Auszahlung der noch offenen Direktzahlungen 2015, Ausgleichszulage 2015 und Rückerstattungen der Haushaltsdisziplin 2014

30.08.2016

Direktzahlungen

Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher war es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2015 gestellt haben, bei der Auszahlung im April 2016 zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe (rund 900) wurden von der AMA darüber schriftlich informiert. Die Auszahlung der Direktzahlungen 2015 für die im April 2016 nicht  berücksichtigten Betriebe erfolgt Ende August 2016. Sofern rechtzeitig ergänzende Unterlagen (zB. Ausbildungsnachweise für Junglandwirte) nachgereicht wurden, sind diese ebenfalls berücksichtigt worden.
Nachdem im April 2016 rund 671 Mio. EUR überwiesen wurde, kommt es jetzt zur Auszahlung von rund 7,5 Mio. EUR. Somit werden für das Antragsjahr 2015 rund 678,5 Mio. EUR ausbezahlt.

Festsetzung der Zahlungsansprüche

Die Anzahl der Zahlungsansprüche (ZA) wurde bislang mit zwei Kommastellen angegeben. Da die Angabe der Fläche mit vier Kommastellen erfolgt, wird die Anzahl der Zahlungsansprüche nunmehr ebenfalls mit vier Kommastellen zugewiesen. Die meisten Betriebsinhaber erhalten aus diesem Grund einen neuen Bescheid.

Rückerstattungen der Haushaltsdisziplin 2014

Alle Direktzahlungen (Einheitliche Betriebsprämie, Mutterkuhprämie, Milchkuhprämie) mussten im Antragsjahr 2014 im Rahmen der sogenannten Haushaltsdisziplin um rund 1,39 % gekürzt werden. Diese von der Europäischen Kommission vorgeschriebene Kürzung betraf alle Beträge über 2.000 EUR.
Da die im Antragsjahr 2014 einbehaltenen Mittel nach Berechnungen der Europäischen Kommission nicht vollständig benötigt wurden, ist dieser Teil von den Mitgliedstaaten wieder auszuzahlen.
Anspruchsberechtigt sind alle Betriebsinhaber, die im Antragsjahr 2015 von der Haushaltsdisziplin betroffen waren. Der Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 6,7 Mio. EUR.

Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ) 2015

Betriebe mit noch nicht abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle konnten im April 2016 nur zu 75 % ausbezahlt werden. Das Datenproblem bei der Berechnung der Parameter der Bodenklimazahl wurde behoben. Für diese Betriebe erfolgt Ende August 2016 die Überweisung des noch offenen Betrages in Höhe von rund 3,8 Mio. EUR.
Das Gesamtvolumen der Endberechnung für die AZ 2015 beträgt österreichweit somit rund 252,2 Mio. EUR.

Bescheid- Mitteilungsversand

Die Versendung der Bescheide und Mitteilungen erfolgt Mitte September 2016. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.
Ebenso werden aus verwaltungsökonomischen Gründen die Bescheide für die „Besondere Marktstützungsmaßnahme für Erzeuger der Sektoren Schweinefleisch und Milch“ ‑ die Auszahlung erfolgte bereits Ende Juni 2016 ‑ zu diesem Zeitpunkt übermittelt.

Weitere Informationen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer/Außenstelle/Bezirksreferat stehen gerne für nähere Informationen zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an.

  • Direktzahlungen: 01/333 71 16
  • AZ: 01/337 59
  • Sonderbeihilfe für Erzeuger der Sektoren Schweinefleisch und Milch: 01/334 39 30

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
 
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at