78-03-BML Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder

Aufrufe & Geblockte Verfahren

Aufrufe zur Einreichung von Förderungsanträgen

Oberösterreich

Agrarpädagogische Maßnahmen - Umsetzung im Bundesland Oberösterreich - Einreichfrist: 30.09.2024

Beschreibung zum Aufruf

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung bekannt, dass Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03 des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 - 2027, Themenbereich "Wissenstransfer - Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung", unter dem Titel "Agrarpädagogische Maßnahmen" eingereicht werden können.

Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene" zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Landwirtschaft als Ergänzung zum Regelunterricht durch speziell ausgebildete Personen (Definition siehe "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027") auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen zu vermitteln.

Gefördert wird auch die Entwicklung und Umsetzung von bewusstseinsbildenden und Informationsmaßnahmen zu priorisierten Themen der Land- und Forstwirtschaft (s. Themenliste im "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 - 2027") für die Zielgruppe "Pädagog:innen", wenn diese den Zweck der agrarpädagogischen Maßnahmen unterstützen. In Bezug auf die Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene" zwischen 4 und 21 Jahren sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:

  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen
Fördersatz 66 %:
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen
  • Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen von Projektleiter:innen und - mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.
In Bezug auf die Zielgruppe "Pädagog:innen",  sind folgende Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:
Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen im Bundesland, Aktionstage an päd. Hochschulen zu spezifischem Fachthema

Fördersatz 66 %:
Entwicklung und Ausrollung von im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen stehenden bundeslandspezifischen Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen

Nicht förderfähig sind Kosten für Maßnahmen, die nicht den Bestimmungen des Handbuches für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027 entsprechen, Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien für Pädagog:innen, sowie Kosten, die in der Sonderrichtlinie LE -Projektförderungen und im Merkblatt der Maßnahme als nicht förderbar angeführt sind.  Die unterschiedlichen Fördersätze sind im Bereich “Art und Ausmaß” erläutert. Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien - Projektbeschreibung" bei der Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente). Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderanträge werden in diesem Aufruf die bundesweit für die gegenständliche Fördermaßnahme festgelegten Auswahlkriterien herangezogen.

Durchführungszeitraum: 01.09.2024 - 31.08.2025 (Maximale Projektlaufzeit: 1 Jahr)

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung".
 

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung/Abteilung Land- und Forstwirtschaft (AG3)
Abteilung Land- und Forstwirtschaft
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Salzburg

Bewusstseinsbildende Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Bereich Forstwirtschaft im Bundesland Salzburg - Einreichfrist: 30.09.2024

Beschreibung zum Aufruf

Das Ziel der waldpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der heimischen Forstwirtschaft zu vermitteln. Das soll mit allen Sinnen möglichst lebensnah aus dem praktischen Alltag heraus sowie pädagogisch aufbereitet geschehen. Die waldpädagogischen Maßnahmen sollen in erster Linie eine authentische Ergänzung zum Regelunterricht in Schulen darstellen. Sie werden von speziell ausgebildeten Personen direkt auf einem aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen durchgeführt.
In Bezug auf die Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren sind folgende waldpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

  • Waldpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben
  • Waldpädagogische Aktivitäten in Schulen (und Kindergärten)
Dieser Aufruf trägt zu folgenden spezifischen Zielen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei: "Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren Verbreitung“.

 

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20402
Landesforstdirektion
Bundesstraße 6, 5071 Wals

1. Aufruf (78-03-BML) Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder - Einreichfrist: 21.10.2024

Beschreibung zum Aufruf

  •   (100) Pädagogik Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung
  •   (110) Dialog mit der Gesellschaft Landwirtschaft, Umwelt, Ernährung        
  •   (120) Waldbezogene Pläne, Natur- und Gesellschaftsthemen
  •   (130) Weiterbildung Management in Regionen

