Der Abgang von beantragten Tieren muss innerhalb vorgegebener Fristen bekannt gegeben werden
Auf die Fristen für die Anlage und die Beantragung der Begrünungsvarianten achten
Bis spätestens am 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden