Hauptauszahlung am 28. April 2016 - In Summe über 1,3 Mrd. EUR

28.04.2016

Nach den Teilzahlungen im November beziehungsweise Dezember des Vorjahres von rund 717 Mio. EUR erfolgt am 28. April 2016 die Hauptauszahlung für das Österreichische Umweltprogramm 2015, die Direktzahlungen 2015 und die Ausgleichszulage 2015. Es kommt bei den Auszahlungen mit Fälligkeit 28. April 2016 automatisch zu einer Gegenverrechnung mit den Teilzahlungen vom November bzw. Dezember 2015. Für die Hauptauszahlung stehen unter www.ama.at wichtige Informationen unter anderem als „Fragen und Antworten“ zusammengefasst zur Verfügung.

„Die Bäuerinnen und Bauern erhalten heute die Restzahlung in der Höhe von rund 590 Mio. EUR", informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.

Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) 2015

Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 383 Mio. EUR, davon wurden rund 192 Mio. EUR im Jahr 2015 ausbezahlt. Das ÖPUL 2015 basiert auf dem Programm zur „Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020“. Dabei kam es gegenüber der Vorperiode zu Umstellungen in der Maßnahmengestaltung. Beispielsweise werden die Maßnahmen der Integrierten Produktion, im Grünland die Steilstufen <50 % Hangneigung oder die Maßnahme Tierschutz-Auslauf nicht mehr angeboten. Bei den weiter angebotenen Maßnahmen kam es zur Änderung der Prämiensätze. Abhängig von der Maßnahmenbeantragung werden daher ÖPUL 2015-Teilnehmer in der Regel weniger Prämie erhalten als bisher. 670 Betriebe erhalten nur 75 % des errechneten Auszahlungsbetrages, da die Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen zu Berechnungsbeginn noch nicht berücksichtigt werden konnten. Der endgültige ÖPUL-Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2015 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Vor-Ort-Kontrolle wird den betroffenen Betrieben voraussichtlich im Dezember 2016 mitgeteilt.

Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ) 2015

Das Gesamtvolumen der Endberechnung für die AZ beträgt österreichweit rund 253 Mio. EUR, davon wurden ca. 175 Mio. EUR im Jahr 2015 ausbezahlt. Auf Grund der Änderungen zur Vorperiode kommt es bei den meisten Betrieben zu Änderungen bei der Höhe der Ausgleichszulage. Je nach betrieblicher Situation werden diese Änderungen gering oder auch deutlicher ausfallen. Besonders bemerkbar sind folgende Punkte:

  • Heimbetriebe ohne Erschwernispunkte (unter 5 Punkte oder BKZ über 45) erhalten einen Sockelbetrag von 25 €/ha – betroffen davon sind rund 9.500 bis 10.000 Betriebe,
  • geänderte Grenzen für die Prämienabstufung,
  • Änderung der Berechnungsmethode für Almflächen,
  • Einbeziehung der Hutweiden in die Berechnung der Erschwernispunkte,
  • Wegfall der sogenannten „äußeren Verkehrslage“ (z.B. Entfernung Bus, Bahn),
  • Aufwertung der Kriterien „Trennstücke“ und „Hangneigung“.

Bei 64 Betrieben wird der Heimbetrag bzw. bei 877 Betrieben der Almbetrag nur zu 75 % errechnet und ausbezahlt. Hier konnten die Ergebnisse von Vor-Ort-Kontrollen zu Berechnungsbeginn noch nicht berücksichtigt werden. Der endgültige AZ-Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2015 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Vor-Ort-Kontrolle wird den betroffenen Betrieben voraussichtlich Ende August 2016 mitgeteilt.

Direktzahlungen

Der österreichweite Auszahlungsbetrag liegt bei rund 671 Mio. EUR, davon wurden rund 350 Mio. EUR im Dezember 2015 überwiesen. Durch die Reform der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ kommt es bei den Direktzahlungen ab 2015 zu wesentlichen Änderungen. Das in Österreich angewandte "Historische Modell" wird auf ein sogenanntes "Regionalmodell" umgestellt. Die Direktzahlungen sind nun mehr in einzelne Maßnahmen unterteilt. Die Zahlungsansprüche wurden auf Grundlage der beihilfefähigen Fläche 2015 neu zugewiesen und werden künftig in Form der Basisprämie ausbezahlt. Die Erbringung von besonderen Umweltleistungen bei Einhaltung der „Greeningauflagen“ wird mit einer Ökologisierungsprämie, der sogenannten "Greening-Zahlung" abgegolten. Weitere Ziele der Direktzahlungen ab 2015 sind die verstärkte Förderung von Junglandwirten sowie eine sogenannte Kleinerzeugerregelung für Betriebe mit einem Direktzahlungsbetrag von bis zu 1.250 EUR. Für auf Almen aufgetriebene Rinder, Schafe und Ziegen wird eine gekoppelte Stützung gewährt.

Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Daher ist es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2015 gestellt haben, bei der Auszahlung im April 2016 zu berücksichtigen. Die betroffenen Betriebe (rund 900) werden von der AMA darüber schriftlich informiert. Die Auszahlung der Direktzahlungen 2015 für die jetzt nicht berücksichtigten Betriebe erfolgt voraussichtlich beim nächsten Berechnungstermin Ende August 2016.

Bescheid- Mitteilungsversand

Die Versendung der Bescheide und Mitteilungen erfolgt ab 17. Mai 2016. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.

Informationen im Internet

Die Auszahlungsmitteilung ist ab Mitte Mai 2016 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Bereits ab 28. April 2016 kann im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.
Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an bzw. stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer/Außenstelle/Bezirksreferat gerne zur Verfügung.

Rufnummern der AMA-Telefonhotline:

  • Direktzahlungen: 01/333 71 16
  • ÖPUL: 01/331 29
  • AZ: 01/337 59

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
 
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at