• Zum Header springen
  • Zum Hauptinhalt springen
  • Zum Footer springen
eAMA.at Newsletter Presse Karriere Kontakt AACS Veröffentlichungen
Fachliche Informationen
Marktinformationen
Formulare & Merkblätter
Sektor- und Projektmaßnahmen
eAMA.at Newsletter Presse Karriere Kontakt AACS Veröffentlichungen
  • AMA Startseite
  • Fachliche Informationen
  • ÖPUL
  • Aktuelles
  • 2024
  • „Tierwohl – Weide“ – Vereinfachungen bei Schafen und Ziegen

2024

  • Archiv
27.05.2024

„Tierwohl – Weide“ – Vereinfachungen bei Schafen und Ziegen

Bei Auftrieb auf Fremd-, Alm-, oder Gemeinschaftsweiden ist keine Abmeldung von Schafen und Ziegen am Heimbetrieb notwendig

Die Meldungen von Schafen und Ziegen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“ sind bei Auftrieb auf Zinsweiden, Almweideflächen oder Gemeinschaftsweiden ab 2024 vereinfacht worden. Der vorübergehende Aufenthalt auf solchen Flächen stellt keinen Abgang vom Betrieb dar, sofern die Verfügungsgewalt über die Tiere beim antragstellenden Heimbetrieb verbleibt oder die Tiere bei Auftrieb auf Almen oder Gemeinschaftsweiden nur vorübergehend an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb zur Betreuung abgegeben werden. Dieser Umstand darf daher nicht mehr als Abgang am Heimbetrieb gemeldet werden, sondern ist lediglich im Weidetagebuch zu dokumentieren.

Ein Abgang von Schafen und Ziegen am Heimbetrieb ist nur mehr im Fall von Verkauf, Verendung oder Schlachtung innerhalb von 7 Tagen zu melden. Diese Meldung bewirkt außerdem eine automatische Meldung des tatsächlichen Abtriebs der betroffenen Tiere in der Beilage „Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ des Alm-/Gemeinschaftsweidebetriebes.

Die Meldungen an das Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) sind nach wie vor unabhängig von den neuen Festlegungen durchzuführen.

Sämtliche Neuerungen sowie weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme „Tierwohl – Weide“ können auch dem Informationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter und der Internetmeldung „Änderungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl – Weide“ unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aktuelle-informationen/2024/aenderungen-bei-der-oepul-massnahme-tierwohl-weide entnommen werden.

Aktuelle News

  • 02.09.2026
    Meldeverpflichtungen zu tierbezogenen ÖPUL-Maßnahmen

    Der Abgang von beantragten Tieren aufgrund von Verkauf, Verendung oder Schlachtung muss fristgerecht der AMA gemeldet werden

  • 25.08.2026
    Aufzeichnungsverpflichtungen bei der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“

    Innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen müssen spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen elektronisch dokumentiert werden und es ist eine Stickstoffbilanzierung durchzuführen

  • 12.08.2026
    Dürre 2026: Erleichterungen in der ÖPUL-Förderungsabwicklung

    Weitere Ausnahmen bei bestimmten ÖPUL-Förderverpflichtungen

  • 05.08.2026
    Dürre 2026: Erleichterungen bei ÖPUL und bei der Ausgleichszulage

    Entfall der Meldung von höherer Gewalt bei bestimmten Situationen

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

Interessante Links

  • Auszahlungstermine
  • Über die AMA
  • AACS
  • Veröffentlichungen

Weitere Webseiten

  • eAMA - das Serviceportal
  • AMA - Karriereportal
  • Sektor- & Projektmaßnahmen
  • AMA - Marketing amainfo.at
Impressum Datenschutzerklärung Barrierefreiheitserklärung Sitemap