Mit diesem Länderaufruf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung bekannt, dass
Förderanträge in der Fördermaßnahme 78-03 des österreichischen GAP-Strategieplans 2023 –
2027, Themenbereich "Wissenstransfer – Pädagogische Maßnahmen zu Landwirtschaft, Umwelt,
Ernährung“, unter dem Titel „Agrarpädagogische Maßnahmen“ eingereicht werden können.
Ziel der agrarpädagogischen Maßnahmen ist es, der Zielgruppe "Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren die multifunktionalen Wirkungen und Leistungen der
heimischen Landwirtschaft als Ergänzung zum Regelunterricht durch speziell ausgebildete
Personen (Definition siehe „Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027“) auf einem
aktiven land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder in Schulklassen zu vermitteln.
Gefördert wird auch die Entwicklung und Umsetzung von bewusstseinsbildenden und
Informationsmaßnahmen zu priorisierten Themen der Land- und Forstwirtschaft (s. Themenliste
im "Handbuch für agrarpädagogische Maßnahmen 2023 – 2027“) für die Zielgruppe
"Pädagog:innen“, wenn diese den Zweck der agrarpädagogischen Maßnahmen unterstützen.
In Bezug auf die Zielgruppe „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene“ zwischen 4 und 21 Jahren
sind folgende agrarpädagogische Maßnahmen Gegenstand dieses Aufrufs:

Fördersatz 100 %:
  • agrarpädagogische Aktivitäten auf lfw. Betrieben sowie agrarpädagogische Aktivitäten in Schulen und Kindergärten
  • Ausrollung von im Rahmen von Bundesprojekten zu agrarpädagogischen Maßnahmen entwickelten Maßnahmen im Bundesland
  • Teilnahme an bundesweiten Koordinations- oder Bundesarbeitsgruppentreffen

Fördersatz 66 %:
  • allgemeine Projektkoordination auf Landesebene, Entwicklung und Ausrollung von bundeslandspezifischen Maßnahmen
  • Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen für durchführende Personen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen
  • Teilnahme an Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen vonProjektleiter:innen und –-mitarbeiter:innen im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen.

In Bezug auf die Zielgruppe "Pädagog:innen“, sind folgende Maßnahmen Gegenstand dieses
Aufrufs:

Fördersatz 100 %:
Ausrollung von im Rahmen eines Bundesprojekts zu agrarpädagogischen Maßnahmen
entwickelten Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu
priorisierten lfw. Themen im Bundesland, Aktionstage an päd. Hochschulen zu spezifischem
Fachthema

Fördersatz 66 %:
Entwicklung und Ausrollung von im Zusammenhang mit agrarpädagogischen Maßnahmen
stehenden bundeslandspezifischen Bewerbungs-, Schulungs-, Informations- und
Bewusstseinsbildungsmaßnahmen zu priorisierten lfw. Themen

Nicht förderfähig sind Kosten für Maßnahmen, die nicht den Bestimmungen des Handbuches für
agrarpädagogische Maßnahmen 2023-2027 entsprechen, Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien für
Pädagog:innen, sowie Kosten, die in der Sonderrichtlinie LE -Projektförderungen und im Merkblatt
der Maßnahme als nicht förderbar angeführt sind. Die unterschiedlichen Fördersätze sind im
Bereich “Art und Ausmaß” erläutert.

Die förderwerbende Person hat das Dokument “Fragen zu den Auswahlkriterien -
Projektbeschreibung" bei der Antragstellung ausgefüllt zu übermitteln (siehe Dokumente). Für die
Bewertung und Auswahl der eingereichten Förderanträge werden in diesem Aufruf die bundesweit
für die gegenständliche Fördermaßnahme festgelegten Auswahlkriterien herangezogen.

Durchführungszeitraum: 01.09.2024 – 31.08.2025 (Maximale Projektlaufzeit: 1 Jahr)

Dieser Aufruf trägt zu folgendem Ziel gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2021/2115 bei:
"Modernisierung des Sektors durch Förderung und Weitergabe von Wissen, Innovation und
Digitalisierung in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten und Förderung von deren
Verbreitung“.

 

Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 20408
Ländliche Entwicklung und Bildung
Bundesstraße 6, 5071 Wals