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2024

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24.09.2024

Einreichtermin für die Begrünungsvarianten 4 bis 7 der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

Die Beantragungsfrist endet am 30. September

Für Betriebe, die an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ teilnehmen, besteht noch bis spätestens am 30. September 2024 die Möglichkeit, die Begrünungsvarianten 4 bis 7 im Mehrfachantrag 2024 zu beantragen oder zu ändern. Es gibt keine Nachfrist. Für die Beantragung der Begrünungsvarianten 1 bis 3 endete die Frist bereits am 31. August 2024.

Wurden Begrünungsvarianten bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Mehrfachantrag 2024 beantragt und ergeben sich notwendige Anpassungen, sind diese mittels Korrektur zum Mehrfachantrag durchzuführen.

Nach der Beantragungsfrist sind nur mehr Abmeldungen oder Verringerungen von Begrünungsvarianten möglich. Streichungen oder Reduzierungen von Begrünungsvarianten sind umgehend vom betroffenen Betrieb selbsttätig oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem beantragten Begrünungsschlag die Bedingungen nicht erfüllt werden können. Allerdings wurden auf Grund der enormen Niederschläge Mitte September Ausnahmebestimmungen erlassen, die unter www.ama.at/allgemein/presse/presse-2024/erleichterungen-nach-enormen-niederschlaegen-beschlossen nachgelesen werden können.

Weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ finden Sie in unserer Internetmeldung vom 22. Juli 2024 unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2024/informationen-zu-den-massnahmen-begruenung-von-ackerflaechen-zwischenfruchtanbau-und-system-immerg und im entsprechenden Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter.

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    Terminüberblick zu der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“

    Späteste Anlagezeitpunkte beachten – die Antragsfrist für die Varianten 1, 2 und 3 endet am 31. August

  • 09.07.2026
    ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“: Fristen bis Jahresende beachten

    Bis zum 31. Dezember 2026 sind verpflichtende Weiterbildungsstunden zu absolvieren und Bodenuntersuchungen an ein akkreditiertes Labor zu übermitteln

  • 30.06.2026
    Informationen zu den ÖPUL-Maßnahmen „Almbewirtschaftung“ und „Tierwohl – Behirtung“

    Bis spätestens am 15. Juli müssen alle förderfähigen Tiere erstmalig aufgetrieben sein und die Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste eingereicht werden

  • 12.06.2026
    Vorzeitiger Ausstieg aus der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ für Weinbaubetriebe aufgrund des Befallsdrucks durch die Amerikanische Rebzikade möglich

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Dresdner Straße 70

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Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

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