Direktzahlungen ab 2023

Ab dem Antragsjahr 2023 entfällt das bisherige System der Zahlungsansprüche. Die Basiszahlung wird dann in Form einer einheitlichen Prämie je Hektar förderfähiger Fläche gewährt, wobei der Prämiensatz bei Heimgutflächen und Almweideflächen differenziert. 

Die Direktzahlungen sind in die Fördermaßnahmen („Maßnahmen“) 

  • Basiszahlung für Heimgutflächen, 
  • Basiszahlung für Almweideflächen, 
  • Umverteilungszahlung, 
  • Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und 
  • Almauftriebsprämie unterteilt. 

Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlungen ist die fristgerechte Einreichung (spätestens bis Montag 17.04.2023) des Mehrfachantrags Flächen (MFA). Weiters muss die förderfähige Fläche des Betriebs mindestens 1,5 Hektar betragen bzw. bei ausschließlicher Gewährung der Almauftriebsprämie muss ein Mindestbetrag von EUR 150 erreicht werden. 

Weiterführende Informationen

  • Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen der Direktzahlungen ab 2023 sind in den Merkblättern der AMA beschrieben! 
  • Aktuelle Formulare zu Direktzahlungen.