• Zum Header springen
  • Zum Hauptinhalt springen
  • Zum Footer springen
eAMA.at Newsletter Presse Karriere Kontakt AACS Veröffentlichungen
Fachliche Informationen
Marktinformationen
Formulare & Merkblätter
Sektor- und Projektmaßnahmen
eAMA.at Newsletter Presse Karriere Kontakt AACS Veröffentlichungen
  • AMA Startseite
  • Marktinformationen
  • Milch und Milchprodukte
  • Aktuelle Informationen
  • 2026
  • Erinnerung zur Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten

2026

  • 2025
  • 2024
  • 2023
  • 2022
19.01.2026

Erinnerung zur Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten

Meldefrist endet am 28. Februar 2026

Betroffen von der Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten sind Landwirte, welche innerhalb des Kalenderjahres 2025 mindestens 25.000 kg Kuhmilch direkt vermarktet haben. Wenn dies der Fall ist, muss bis Ende Februar 2026 eine Direktvermarktungsmeldung für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2025 via eAMA (www.eama.at) unter dem Reiter „Markttransparenz“ gelegt werden. Die eingesetzte Milchmenge (Rohmilchmenge), sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse & Emmentaler, sonstiger Käse inkl. Topfen und sonstige Milchprodukte (Kakao, Fruchtjoghurt, Naturjoghurt, Sauerrahm, Schlagobers etc.) sind dabei anzugeben bzw. zu erfassen.
Als Hilfestellung für die Meldung stehen auf unserer Homepage www.ama.at unter dem Menüpunkt Formulare & Merkblätter / Markt- und Meldemaßnahmen – Tierischer Bereich das Merkblatt und das Benutzerhandbuch betreffend der Direktvermarktung zur Verfügung.
Merkblatt Direktvermarktung von Milch und Milchprodukten aus Kuhmilch
Benutzerhandbuch Meldewesen Direktvermarktung

Definition der Direktvermarktung

Landwirte sind Direktvermarkter, wenn sie die am Hof produzierte Kuhmilch oder Erzeugnisse daraus im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Verantwortung direkt an Endverbraucher (darunter wird auch die Verpflegung von Gästen im Rahmen von Urlaub am Bauernhof verstanden), Lebensmitteleinzelhandel, Lebensmittelgroßhandel, Gemeinschaftsversorger oder Gastronomie abgeben. Auch die Abgabe von Kuhmilch an landwirtschaftliche Betriebe zur Verfütterung fällt unter die Definition Direktvermarktung.

Der Eigenverbrauch am Hof, sowie die Abgabe der Kuhmilch an „Erstankäufer“ (z.B. Molkerei oder Weiterverarbeitungsbetriebe) zählt nicht zur Direktvermarktung.

Kontakt

Fachlicher Kontakt
  • Ing. Birgit Koppensteiner

    Marktinformation Milch u. Milchprodukte

  • Telefon:

    +43 50 3151 284

  • E-Mail:

    birgit.koppensteiner@ama.gv.at

Aktuelle News

  • 27.03.2026
    Aktuelle Informationen zum Erzeugermilchpreis und Milchanlieferung

    Februar 2026: Erzeugermilchpreis gibt nach; Milchanlieferung steigt weiter

  • 11.03.2026
    EU-Erzeugermilchpreise rutschen ab – Global Dairy Trade-Index im Aufwärtstrend

    Das hohe Milchangebot auf europäischer Ebene setzt die Erzeugerpreise spürbar unter Druck. Die Milchpreise am Weltmarkt ziehen hingegen seit Jahresbeginn an.

  • 05.03.2026
    Historischer Tiefstand – heimische Milchlieferanten werden immer weniger

    Im Dezember 2025 gab es nur mehr 20.811 milchliefernde Betriebe in Österreich.

  • 15.01.2026
    EU-Ausblick: Höherwertige Milchprodukte bestimmen den Exportkurs bis 2035

    Die EU-Kommission rechnet mit einer stabilen Milchproduktion und einer steigenden weltweiten Nachfrage bis 2035. Die Wertschöpfung verschiebt sich zunehmend in Richtung Käse- und Molkeprodukte.

Anschrift

Agrarmarkt Austria

Dresdner Straße 70

1200 Wien

Telefon: 050 3151 - 0

office@ama.gv.at

Interessante Links

  • Auszahlungstermine
  • Über die AMA
  • AACS
  • Veröffentlichungen

Weitere Webseiten

  • eAMA - das Serviceportal
  • AMA - Karriereportal
  • Sektor- & Projektmaßnahmen
  • AMA - Marketing amainfo.at
Impressum Datenschutzerklärung Barrierefreiheitserklärung Sitemap