03 des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 - 2027, Themenbereich "Wissenstransfer - Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung", unter dem Titel .Agrarpädagogische Maßnahmen" eingereicht werden können. Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene" zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft als Ergänzung zum Regelunterricht durch speziell ausgebildete Personen (Definition siehe "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027") auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen zu vermitteln.
Gefördert wird auch die Entwicklung und Umsetzung von bewusstseinsbildenden und Informationsmaßnahmen zu priorisierten Themen der Land- und Forstwirtschaft (s Themenliste im "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 - 2027) für die Zielgruppe “Pädagog:innen”, wenn diese den Zweck der agrarpädagogischen Maßnahmen unterstützen.

In Bezug auf die Zielgruppe “Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene” zwischen 4 und 21 Jahren sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs.

Fördersatz 100%:
Agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen

Fördersatz 66 %:
Allgemeine Projektkoordination auf Landesebene. Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen
Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen
Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiterinnen und -mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen
Maßnahmen.

In Bezug auf die Zielgruppe "Pädagog:innen", sind folgende Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:
Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen im Bundesland, Aktionstage an päd. Hochschulen zu spezifischem Fachthema

Fordersatz 66 %:
Entwicklung und Ausrollung von im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden bundeslandspezifischen Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und
Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten Ifw. Themen

Nicht förderfähig sind Kosten für Maßnahmen, die nicht den Bestimmungen des Handbuches für aqrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027 entsprechen, Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien für Pädagog:innen, sowie Kosten, die in der Sonderrichtlinie LE -Projektförderungen und im Merkblatt der Maßnahme als nicht förderbar angeführt sind. Die unterschiedlichen Fördersatze sind im Bereich "Art und Ausmaß" erläutert.

Die förderwerbende Person hat das Dokument "Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei der AntragsteIlung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente). Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderanträge werden in diesem Aufruf die bundesweit für die gegenständliche Fördermaßnahme festgelegten Auswahlkriterien herangezogen.

Durchführungszeitraum 01.09.2025 - 31.08.2026 (Maximale Projektlaufzeit 1 Jahr)

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: “Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen. lnnovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Forderung von deren Verbreitung”.

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408
Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6, 5071 Wals