Beantragungsfrist für die Begrünungsvarianten 4 bis 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
Die Frist endet am 30. September
Für Betriebe, die an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen, besteht noch bis spätestens am 30. September 2026 die Möglichkeit, die Begrünungsvarianten 4 bis 7 im Mehrfachantrag 2026 zu beantragen oder zu ändern. Es gibt keine Nachfrist. Für die Beantragung der Begrünungsvarianten 1 bis 3 endete die Frist bereits am 31. August 2026.
Achtung bei Vorbeantragungen der Begrünungsvarianten!
Nach der Beantragungsfrist sind nur mehr Abmeldungen oder Verringerungen von Begrünungsvarianten möglich. Wurden Begrünungsvarianten bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Mehrfachantrag 2026 beantragt und ergeben sich notwendige Änderungen, so müssen sie im Antrag korrigiert oder gelöscht werden. Streichungen oder Reduzierungen von Begrünungsvarianten sind umgehend vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Bedingungen (zeitgerechte Anlage etc.) nicht erfüllt werden können.
Weitere detaillierte Erläuterungen zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ finden Sie in unserer Internetmeldung unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelles/2026/terminueberblick-zu-der-oepul-massnahme-begruenung-von-ackerflaechen-zwischenfruchtanbau und im entsprechenden Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/merkblaetter.
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